— 6 — Zur Verfügung des Reichskanzlers betreffend die Bildung von Gouvernementsräten vom 24. Dezember 1903“) wurden unter dem 26. März d. J. vom Gouverneur Ausführungsbestimmungen erlassen, die die Modalitäten festsetzen, unter denen der Gouvernementsrat in Deutsch-Südwestafrika zu bilden ist.“') Der Gouvernementsrat wird sich schon mit den Vorschlägen zum Etat für das kommende Rechnungsjahr zu beschäftigen haben. Uber die Ergebnisse der fünfjährigen Grenzvermessung (1898— 1903) in Deutsch-Südwestafrika längs des 20° ö. Gr., welche zugleich einen wichtigen Anhalt für die Landesvermessung dieses Schutzgebietes bildet, ist soeben ein von Sir David Hill, dem Direktor der Kapsternwarte und wissenschaftlichen Leiter der Grenzvermessungsarbeiten, verfaßte und in deutscher und englischer Sprache auf gemeinsame Kosten der beteiligten Reglerungen gedruckte Bericht erschienen. Diese geodätischen Arbeiten dürften neben dem praktischen noch einen dauernden wissenschaftlichen Wert haben. Die kriegerischen Vorgänge im Süden des Schutzgebietes machten es im Hinblick auf die Verpflegung der Truppen erforderlich, von Lüderitzbucht in der Richtung nach Keetmanshoop eine leistungsfähige Bahn mit Kapspurweite möglichst schnell in kriegsmäßigem Vorbau zu legen. Es wurde daher der Bau einer Eisenbahn von Lüderitzbucht zunächst nach Kubub/Aus der deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Betriebsgesellschaft übertragen und im Dezember 1905 begonnen. Der Baufortschritt berechtigt zur Annahme, daß die Linie bis Kubub/Aus (etwa 150 km) im Oktober d. J. fertiggestellt sein wird. Die erste Strecke (km 16, Kolmanskopp) ist bereits in Betrieb genommen. Die beabsichtigte Fortführung der Eisenbahn Swakopmund— Wiondhuk nach Rehoboth, und zwar in Kapspurweite, fand nicht die Genehmigung des Reichstages. Der Bau der Otavibahn wurde trotz des Aufstandes und mancher Schwierigkeiten von der Firma Arthur Koppel in anerkennenswerter Weise gefördert, so daß die Fertigstellung der gesamten Linie Windhuk—Tsumeb im September oder Oktober erwartet werden kann. Seit Vollendung des Bahnbaues bis Omaruru ist ein erheblicher Teil des Verkehrs zwischen Swakopmund und Windhuk von der Otavibahn übernommen worden. Hierdurch haben die Verkehrsverhältnisse eine erhebliche Verbesserung erfahren, was insbesondere von den Privatinteressenten freudig begrüßt worden ist. Die Regierungsbahn von Swakopmund nach Windhuk steht noch unter militärischer Leitung. Die Zahl der Betriebsmittel wurde dem gesteigerten Verkehr entsprechend erheblich vermehrt. Es wurden Erhebungen über die Möglichkeit und die Kosten des Umbaues der Strecke Karibib— Windhuk aus der Schmalspur in die Kapspur angestellt. Dieser Umbau erscheint erforderlich um der Regierungsbahn eine den Bedürfnissen entsprechende Leistungsfähigkeit zu geben. Was die Niederwerfung des Aufstandes anlangt, so haben sich die Herero von dem bei Waterberg erlittenen Schlage und der daran anschließenden Verfolgung nicht wieder erholt, so daß im nördlichen Teil des Schutzgebietes seit geraumer Zeit Ruhe herrscht. Die im Hereroland stationierte Truppe ist daselbst seit etwa Jahresfrist zur Stationsbesatzung übergegangen. Die Hottentotten unter Hendrik Witboi und die Bondels unter Morenga haben jedoch nachhaltigen Widerstand geleistet, so daß weitere Truppennachschübe zur Deckung der Ausfälle bis in die jüngste Zeit hineln not- wendig wurden Die seit Juni vorigen Jahres entstandenen Ergänzungstransporte sind in der Anlage 1 er- läutert. Anlage 2 zeigt unter Abzug der Heimsendungen und der Verluste den Ist-Stand der Schutz 2 truppe am 1. Juni 1906. Nachdem Hendrik Witbol seiner im Gefecht bei Fahlgras am 29. Oktober 1905 erhaltenen Wunde erlegen ist und sich die namhaftesten Führer der Hottentotten gestellt haben oder ergriffen worden sind, kann auch im nördlichen Namalande der Aufstand im wesentlichen als niedergeschlagen gelten. *) Vgl. Amtliches Kolonialblatt 1904, S. 1. “) Vgl. Amtliches Kolonialblatt 1906, S. 372.