— 302 — die Seidenkultur ihre besten Existenzbedingungen findet, sowie die Beschaffung wilder Kokons aus dem Dschungelland. Später will man dazu übergehen, der Bevölkerung durch Unterricht in der Seiden- kultur an die Hand zu gehen, als deren beste Methode man die japanische, — in Bengalen bereits mit Erfolg versuchte — anfieht. Zu ihrer Ein- führung ist es jedoch nötig, daß es gelingt, das traditionelle Vorurteil zu überwinden, an dem die Eingeborenen zugunsten des landesüblichen Ver- fohrens festhalten dürften. (Nachrichten für Handel und Industrie Nr. 29 u. 33.) Außenbandel von Britisch-eu-Guinea. In dem Jahre vom 1. Jull 1904 bis 30. Huni 1905 gestalteten sich der Außenhandel von Britisch- Neu-Guinea und die Beteiligung der drei Häfen der Kolonle an dieser Handelsbewegung, wie folgt: Einfuhr Ausfuhr 1904/05 1904/05 # 4 Samarai . 48 798 62 228 Hort M 19772 12756 Dar#. 8 622 1 450 Zufammen 67 187 76 434. Die wichtigsten Ein= und Ausfuhrartikel waren im Jahre 1904/05 (und 190% dem Werte nach die folgenden: Einfuhr: Nahrungsmittel 283 095 (30 462) æ — Zeugwaren und Kleidung 7898 (8872) 6 — Tabak und Zigarren 6102 (8181) 2 — Wein und Spirituosen 3555 (4021) 8 — Eisenkurzwaren 6526 (7979) 2 — Maschinen 2012 (1413) 8 — Baumatertial 3092 (2395) E. Ausfuhr: Gold 56 362 (55 686) 2 — Trepang 1542 (1431) 8 — Sandelholz 7873 (8382) 2 — Koprah 5671 (3938) & — Perlen 420 (1225) . (Nachrichten für Handel und Industrie Nr. 44.) Perschiedene MWitteilungen. Evan zösische RNolontalbeamte. Ein Dekret vom 10. Dezember 1905, betreffend Abänderung des Dekrets vom 6. April 1900 über Reorganisation des Kolontal-Verwaltungspersonals, wird durch einen Bericht des Kolonialministers folgenden Inhalts eingeleitet: Nach den Organisationsbestimmungen des Dekrets vom 6. April 1900 setzt sich die Kolonialbeamten- schaft folgendermaßen zusammen: 1. aus den kom- missarischen Verwaltungsbeamten (administrateurs etagiaires), welche von der Kolonialschule ein Patent erhalten haben; den mit bestimmten Untversitäts-Diplomen versehenen Kandidaten, welche auch ein Examen erfolgreich bestanden haben. 2. aus den Forschern, Beamten verschiedener Kolontalverwaltungszweige und den Offizieren der Kolonialtruppen pp., welche bestimmte Dienst= und Anciennitätsbedingungen in sich vereinen. Bezüglich dieser letzteren, welche sich eine Kolonialerfahrung erworben haben, bestimmt elne Verordnung jüngeren Datums, daß sie verpflichtet sind, an der Kolonialschule besondere Vorlesungen zu hören, um ihnen zu ermöglichen, ihre allgemeinen und Verwalkungskenntnisse zu ergänzen. Um den Kandidaten der ersten Kategorie vor- Antritt ihrer Verwaltungstätigkeit die Niche zu eröffnen, die ihnen fehlenden praktischen Kennt- nisse zu erwerben, sollen die Verwaltungseleven eine Station von wenigstens einem Jahre in den afrikanischen Kolonien durchmachen, in deren Verlauf sie den Anwelsungen eines erfahrenen Beamten unterstellt werden. Nach Ablauf dieser vorbereitenden Tätigkeit und durch ministerielle Entscheidung sollen diese Verwaltungseleven endgültig in die Ver- waltungsstellen einrücken oder im Falle ihrer Un- fähigkeit entlassen werden. Der Zweck dieser Neuerung besteht darin, die Garantien für ein auserlesenes Kolonkalbeamtentum zu erhöhen. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, daß die Zahl der oberen Verwaltungsstellen nicht mehr im Verhältnis zu der tatsächlichen Sela stärke des Personals steht; es ist deshalb die zulässige Höchstzahl für die obersten Verwaltungs- stellen von einem Viertel auf ein Drittel irt worden. Die Rangordnung, die Besoldung und die Ent- schädigung für den Abschied der Kolonialbeamten sind folgendermaßen festgesetzt: Rangklassen. Gehalt. Gesamtbestand. Pensionen. Verwaltungs-) 1. Kl. 16 500)höchst.ein Drit- lengsr 1 W snl 4500—6000 (administra-. 1 8 Verwaltungs- teur en chef) 1½ 388 Persona W er ni eamte (administra- bis 12 000 3000—4000 teurs) . Kl. 8 went st. die bis 10 e ver, Hilfs-Verwal1. #. Se e 2800 8800 tungsbeamiee. l 500 en *. (eckwioittr 500 bung ?"00—3300 urs jeintes3 32 88 1700—2500 Verwaltungs- 4000 * gun 8 1500—2300 Gehalt für Europa ist einheitlich auf die H wrrholl festgesetzt. Die Verwaltungseleven setzen sich zusammen aus: 1. ohne Wettbewerb: Den Diplom-Schülern der Kolonialschule, welche die für diese Schulen gesetzlich bestimmten Bedingungen in sich vereinen; 2. auf Grund eines Wettbewerbes, dessen