von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen, ver- dient volle Beachtung. Eine 26 jährige Beschäftigung mit dem Suaheli und anderen Sprachen Ost= und entralafrikas wies mich auf die bemerkenswerte hulichkeit im grammatischen Bau der Sprache des ausgedehnten Gebietes vom Sudan bis zum Kap- land hin, das von den afrikanischen Bantu-Stämmen eingenommen wird, eine Ahrlichkelt, die in manchen wichtigen Punkten auf tatsächliche Übereinstimmung hinausläuft. Der allen Bantu-Stämmen gemein- same Wortvorrat dürfte sich, sobald es gelungen sein wird, ihn seiner dialektischen Verschiedenheiten zu entklelden, voraussichtlich als ein sehr beträcht- licher erweisen. Die Beamten, Missionare, Händler, Ansiedler und Reisenden der verschiedenen Nationalitäten, welche in der Lage sind, auf Grund ihrer eigenen Sprachstudien und persönlichen Erfahrungen in bezug auf einen Bantu-Dialekt bei der Nachprüfung dieser Sprachforschungen wirksame Beihilfe zu leisten, sind häufig wegen ihres Aufenthaltes in entlegenen und vom Verkehr abgeschnittenen Teilen des Forschungsgebietes schwer zu erreichen. Aus diesem Grund erscheint es vielleicht nicht ungerechtfertigt, auf dem Wege dieses Aufrufes an alle diejenigen, welche geelgnet und gewillt sein sollten, eine kurze Mitteilung über den in Rede stehenden Gegenstand in Empfang zu nehmen und ihrerseits zu beantworten, hierdurch die Bitte zu richten, mir freundlichst ihre Adresse nach Fort Jameson, North Eastern Rhodesia, mitzuteilen. Ich würde es mit besonderem Dank erkennen, wenn heimische und afrikanische Zeltungen meiner Bitte eine weitere Verbreitung rfh würden. A. C. Ma (Student of Cbrist — Oxford). %o The British South Africa Company, Fort Jameson. North Eastern Rhodesia. Im Anschluß an obigen Aufruf sei noch bemerkt, daß bereits ein Landsmann des Herrn Madan, r. W. H. J. Bleek, in seinem „Comparative grammar of South-African languages“, London 1862, 1869, durch sorgsame phonetische Unter- suchungen die Lautgesetze der einzelnen Sprachen festgelegt hat, welche Arbeit von dem jetzigen Do- zenten am Seminar für orientalische Sprachen, Prof. Meinhof, in seinem „Grundriß einer Laut- lehre der Bantusprachen“, Leipzig 1899, fortgeführt worden ist. Das Wichtigste aus der vergleichenden Grammatik der Bantusprachen bietet das 1906 von dem letztgenannten Verfasser herausgegebene Werk „Grundzüge einer vergleichenden Grammatik der Bantusprachen“, Berlin, D. Reimer. Außer einer Reihe deutscher Forscher haben noch der Bischof E. Steeve, U. M. C. A. und Rever. W. E. Taylor, C. M. S. in demselben Sinne gearbeitet. Da aber in lexilographischer und grammatischer Bezilehung 810 noch Erhebliches im Bantugebiet zu tun ist, so ist der methodischen, nicht nur auf empirische Sammlung sich beschränkenden Forschung bei Berücksichtigung der als richtig erwiesenen Lautgesetze und bei An- wendung der nötigen phonetischen Sorgfalt noch ein weites Feld der Betätigung offen. Die Arbeit des Rolonial-Wirtschaftlichen Komitees im ersten Jahrzehnt seines Bestehens. (1890 bis 17900.) Anläßlich seines zehnjährigen Bestehens ver- öffentlicht das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee den folgenden Bericht: Der Kolonialbesitz hat dem deutschen Volke die Aufgabe gestellt: die heimische Volkswirtschaft durch die Kolonialwirtschaft zu ergänzen. Zur Mitarbeit an dieser Aufgabe wurde auf An- regung von Karl Supf am 18. Juni 1896 das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee zu Berlin begründet mit dem Zweck, die wirtschaftliche Erschließung unserer Kolonien auf wissenschaftlicher Grund- lage zu betreiben. Im Laufe der Jahre ist eine Organisation ge- schaffen worden, die heute unsere deutschen Fürsten, wissenschaftliche Institute, Handelskammern, Städte, Banken, kolontale, kommerzielle und industrielle Körperschaften, Arbeitervereine und Missionen ver- einigt und eine kaufmännisch geleitete Hauptstelle, eine wissenschaftlich-kechnische Stelle und Zweigstellen in den Kolonien umfaßt. Die Reichsregierung, die Wohtfahrtslotterie zu Zwecken der deutschen Schutz- gebiete und die Deutsche Kolonialgesellschaft unter dem Präsidium Sr. Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, die deutsche Industrie und die unmittelbaren Interessenten in den Kolonien unterstützten bestimmte Unternehmungen des Komitees. Zwischen dem Komitee und der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes besteht eine dauernde Ver- bindung. Der Deutschen Kolonialgesellschaft ist das Konmitee entgegengekommen, indem es im Jahre 1902 seinem Namen Kolonial-Wirtschaftliches Komitee den Zusatz: Wirtschaftlicher Ausschuß der Deutschen Kolonialgesellschaft hinzufügte; die rechtliche Selbst- ständigleit oder die Verfassung des Komitees ist dadurch in keiner Weise geändert. Größere industrielle Gruppen gewähren dem Komitee eine jährliche Bei- hilfe, welche einem bestimmten Prozentsatz der Jahresbeiträge zu ihren Berufsgenossenschaften ent- spricht. Für wirtschaftliche Vorarbeiten in den Kolonten und Studien in fremden Ländern hat das Komitee in den Jahren 1896 bis 1906 die Summe von 1 500 000 Mark aufgewendet. Unter Verzicht auf Agitatlon und Polemik hat das Komitee durch seine wissenschaftlich-wirtschaft- lichen Unternehmungen grundlegend für die deutsche Kolonialwirtschaft gewirkt. Bestimmte Unterneh- mungen haben auch die fremdländische Kolonlalwirt- schaft beeinflußt; so hat das Imperial Institute in