35 Deutsch-Ostafrika. Neue Kulturen in Usamdara. Dem Geschäftsbericht 1905 der Rheinischen Handel-Plautagen-Gesellschaft in Köln entnehmen wir folgende Mitteilung über neue Kulturen in Usambara: „Dr. Zimmermann hat durch seine be- kannten Anpflanzungsversuche von Manihot Glaziovii, der den Ceara-Kautschuk liefert, kestgestellt, daß diese Kultur sowohl im Tiefland und in Amani wie auch in Ngambo mit Aus- sicht auf Erfolg betrieben werden kann. Um nun nicht mehr allein auf den Ertrag der Kaffeepflanzung angewiesen zu sein, haben wir die Kautschukkultur ausgenommen, und sind letzt mindestens 40 000 Manihot ausgepflanzt. Ferner wurde ein Versuch im großen mit Cinchona gemacht, von der wir gut 20 000 Pflanzen in vier verschiedenen Arten gepflanzt — haben. Eine Vergrößerung dieses Bestandes beabsichtigen wir vorläufig nicht, wollen viel- mehr abwarten, wie diese Pflanze sich bei uns entwickelt und welche Art sich für Ngambo am besten eignet.“ 1 Deutsch-Neugquinea. Errichtung einer Regierungsstation in Eitape. An der Nordküste von Kaiser Wilhelmsland ist in Eitape auf der an der Westseite des Berlinhafens gelegenen Landzunge eine Re- gierungsstation errichtet und mit einem Vor- steher, einem Polizeimeister und einem Heil- gehilfen besetzt worden. Die Station ist dem Bezirksamt Friedrich- Wilhelmshafen unterstellt. Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. Tabakzoll auf den Salomonsinseln. — Laut Verordnung des »High Commissioner * the Western Pacific vom 3. Oktober d. Is. wird vom gleichen Tage ab auf allen in die eitischen Salomonsinseln eingeführten Tabak ein Zoll von 1 Schilling für das Pfund erhoben. Die Bezeichnung „Tabak“ umfaßt rohen und ver- arbeiteten Tabak, einschließlich Zigarren und Zigaretten. Vergütung des olles oder der Verbrauchsabgabe für Branntweln im Südafrikonischen Sollverein. vers. Laut Bekanntmachung der Zollverwaltung vom 22. Oktober d. Is. (Nr. 12) wird in den a chiedenen Kolonien und Gebieten des Südafrikanischen Zollvereins der Zoll oder die Verbrauchs- gabe für Branntwein, der zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken innerhalb deren Grenzen verwe . · . . . - .. .. -.. voxävjndvt wird, oder bei der Ausfuhr von Waren, die damit hergestellt sind, in folgender Höhe quütet: A. Auf Branntwein, der zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken innerhalb der Rolonien usw. verwendet wird. — Napkolonie Natal Oranjeflußkolonie Transvaal Süd-Nhodesia — — ingeführter Branntwein 14 Schill. für — Der ganze Ab- 1 Imp. Gallon gabenbetrag von Normal- · X stät-sc «"".j)«""""ci"bergein-Inei- Branntwein: aus Wein Der ganze Betrag der Der ganze Vetrag 8 Schill. für 1 Gallon desgl. Verbrauchsabgabe, der Verbrauchs= von Normalstärke wenn unter Steuer- abgabe aussicht hergestellt, sonst 6 Schill. 6 Pce. anderer als aus Sch * Weinn — desgl. desgl. 18 Schill. für 1 Gallon desal. von Normalstärke