— 303 — Programm und Bestimmungen durch den Minister festgesetzt find: - Kandidaten, die entweder mit elnem Lizentiaten- Diplom der Rechte, der Wissenschaften oder mit einem Doktordiplom der Medizin versehen sind; ferner solchen, die ein Diplom der Staatsrechts- schulen, der Schule für lebende orientalische Sprachen der Handels-Hochschulen, einer höheren vom Staat anerkannten Handelsschule, des agronomischen National-Instituts oder der nationalskonomischen Schule besitzen oder beglaubigte Zeugnisse über be- standene Examina des Polytechnikums, der besonderen Militärschule, der Navigationsschule, der höheren National-Bergwerksschule, der Nationalschule für Brücken und Wege, der Kolonialschule, der Zentral- schule für Kunst und Gewerbe oder der Bergwerks- schule von St. Etienne beibringen; ferner aus Kandidaten, welche einen Dienst von 5 Jahren als Bureaubeamte in den General-Sekretariaten der Kolonien aufweisen. Diese Kandidaten müssen dem Wehrpflicht- gesetz genügt und dürfen das dreißigste Jahr nicht überschritten haben. Die Vakanzen werden in folgendem Verhältnis berteilt: Die Hälfte an die Schüler der Kolonialschule, die andere Hälfte an die Kandidaten der zweiten tegorie. Die Verwaltungseleven werden ausschließlich in einer einem Generalgouverneur oder einem General- kommissar unterstellten Kolonie beschäftigt; sie werden als Unterbeamte eingestellt und können unter keinen uftnden, selbst zeitweise, Verwaltungssunktionen ausüben. Die Verwaltungseleven werden nach einem Dienstiahre in den Kolonlen durch den General- gouverneur oder den Generalkommissar entweder zur Ernennung als Hilfs-Verwaltungsbeamte 3. Kl. oder zur Absolvierung eines zweiten Dienstjahres in den Kolonien oder im Falle der Untauglichkeit bur sofortigen Entlassung vorgeschlagen. Die zurück- bestellten Verwaltungsschüler werden nach Absol- dierung ihres zweiten Dienstjahres in den Kolonten wurch den Generalgouverneur oder den General- ommissar entweder zur Ernennung als Hilfs- #v rwaltungsbeamte 3. Klasse oder zur Entlassung orgeschlagen. Die Verwaltungseleven, deren Ent- selling verfügt ist, haben ein Recht auf eine Ent- c# igung für ihre Verabschiedung. w Die Hälfte der freien Stellen für Hilfs-Ver- altungsbeamte 3. Klasse ist den Verwaltungs-= even vorbehalten. Titeratur. Beitschrift für Ethnologie. Hest 1 und 2, 1906. Die Zeitschrift veröffentlicht in ihren beiden ersten Heften des laufenden Jahres eine Abhandlung der Missionare G. Binetsch und G. Härtter über die auch das deutsche Togoschutzgebiet bevölkernden Ewe-Eingeborenen Westafrikas. In 4 Aufsätzen werden wir mit den Anschauungen, den Sitten, Ge- bräuchen und den Spielen der Eingeborenen sowie mit der Art des von ihnen betriebenen Fischfanges bekannt gemacht. G. Haußleiter, Pastor: frage in Deutsch-Südwestafrika. gungen und Vorschläge. Preis 40 Pf. von Martin Warneck, Berlin. Pastor Haußleiter ist Inspektor der Rheinischen Mission in Barmen. In dieser Stellung, in welcher alle Berichte durch seine Hand gehen, hat er sich elne gründliche Kenntnis der Verhältnisse in Südbwest- afrika angeeignet, darum darf er wohl mit Recht seine Stimme in dieser für unser Vaterland so wichtigen Frage erheben. Nach einigen einleitenden Worten bespricht Haußleiter die Literatur über Deutsch- Südwestafrika und nimmt zu ihr Stellung. In ruhiger und sachlicher Form stellt er falsche Auf- fassungen richtig, klärt Irrtümer und Mißverständnisse auf oder billigt und ergänzt Anschauungen und Maßnahmen, die er für vorteilhaft und erfolgreich hält. Aber die Broschüre übt nicht nur Kritik, sondern sie gibt uns auch etwas Positives. Die Vorschläge, die Haußleiter macht, zeugen von Wohl- wollen, tragen den Verhältnissen vollauf Rechnung und behalten stets die vortellhaften und praktischen Ziele im Auge. Jeder, der sich für unsere Kolonial- politik interessiert, wird das hübsch ausgestattete Büchlein gern willkommen heißen. Man kann der trefflichen Schrift nur weiteste Verbreitung unter Freund und Feind wünschen. Deutsch-Ewe-Wörterbuch. Herausgegeben von P. Franz Mertens 8. V. D., unter Mitwirkung mehrerer Missionare derselben Gesellschaft. Lome, Verlag der kathollschen Mission. Druck der Missionsdruckerei in Steyl, Post Kaldenkirchen, Rhl. Ladenpreis 8 Mk. Westermann, Missionar der Norddeutschen Missions- Gesellschaft: Wörterbuch der Ewe-Sprache. I. Teil, Ewe-beutsches Wörterbuch. Berlin 1905. D. Reimer. Gr. 8°. Preis 14 Mk. Es ist als eine erfreuliche Erscheinung zu be- grüßen, daß die in Togo tätigen Missionen der Erforschung der dort verbreiteten Ewesprache ihr Interesse zuwenden. Als Ergebnis emsigen Fleißes liegen jetzt die beiden oben bezeichneten Wörterbücher vor. Abgesehen von der sprachwissenschaftlichen Be- deutung haben beide Werke einen nicht zu unter- schätzenden Wert für alle diejenigen, welche sich die Erlernung der Ewesprache angelegen sein lassen oder deren Gebrauch im Verkehr mit den Eingeborenen pflegen. Zur Eingeborenen- Erwũ- Verlag