uu, weil sie wissen, daß sie auch für den Bau und e Ausbesserung ihrer eigenen Häuser auf die Hilse der Stammesangehörigen angewiesen sind. Die lungen Burschen hingegen, die überall einen Plotz zum Schlafen finden, und deren ganze Bedürfsnisse zwei oder drei Hüfttüchern und ebensovielen olljacken bestehen, haben keine Lust zu arbeiten. An einigen Orten entweichen sie, sobald sie ein Haus bauen sollen, nach einer Nachbarinsel und leiben dort, bis das Hous feriig ist. Während leser Zeit arbeiten sie an einem der verkehrsreichen Hafenplätze oder sonstwo und bringen Lohn genug mit nach Haus, um die verwirkte Strafe mit Leichtigkelt bezahlen zu können. Um einem Mißbrauch des Lala-Rechtes entgegen- zutreten, hat man seit dem Jahre 1897 vier Provinzialinspektoren angestellt, die sich im ganzen Lande persönlich überzeugen sollen, ob die im Interesse er Elngeborenen erlossenen Verordnungen auch be- folgt werden. Diese Einrichtung hat sich nicht be- kt. Wenn auch indirekt durch die Wirksamkelt der Inspektoren die Lage der Eingeborenen verbessert worden ist, hat doch ihre eigentliche Tätigkeit so viel Unfrieden erzeugt, doß man sie wieder abschaffen will. Eine weitere Maßregel ist die Aufstellung eines Trbeitsplanes. Für jede Art von Gemeindearbeit #t eine bestimmte Zeit angesetzt, so daß der Ein- geborene von vornherein weiß, wieviel Zeit ihm zu seiner freien Verfügung bleibt. Auch diese Verordnung hat nicht viel genutzt, da ihre Durchsührung zu schwierig war. Sie hat aber vorteilhaft dadurch gewirkt, daß sie den Em- geborenen klar machte, daß er ein Recht auf freie elt hat, und daß er sich beschweren kann, wenn sie m genommen wird. Dadurch ist ein gewisses · und Individualitätsgefühl in ihm geweckt orden. Das ist um so notwendiger, als der Begriff des Privateigentums noch fast völlig fehlt. Das Grund- eigentum steht ausschließlich dem Stamme zu, Privat- Eigentum des einzelnen am Boden kennt man kaum. Das Land geht allerdings durch Erbgang von einem erwandten auf den anderen über, gewöhnlich vom oter auf den Sohn oder auf einen Bruder. Aber er Einzelerbe ist nur der Vertreter einer Gruppe don Verwandten, die neben ihm Erben sind und die ihm sogar die Erbschaft fortnehmen können, wenn er sich schlecht aufführt. In ähnlicher Weise vererbt sich auch die Be- sehigung zur Häuptlingswürde. Aus den zu dem mt befahigten Verwandten wird der Häuptling gewählt ohne Rücksicht auf die Nähe der Ver- wandtschaft. d Die Landkommission hat, den Rechtsanschauungen * ngeborenen entsprechend, den „mata quali“ t bden Stamm als den Grundstückseigentümer in * Grundbuch eingetragen. Ein Wechsel bereitet ich hierm insofern vor, als die Kommtssion neuer- iange auch Land auf den Namen einzelner „Kansivt“ 207 oder Familien eingetragen hat. Das bedeutet einen wünschenswerten Schritt auf dem Wege, allmählich das Stammeseigentum durch das Privateigentum zu ersetzen. Die von den Eingeborenen aufzubringende Steuer ist im wesentlichen eine Kopfsteuer, die von den einzelnen Stämmen in Landeserzeugnissen entrichtet wird. Ihr Gesamtbetrag von ungefähr 20 000 8. jährlich verteilt sich auf die einzelnen Provinzen „je nach der Dichte der Bevölkerung, der Fruchtbarkeit des Bodens und dem Stande der Zieillsation“. Die Steuer wird meistens in Kopra und Zucker- rohr, aber auch in Mais, Tabak und Yaquona bezohlt. Im Unvermögensfalle kann sie auf staatlichen Zucker- plantagen abgearbeirtet werden. Liefert eine Ge- meinde eine größere Menge von Erzeugnissen ab, als ihrer Steuer entspricht, so erhält sie für den Ülberschuß den Markipreis in barem Geld. Die Eingeborenen haben auf diese Weise einen guten und sicheren Absatz für ihre Waren. Die Rückzahlungen sind daher durchweg sehr erheblich, zumal auch der Buli an mäglichst großen Lieferungen dadurch interessiert ist, daß er von der Rückzahlung 10 v.H. erhält. Seit der Einführung der. Kopfsteuer haben sich die Verhältnisse in mancher Beziehung geändert, so daß eine Steuerreform notwendig geworden ist. Ursprünglich bildeten die Eingeborenen 99 v. H. der Bevölkerung, und es war daher billig, daß sie die Steuer allein aufbrachten. Nachdem sie jetzt nur noch 80 v. H. bilden und 20 v. H. auf farbige Ein- wanderer entfallen, wollen sie nicht mehr alleln die öffentlichen Lasten tragen. Außerdem geht ihre Zahl sehr schnell zurück. Im Jahre 1881 verteilte sich der Steuerbetrag von 20 000 8 auf 114 748 Per- sonen, während im Jahre 1901 fast dieselbe Steuer- summe von nur noch 91 019 Personen zu tragen war. Die weitere Abnahme der Eingeborenen ist auf wenigstens 1000 Köpfe jährlich zu schätzen. Auch die Verteilung der Steuer auf die einzelnen Provinzen entspricht nicht mehr den jetzigen Ver- hältnissen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß die- jenigen, die ihre Steuer in Kopra zahlen können, erheblich günftiger gestellt sind als die Bewohner ärmerer Provinzen, die in Zuckerrohr oder noch minderwertigeren Erzeugnissen zahlen müssen. Ein Ausgleich muß durch verhöltninmäßig höhere Heran- zlehung der Kopra gewinnenden Bezirke geschaffen werden. Die Eingeborenen wünschen endlich, daß die Zuckerplantagen so angelegt werden, daß sie nicht allzuweit von ihren Wohnsitzen liegen, und daß sie die Steuer auch in bar entrichten dürfen. Die Re- gierung will ihnen hierin entgegenkommen und be- absichtigt auch, die Steuersumme von 20 000 & um 3000 2 jährlich zu ermäßigen. (Aus: Correspondence relating to native taxation anud. the commonal system in Fia Parlamentedrucksache, September 1904).