— 446 Clearance Certificate“ erhalten hat. Zu diesem Zweck muß er dem Immigration Osffscer eine Liste vor- weisen von allen abgemusterten Seeleuten, allen Deserteuren und allen in einer Krankenanstalt oder in Gefangenschaft zurückgelossenen Mannschaften sowie von den Seeleuten, die er an Stelle der Ausge- schiedenen angemustert hat. Für jeden fehlenden, in der „Prohibited List“ ausgeführten Seemann sind 10 8 zu hinterlegen. Für das Fehlen anderer Seeleute hat der Schiffs- führer nicht aufzukommen, sofern er nur dem Immi- gration Officer den Nachweis erbringt, daß er die gleiche Anzahl von Seeleuten bei der Ausfahrt an Bord hat wie bei der Ankunft des Schiffes. Sollte indessen ein Seemann, der nicht in der „Prohibitable List“ aufgeführt war, nachträglich als „prohibitable“ bezeichnet werden und bei der Abfahrt des Schiffes sehlen, so muß sich der Schiffsführer durch ein von dem Agenten seiner Reederel mitgezeichnetes Schrift- stück verpflichten, gegebenenfalles später für die Fort- schaffung des Mannes Sorge zu tragen, ohne daß der Regierung der Kapkolonie Unkosten dadurch erwachsen. Die Erteilung des „Clearance Certificate“ soll. den Schiffsführer der Verantwortlichkeit für spätere Desertionen bis zur Abfahrt nicht entheben. Auch soll er bis zur Abfahrt auf Verlangen des Immi- gration Officer verpflichtet sein, das „Clearance Certtficate“ bei diesem zu hinterlegen, um dadurch eine nochmalige Musterung und etwaige Maßregeln zu ermöglichen, die nachträgliche Desertionen oder Entweichungen erforderlich machen. Abschnitt VI weist noch besonders auf die strengen Strafen hin, mit denen das Gesetz das Einführen von Chinesen bedroht. Suchtversuche in den punzab- Rolonien. Die Schlagfertigkeit des indischen Transport- wesens hängt in allererster Linie von den Erfolgen ab, welche die Pferde-, Kamel= und Maultlerzucht in den Punjab-Bewässerungs-Kolonien zeltigen. Was die letztgenannte betrifft, so ist mon mit ihr schon aus dem Versuchsstadlum heraus und man hat einen Weg gefunden, der zu sicherem Erfolge führen wird. Man betreibt die Maullierzucht, indem man dem Cambadar oder Dorfältesten einen besonderen Land- antell zuweist, unter der Bedingung, daß er eine bewährte Stute zu weiterer Aufzucht hält. In der Chenab-Kolonie belief sich die Zahl solcher Camba- dars, die diese Bedingung eingegangen sind, im letzten September auf 1113. Doch die Zahl ver- mehrt sich von Tag zu Tag. Die Aufzucht von Maultieren ist keineswegs teuer und schon aus dem Grunde wird sie gern betrieben, da eine Stute, die zur Weiterzucht als geelgnet gefunden wird, dem Züchter einen Preis von 150 bis 200 Rup. bringen kann. Es ist schon jetzt eine ganze Anzahl junger Maul- tiere in der erwähnten Kolonie vorhanden, denn im allgemeinen liebt der Bauer nicht, sich sofort von dem jungen Nachwuchs zu trennen. Er wartet lieber, bis sie älter geworden find und verkauft sie dann natürlich zu höherem Preise. Die indische Regierung beratschlagt augenblicklich über einen Vorschlag, in Zukunft nur solchen An- siedlern Landantelle in der Kolonie zu gewähren, welche die Maultierzucht als damit verbundene Be- dingung auf sich nehmen wollen. In einigen geeigneten Teilen der Chenab-Kolonie ist auch Baluchis Land bewilligt worden zur Be- treibung der Kamelzucht. Doch mit Recht ist man besorgt, daß, je mehr die Kolonie sich entwickelt und je wertvoller der Boden wird, die Kamelzucht desto mehr in den Hintergrund gedrängt wird. In der Thelum-Kolonie betreibt man die Pferde- zucht unter denselben Bedingungen, wie die Maultier- zucht in der Chenab-Kolonie. Man gewährt Extro- Landanteile für das Halten einer bewährten Zuchtstute. Das Risiko der Pferdezucht für den Bauer ist natürlich ein größeres, denn der Verlust, der durch Krank- beiten, die früher in dieser Kolonie häufig waren, durch Eingehen der Tiere oder durch Diebstahl ein- treten kann, ist ein empfindlicher. Mon sieht aber auch inbetreff der Pferdezucht hoffnungsvoll in die Zukunft. Sollte eine Thelum-Remonte den Anforderungen, die in den britischen Kavallerie-Regimentern gestellt werden, nicht genügen, findet sie melstens in einem Native-Kavallerle-Regiment Aufnahme. Bau einer Eisenbahn in Norduigerta. In England wird beabsichtigt, das Eisenbahnnetz in Nigeria nordwärts auszudehnen, um insbesondere die Landschaften Gando und Sokoto in Nordnigeria außzuschließen, die einen vorzüglichen Markt für die englische Einfuhr abzugeben versprechen. Im Unter- hause erklärte der Unterstaatssekretär des Kolonial= amts auf eine Anfrage, daß demnächst genaue Pläne für den Bau dieser Bahn ausgearbeitet würden. Dem Jahreebericht von Bvitisch-Nordnigeria flr das Jahr 1904“) wird folgendes eninommen: Die Organisation der Verwaltung hat sich im laufenden Jahre weiter ausgedehnt. Der Gouver= neur hat eine Rundreise durch die Kolonie gemacht, hierbei die herrschenden Emirs, die mit Bewilligung der Regierung eingesetzt waren, förmlich in ihr Amt eingeführt und ihnen zum ersten Male den Treueid abgenommen. Das System, die Eingeborenenhäupt- linge zu belassen, hat befriedigende Ergebnisse ge- *) Für 1903 vgl. D. Kolontalblatt 1905 S. 331.