etwa 5400 Fuß Höhe in gesundem und nicht zu helßem Klima. Angelegt wurde es im Jahre 1893, aber mit Häusern aus Backsteinen erst selt zwei Jahren neu aufgebaut. Wenn man sich Abercorn nähert, so erhebt sich gleich links an der Straße ein stattliches zweistöckiges Gebäude, die Agentur und Verkaufsstelle der „African Lales Corporation“, die nach allgemeiner Ansicht hier und in Zentralafrika durch ihr Transportgeschäft gut prosperieren soll. Zur Rechten befindet sich das noch unfertige Klub- haus, diesem gegenüber das Postamt und in wei- terem Verfolg der hier rechtwinklig umbiegenden Straße die Boma mit den Diensträumen, davor die Wache, und als letztes Gebäude die Apotheke mit Arztwohnung und Wohnung für den Native Com- missioner (Collector). Alle Häuser sind in gut ge- brannten Backsteinen ausgeführt und mit Wellblech gedeckt. Letzteres Material für Dachdeckung ist zwar außerordentlich kostspielig, wenn man berücksichtigt, daß eine Wellblechplatte am Nyassasee in Karonga von der Länge von sechs Fuß und Breite von 2 ½ Fuß einschließlich Transport rund 10 Schilling kostet, aber die Dauerhaftigkeit einer solchen Dach- deckung und die geringen jährlichen laufenden Unter- haltungskosten hat die Engländer in allen Kolonten veranlaßt, ihr den Vorzug vor anderen Dachdeck- materialien zu geben. Rechts vom Gebäude der „African Lakes Corporation“ führt die Straße am Gefüngnis vorüber und durch eine Talsenkung und über elnen Bach in 20 Minuten zu der auf der jenseitigen Anhöhe gelegenen Wohnung des Ma- gistrate and civile Commissioners. Kurz vor- her krenzt man die Stevenson Road, die hier ihren Anfang hat. Verwaltung von Rhodesia. Die „British South African Company“, der das ganze Gebiet in Rhodesia gehört, unterhält im ganzen Lande aus eigenen Mitteln eine Pollzeltruppe, die sich aus den eingeborenen Stämmen rekrutiert. Es sind schlank und gut gewachsene Leute, doch haben sie nirgends auf mich den Elndruck strammer Zucht und guter Disziplin hervorgerufen. Diese Polizeitruppe, von der in Abercorn 30 Mann stehen, kostet der Gesellschaft jährlich die Summe von 7000 L. Das Monatsgehalt eines Polizisten be- trägt 5 Schilling (man nennt hier den Schilling durchweg Rupie). Außerdem erhält jeder Polizift pro Jahr drei Uniformanzüge (Hose und Jackett aus gelbem Khakt), 1 Fez, 1 blauen Jumper und alle zwei Jahre eine wollene Decke. Da ich hier von den Löhnen der Eingeborenen spreche, so möchte ich gleich ihrer außerordentlich geringen Höhe Erwägung tun. Boys erhalten zwischen 3 und 7 Schilling, und der Höchst- lohn für den Koch beträgt 12 Schilling. Die „British South African Company“ steht zwar heute noch nicht in einem direkten Abhängig- keitsverhältnis zu der britischen Regierung, es scheint 432 aber nur eine Frage der nächsten Zeit zu sein, daß die Regierung des Landes von der englischen Re- gierung übernommen wird. Man erwartete hier in Beamtenkrelsen der Gesellschaft diese Übernahme be- reits im .Is. Die Gesellschaft fordert in diesem Falle von der englischen Regierung alle die geldlichen Aufwendungen zurück, die sie im Laufe der Zeit für das Land gemacht hat, deren Höhe sie zur Zeit auf 8 000 000 8 beziffert. Das Land gehört ihr aber auf alle Zeiten. An der Spitze der Verwaltung steht in einem Distrikt der „Magistrate and civil Commissioner als höchster Beamter, der gleichzeitig richterliche Be- fugnisse ausübt und in dieser Hinsicht der nächst höheren Instanz, dem Oberrichter, untersteht und letzterem bei seinen jährlichen Dienstreisen über die Rechtspflege Rechenschaft abzulegen hat. Der Ober- richter wird von der englischen Regierung ernannt, die Gesellschaft muß ihn akzeptieren und sein Gehalt in Höhe von 1000 e pro Jahr zahlen. Als mitt- lere Beamte, mit dem ungefähren Rang der Collectors, in den englischen Kolonien, befinden sich in jedem Bezirk je zwei Native Commissioners. Für jährliche Dienstreisen dieser Beamten und des Magistrate and civil Commissioner wird jedem eine Summe von 40 2 zugewiesen. Tage- gelder erhalten sie nicht, und aus vorstehender Summe sind die Trägerlöhne und sämtliche sonstigen Ausgaben zu bestreiten. d Die Dienstverpflichtung der Beamten der „British South African Company“ umfaßt 2½ Jahre mit daran sich schließendem viermonatlichem Urlaub in der Heimat. Die Heimreise bis Chinde und die Rückreise von Chinde bezahlt die Gesellschaft, die mit der African Lakes Corporation im Vertrags- verhältnis steht. Für den Üübrigen Teil der Heim- bzw. Rückreise erhält jeder Beamte 50 K. Träger. In Abercorn mußte ich drei Tage warten, bis die für meine Reise zum Nyassa erforderlichen Träger zusammengebracht waren. Das kann nicht wunder- nehmen, da ich gerade zur Zeit der Felderbestellung reiste. Die Träger setzten sich aus den hler an- sässigen Stämmen der Walungu, Wabembe und Mwambue zusammen. Es waren mittelgroße und durchschnittlich wenig kräftige Leute, und über ihre Leistungsfähigkeit im Tragen von Lasten kann ich nur sagen, daß ich schlechtere und weniger zuverlässige Träger während meiner zwölfmonatlichen Reise durch unsere Kolonie nie gehabt habe. Ich möchte diesen Ausspruch aber nicht als ein abgeschlossenes Urteil zur Geltung bringen, vielmehr die ungünstigen Be- gleiterscheinungen meiner Reise durch das fremd- herrliche Gebiet tellweise für diese abfällige Kritik belasten. Mit Ausnahme einer kleinen Reise vom Tanganjika zum Mlagarassi und der Saline der Zentralafrikanischen Seengesellschaft habe ich nie den Vorzug, berufsmäßige Träger gehabt zu haben, ge-