Titeratur. Documents relatifts à la répression de la traite des esclaves, publiés en exécution des articles 81 ? suivante de I’acte général de Broxelles. — 05. Die vorstehende Sammlung enthält u. a.: Statiftische Mittellungen über die Einfuhr von Waffen und Munition, den Waffen= und Munitions- handel und die Erteilung von Waffenscheinen im Jahre 1904, teilwelse auch 1905, aus Togo, Ka- merun, Deutsch-Ostafrika, dem Kongostaat, Britisch-- Gambia, Sierra Leone, Lagos, Südnigerla, Rhodesia. und Britlsch-Zentralasrika; serner die Verordnungen und Bekanntmachungen des Gouverneurs von Kamerun vom 14. April, 10. September und 10. September 1905, betreffend Verbot der Einfuhr von Wafen, Munition und Kriegsmaterlal; Verordnungen, welche im Jahre 1905 ergangen sind im Kongostaat, in Französisch-Westafrika, im französischen Kongo, Süd- und Nordnigeria und im Somaliland, betreffend die Regelung der Waffen= und Munitionseinfuhr und ihre Besteuerung, Wassenaufbewahrung, Transport und Handel sowie die Ertellung von Waffenscheinen; Verzeichnisse der im Jahre 1904 in Deutsch-Ostafrika und Britisch-Nordnigerla den Sklaven erteilten Frei- briefe, statiftische Mitkellungen über Sklavenbefreiungen in den Jahren 1904 und 1905 in der italienischen Benadier-Kolonie und Erytrea. aus letzterer Kolonle auch eine Denkschrift über denselben Gegenstand. Auf dem Gebiete des Strafrechts findet sich: Das für Franzöfisch-Westafrika und den franzöfischen Kongo erlassene Dekret vom 12. Dezember 1905, betreffend Verbot des Sklavenhondels. Ferner sind zu erwähnen: Die Ubersicht über die im Jahre 1904 in Deutsch-Ostafrika wegen Sklavenhandels ver- hängten Strafen, Verordnungen des Gouverneurs von Französisch-Kongo, betreffend Überwachung ara- bischer Karawanen in den Sultansterritorien, Denk- schriften über den Sklavenhandel im Jahre 1904 aus: Britisch-Ostafrika, Nordnigeria, Uganda und Somaliland, dem Sudan, von der Goldküste, Bericht über die Kreuzfahrten an der Küste Britisch-Ostafrikas im Jahre 1904, Statistik über die Küstenschiffahrt 449 im Hafen von Zanzibar im Jahre 1905 und Bericht des Internationalen maritimen Bureaus für das Jahr 1905, eine Vereinbarung zwischen der italie- nischen Regierung und dem Mullah, betreffend Verbot des Sklavenhandels und der Waffeneinfuhr, und eine Mitteilung der türkischen Regierung, betreffend den Sklavenhandel nach Konstantinopel. Statistische Nach- weisungen aus dem Jahre 1904 bzw. 1905 über die Einfuhr und Fabrikation von Spirituosen und ihre Besteuerung sind mitgetellt aus Togo, Kamerun, Deutsch-Ostafrika, dem Kongostaat, Britisch-Gambla, Sierra Leone, Goldküste, Südnigeria und Rhodesia. Verordnungen, betreffend die Spirituoseneinfuhr, die Verzollung, Schankerlaubnis u. dgl. sind erlassen in Französisch-Westafrika und Kongo, Britisch-Gambia, Sierra Leone, Goldküste, Nordnigeria und Britisch- Zentralafrika. Brockhaus'’ Kleines Konversations-Lexikon. Fünfte vollständig neubearbeitete Auflage in zwei Bänden. Leipzig 1906. Verlag F. A. Brockhaus. Unter Bezugnahme auf die Besprechung in der Nummer des Kolonialblattes vom 15. April d. Is. S. 258 machen wir darauf aufmerksam, daß soeben das erste Heft des zweiten Bandes zur Ausgabe gelangt ist. Die weiteren Hefte werden wöchentlich erscheinen, so daß der zweite Band im Herbste voll- ständig vorliegt. Der Preis jeden Bandes, gebun- den, stellt sich auf 12 Mk. Titeratur-Verreichnis. E— n ggangenen Lache h, nelem Säreit auseest stun e der b ere nD #er e Eraneten eiteuns Das heutige Mexiko und seine Kulturfortschritte von Paul George, Jena. Bei u den Mitteilungen der Geographischen Gesellschaft zu Lens Verlag von Gustav Hüher, Jena 1906. Preis 6 Mk. Dr. Julius Wolf, ord. Professor der Staatswissenschaften an der Universität Breslau: Der deutsch-amerikanische andelsvertrag, die kubanische Zuckerproduktion und die kunft der — Mit zahlreichen statistischen abellen und Erkursen. *s 1906. Verlag von Gustav Fischer. Preis Mk. 3,—. Perkehr##-Machkriichten. befand sich dort nur eine Telegraphenanstalt. Am In Plantation (Kamerun) ist am 9. Mai d. Is. eine Postanstalt eröffnet worden. Bisher 15. Mal d. Is. ist in Bonaberi in Kamerun — auf dem nördlichen Ufer des Kamerun= flusses 4,5 bberhalb von Duala — eine Reichs-Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr wor# eröffnet 5 Mkl. 30 Pf. Die Worttaxe für Telegramme nach Vonaberi ist beselbe wie für Duala. Sie beträgt zur Zeit