ist beim Bau nicht erreicht worden, denn es wurden nur 1 375 000 ägypt. Pfund ausgegeben.!) Die Eisenbahn kann auf irgendwelche nennens- werten Elnnahmen aus den von ihr durchzogenen Gebieten nicht rechnen, aber ihre Bedeutung springt sofort in die Augen, wenn man berücksichtigt, daß der bisher benußte mangelhafte Weg von Atbara bis Alexandrien ungefähr 1900 km beträgt. Negelung des MRünzwesens in Brilisch-Ostafrika und Uganda. l Durch eine Verordnung vom 30. Juni d. Is. — The East Africa and Uganda (Currency); 788 Order in Council 1906 — ist die gleichbenannte Verordnung vom Jahre 1905 in einzelnen Punkten ergänzt bzw. geändert worden. Unter anderem sind die 1/10 Centstücke durch ½ Centstücke mit einem Normalgewicht von 15 Gran oder 0,972 8 ersetzt; letztere sollen indessen nur im Uganda-Schutgebiet Verwendung finden. Das Normalgewicht der weiter als Hilfsmünzen zugelossenen 10-, 5= und 1-Cent- stücke ist auf 175, 87,5 und 30 Gran bzw. 11,340, 5,670 und 1,944 g festgesetzt. In Ausführung der Verordnung vom Jahre 1905 ist auch bereits mit der Ausgabe von 20-, 50·-, 100= und 500-Rupien- scheinen begonnen worden. Derschiedene MWitteilungen. Uätigkeit der Botanischen 5entralstelle. Die Tätigkelt der Botanischen Zentralstelle für die deutschen Kolonien am Königlich botanischen Garten und Museum in Dahlem erstreckte sich im verflossenen Rechnungsjahr in erster Linie darauf, unseren Schutzgebieten eine Reihe von tropischen Nutzpflanzen zuzuführen, deren Produkte für die heimische Industrie eine besondere Bedeutung be- anspruchen. Der Malettbaum Australiens, der Barbatimaobaum Brasiliens, die beide sich durch einen außergewöhnlich hohen Gerbstoffgehalt ihrer Rinde auszeichnen, die Carnauba-Wachspalme, der Kampferbaum, der Kickxia= und Ficus-Kautschukbaum wurden teils als lebende Pflanzen, teils als Saat in so reichlichen Mengen verteilt, daß nunmehr an den verschiedensten Plätzen die Grundbedingungen für eine Inkulturnahme dieser wichtigen ökonomischen Gewächse geschaffen sind. Daneben wurde den Wünschen von Behörden, Pflanzern und Missionen entsprochen, sel es, daß sie um Lieferung von Saat oder lebenden Pflanzen, wie Tee, Baumwolle, China- und Nelkenbaum, Ingwer, Tabak, Indigo ufw. einkamen, sei es, daß sie Kulturanweisungen, Begut- achtung von Produkten und dergleichen verlangten. An lebenden Pflanzen in Wardschen Kästen ver- packt gingen allein on 2500 Exemplare hinaus, die alle zuvor in besonderen Warmhäusern hatten herangezogen werden müssen. Eine zweite Aufgabe sah die Zentralstelle darin, nach Möglichkelt zur Erforschung der Veogetationsverhältnisse unserer Kolonien beizutragen. Es gingen ihr von dorther über 4000 Nummern getrockneter Pflanzen zu, ferner Produkte aller Art, wie Hölzer, Rinden, Gummi-, Harz-, Kautschuk= und Faserproben, Material zur Erkennung aufgetretener Pflanzenkrankheiten, was alles von Spezialtsten bearbeitet und teilweise durch Veröffentlichungen der Allgemeinheit unter- 1) Mouvement géographique 1906, S. 149. Balletin de la Comité de I’Afrique française 1906. breitet wurde. Belehrend zu wirken wurde schließ- lich versucht durch Beteiligung und Inszenierung von Ausstellungen, durch Auspflanzen solcher tropi- schen Nutzpflanzen, die hier im Laufe eines Sommers zur Reife kommen, auf einem Freilandstück des Botanischen Gartens, durch Zusammenordnen aller hervorragenden Nutzgewächse unserer Kolonien in besonderen, dem Publikum zugänglichen Schauhäusern und durch theoretische und praltische Ausbildung von Gärtnern, die in den Kolonialdienst zu treten ge- willt sind. Je mehr der Bau der Gewächshäuser und die Einrichtung des neuen botanischen Museums, deren Gesamtkosten fast 5 Millionen Mark betragen, fortschreiten, desto mehr wird auch die Tätigkeit der botanischen Zentralstelle sich erweitern. Hüdwestafrikafonds. Die von der Hauptversammlung des Deutschen Flottenvereins im Jahre 1904 beschlossene Gründung eines Südwestafrikafonds ist nunmehr erfolgt. Unter Hinzurechnung bisher eingegangener kleinerer Spenden zu dem aus der Wohltätigkeits-Lotterte des Deutschen Flottenvereins überwiesenen Betrage stehen dem Kuratorium des genannten Fonds nunmehr rund 50 000 Mk. zur Verfügung, die satzungsgemäß in zehn Jahren zu verbrauchen sind, so daß alljährlich 5000 Mk. an Unterstützungen gezahlt werden können. Einen Anspruch auf Unterstützung haben alle Teil- nehmer an dem Feldzuge in Südwestafrika, welche der Kaiserlichen Marine oder der Kaiserlichen Schutz- truppe für Südwestafrika angehören oder angehört haben, deren Familienmitglieder und Hinterbliebene. Bezügliche Gesuche sind durch Vermittlung der be- treffenden Ortsgruppen, Provinz= und Landes- verbände des Deutschen Flottenvereins an die Präsidial-Geschäftsstelle desselben, Berlin SW., Wil- helmstraße 180 II, einzureichen. Ein bestimmter Termin für die Vorlage der Gesuche ist nicht vor-