leiten in Malua in ein Lazarett verwandelte, die Verwundeten aus beiden Lagern. Wenn so die Mission auf ihre 75 jährige Arbeit an der geistlichen und geistigen Hebung der Samoaner zurückblickt, darf sie im allgemeinen wohl zufrieden sein. Durch treue Arbeit und Gottes Segen ist Großes geleistet worden. Selbstverständlich ist das Werk kein vollkommenes, und die Missionare wären gewiß die letzten, dies zu behaupten. Neben den Lichtselten fehlt es auch nicht an Schatten. Immer- hin aber ist eine gute Grundlage gelegt, auf der weitergebaut werden kann. Auch jede ehrliche, sachliche Kritik, die bessern helfen will, ist will- kommen. Anderseits ist es auch ein gewiß erfreuliches Zelchen, daß die ungerechten Urteile all- mählich verstummen, die meist auf ebenso großer Un- kenntnis wle Oberflächlichkeit beruhten. E- ist oft gewünscht worden, daß die englische Mission durch eine deutsche abgelöst würde. In der Tat wäre das am besten, und die Londoner Mission machte im März 1902 verschiedenen deutschen Missionen den Vorschlag, die Mission in Samoa zu über- nehmen. Allein die deutschen Missionsgesellschaften waren dazu nicht in der Lage infolge finanzieller und anderer Schwierlgkeiten. Daher sah sich die Londoner Mission genötigt, vorläufig den lang- sameren Weg einzuschlagen und, so oft eine Lücke entsteht, diese durch einen Deutschen auszufüllen. So war denn der nächste Sonntag nach dem 24. August, an dem der 75 jährige Gedächtnistag gefeiert wurde, ein wichtiger Festtag für die Samoaner, und es war kein Wunder, daß alle größeren Kirchen gedrängt voll waren, um Gott zu danken für die mancherlei inneren und äußeren Segnungen, welche die Londoner Mission den Samoanern gebracht hat. Uus fremden Rolonien und Produktionsgrbieten. Sollrückvergütung für gewisse Waren in Barotseland (Nordwest-Nhodesla). (The Board of Trade Journal.) Laut Bekanntmachung in der Okficial Gazette of the High Commissioner for South Africa vom 15. Dezember 1905 (Nr. 123/1905) wird auf Grund des § 13 der Zolltarifproklamation (Barotse- land) vom Jahre 1905 vom Tage der Bekannt- machung ab bei der Einfuhr folgender Waren oder bei der Entnahme dieser Waren aus einem Zollager eine Vergütung des ganzen auf diese Ware ent- fallenden Zolles gewährt: · 1. Denaturierter Branntwein, 2. Alköhol, der ausschließlich zu Fabrikations- oder wissenschaftlichen Zwecken eingeführt wird, und 3. Waren, die zum Verbrauch in Orten außer- halb des Zollvereins bestimmt sind, unter Beobach- tung der für solche Waren jeweilig in Geltung be- findlichen Vorschriften. (Deutsches Handels-Archiv, März-Heft 1906.) Solltarifändevung in Franzöftsch-Westafrika. Laut Verordnung der französischen Regierung vom 10. März d. Is. ist für Guineazeug (Baum- wollengewebe) bei der Einfuhr nach der Senegal- kolonie der Zoll auf 2 Centimen und der Zu- schlagszoll — für den Fall der Herkunft aus einem fremden (nicht französischen) Lande — auf 6 Centimen für das Meter festgesetzt. Nach der Verordnung. vom 14. April 19057) sollte für das Gewebe der gedachten Art ein Zoll von 5 v. H. und gegebenen- folls ein Zuschlagszoll von 7 v. H. des Wertes er- hoben werden. . (NachrichtfürhanhelundIndustrieNt.35.) WäppnugsändevungianitiichsllopdsBovneo· Durch Proklamation des Gouverneurs von Britisch Nord-Borneo vom 24. April 1905 (genannt the Currency Proclamation 1905) ist mit Geltung vom 1. Juli d. Is. an festgesetzt worden, daß mit Ausnahme der gehörig ausgestellten Schatzanweisungen der Regierung und der Nickel= und Kupfermünzen der Britisch-Nord-Borneo-Compagnie der Straits-= Dollar, wie er in der Straits Settlements (Coinage) Order of 1908 bezeichnet worden ist, alleiniges ge- setzliches Zahlungsmittel sein soll. — Einige Wochen zuvor am 1. April 1905, war bereits eine andere Proklamation erschienen, die es vom 15. April 1905 an unter Strafe stellte, andere als die Straits- Silberdollars nach Britisch-Nord-Borneo einzuführen. Außenhandel des Basutolandes im Jahre 79017/05. Bel einer Bevölkerung von 895 Europäern und 8347 958 Eingeborenen wurden nach dem Basuto- land im Jahre 1904/05 Waren im Werte von 149 821 K eingeführt; die Einfuhr ging gegenüber 1903/4 um fast 50% zurück, weil der Warenbedarf in der Zeit nach dem Kriege ganz außergewöhnlich groß gewesen war. Die Ausfuhr bewertete sich für 1904/05 auf 164 817 2 und stieg gegenüber dem Vorjahre um 37 000 K. Die Hauvpteinfuhrartikel waren 1904/05: Wollenfabrikate (38 451 2), Baum- wollenwaren (24 289 9), Posamenten (13.997 D), Metallkurzwaren (14971 L), Ackerbaugeräte (7043), Stiefel und Schuhe (7016 24), Kleidungsstücke (6774 2), Viktuallen (17 874 02). Im Laufe des Jahres wurden 161 allgemelne Handelslizenzen und 472 Hausiererlizenzen erteilt. Die Aufnahmefähigkeit des Basutolandes für europäische Waren scheint sich gehoben zu haben. (Nachrichten für Handel und Industrie Nr. 37.) *) Vgl. D. Kol. Bl. 1905 S. 354.