— 558 liche Rückkehr birgt in sich eine ganz andere Gewähr für die Zukunft, als wenn diese Leute mit Waffen- gewalt eingefangen worden wären. Das Sammel- werk geht immer noch fort, und nach einer neueren Mittellung hat sich auch der besonders feindselige Bandenführer Andreas von Otjimbingwe mit seinem ganzen Volk auf Otjiha5nena gestellt. Die Missionare haben die Hände voll zu tun, die von der Reglerung gelieferten Lebensmittel auszuteilen und Kleidungs- stücke darzureichen, woran immer noch großer Mangel ist. Die Kranken werden behandelt, so gut es geht; die Gesunden zur Arbeit angewiesen und dann auf andere Plätze geschickt, damit sie wieder für andere Raum machen. Gott hat sich zu diesem Friedens- werk bekannt und unsere Mission öffentlich gerecht- fertigt. Auf den Sammelplätzen wird auch mit den Helden denn nur die Hereinholenden sind Christen — gesungen und ihnen Gottes Wort ver- kündet in einer Weise, wie sie es fassen können. Ebenso werden die 2000 eingeborenen Arbeiter an der Otavibahn gepflegt, und die Gefangenen in Lüderitz- bucht und Swakopmund besucht und getröstet in ihrem Elend, das durch die Maßregeln der Regierung nach und nach gemildert wurde. Ein hoffnungerweckendes Zusammenströmen ist da. Das Volk verlangt zunächst zwar nach äußerer Hilfe, aber doch auch nach Gottes Wort. Keetmanshoop und Rehoboth sind mit je etwa 1400 Gemeindegliedern die beiden größten Ge- meinden, die an Seelenzahl seit 1903 (vor dem Aufstand) zugenommen haben. Daß ihre Abend- mahlsberechtigten nur etwa 40 v . betragen, zeigt an, daß dort etwa 60 vH. noch nicht konfirmierte Kinder und junge Leute sind. Die nächstfolgende Gemeinde ist Berseba (977), dann Windhuk (737, ohne die Gefangenen). Das 1902 gegründete Karibib hatte im folgenden Jahre 150, seht aber bereits über 600 Gemeindeglieder und die aller- größte Zahl von Taufbewerbern (400). Die Zahl der Missionsschulen ist durch den Aufstand von 58 auf 34 zurückgegangen; gleichwohl ist die Schülerzahl um 355 gestiegen. Windhuk mit 380 Schülern steht hier an erster Stelle; Karibib, Rehoboth und die Bergdamarastation Okombahe folgen in kleinen Abständen nach. Namaland blelbt hierin etwas zurück. Inspektor Spiecker, der vom 5. bis 7. Mai in Otjihasnena wellte, berichtet von dort: Es befinden sich gegenwärtig 1143 Herero am Platze, nämlich die 150 Boten mit ihren Familien und eine Schar von alten und kranken Gefangenen, die nicht mit den arbeitsfähigen Leuten nach Windhuk weiterge- sandt werden konnten. Die Eingeborenen wohnen alle in Graspontoks, die nahe beim Missionshaus in geraden Reihen erbaut sind. Ihr Leben macht keinen gedrückten Eindruck. Für den Lebensunter- halt sorgt die Regierung in anerkennenswerter Weise. Missionar Diehl hat täglich 10—12 Sack Reis oder Mehl nötig, um den Hunger der Leute zu stillen. Die Nahrungsmittel werden täglich einmal becher- weise ausgetellt, was keine geringe Mühe ist. Natür- lich werden die hier weilenden Herero zu mancherlel Arbeiten herangezogen, die sich auf die Verbesserung und Reinhaltung des Sammellagers beziehen. Von den ehemaligen Missionsgärten ist keine Spur mehr vorhanden. An ihrer Stelle hat Diehl eine lange Strecke am Flußufer mit Mais bepflanzen lassen, wovon eine kleine Ernte in Aussicht steht. Aus fremden RKolonien und Produhtionsgebieken. Umsatzsteuer auf Edelsteine. Der für das französische Madagaskar-Gebiet laut Dekret vom 21. November 1905 vorgesehene Wertzoll für Edelsteine, die in dieser Kolonie ge- wonnen werden, ist für 1906 durch Verordnung vom 22. Februar 1906, wie folgt, festgesetzt worden: 1. Bel der Ausfuhr wird eine Gebühr von 5 Fr. pro Kilo für Steine, die für die Industrie, und von 10 Fr. pro Kilo für solche, die für Juwelierzwecke bestimmt sind, erhoben. 2. Der außerdem zur Erhebung kommende Zu- schlag von 5 v. H. auf Steine, die durch Gru- benarbeit gewonnen, und von 10 v. H. auf solche, die durch Muten gefunden werden, wird bei Vorlage der Verkaufsrechnung bezahlt. Diese Steine müssen mit einem Begleitschein, der genau den Ursprungsort erkennen läßt, versehen sein. Aufhebung des Verbots der Auefuhr von Baumwollen= samen in Süd--Rigeria. (The Board of Trade Journal Nr. 495, S. 364.) Durch eine Bekanntmachung Nr. 1 vom Jahre 1906 ist das durch die Bekanntmachung Nr. 2 vom Jahre 1905 erlassene Verbot der Ausfuhr von Baumwollensamen mit Wirksamkelt vom 18. Jannar 1906 ab aufgehoben worden. (Deutsches Handels-Archiv 1906, Juli-Hest.) Die Baumwollkultur in Französisch-Westafrika. Über die in den letzten zwei Jahren von der Association cotonnière coloniale unternommenen Versuche zur Einbürgerung des Baumwollbaues in Französisch-Westafrika berichtet der suspecteur des Services d'Agriculture beim Generalgouvernement von Französisch-Westafrika in einer Abhandlung, be- tltelt Ia duestion cotonnière en Afrique occi- dentale française en 1905. Melun, Imprimerie Administrative 1906. Dieser Abhandlung sind die nachfolgenden Angaben eninommen. - Die angestellten Versuche erstreckten sich auf drei Gebiete: das Senegaltal, das Nigerbecken und