G 158 20 die Kosten der Verwaltung zu Hause und draußen über den Effekt hinaus gesteigert hat; das ist z. B. in Ostafrika stark der Fall. Hier anzu- setzen, ist für die Kolonialverwaltung eine dank- bare Aufgabe. Nicht enthalten in der obigen Aufzählung sind Konzessionsabgaben, und diese sind ein wichtiges Element für die finanzielle Unabhängigkeitsstellung der Kolonien. Hier hat zunächst der Grundsatz Platz zu greifen, daß das werbende Kapital in Kolonien nicht gezogen werden kann, wenn es sich von vornherein einer fiskalischen Belastung aus- gesetzt sieht, die bei ungünstigem Ausgange der Unternehmung zu einer harten Auflage wird. Wenn für Eisenbahnen und Verkehrsmittel die Staatsregie im allgemeinen als das Gegebene er- scheint, ist alle weitere Entwicklung füglich dem Privatkapital überlassen. Die Theorie ist, daß alles herrenlose Land in den Kolonien Kronland ist, daß alle Bodenschätze in den Kolonien Re- galien sind. Sobald man nun zur Entwicklung dieser Ländereien bzw. der Entwicklung des Berg- baues Kapitalien heranzieht, so gilt es, auszu- gleichen die Rechte des ursprünglichen Besitzers, d. h. des Fiskus, mit den Anforderungen der- jenigen, die ihr Geld befruchtenderweise in die Unternehmung hineinlegen. Dieser Ausgleich findet statt durch die Beteiligung des Fiskus am Rein- gewinn bergmännischer Unternehmungen u. dgl., nachdem eine entsprechende Verzinsung zugunsten des Unternehmerkapitals herausgewirtschaftet ist. Auf dieser Basis ist z. B. abgeschlossen die be- kannte Konzession des Gibeon-Syndikats zur Auf- findung von Diamanten, wo nach der gesetzlichen Einlage im Reservefonds und 5 Progent Divi- dende ein Fünftel des Reingewinns dem Fiskus zufällt. Neuere Konzessionen, die noch nicht zur Veröffentlichung gekommen sind, enthalten wesent- lich höhere Prozentsätze für den Fiskus, nachdem auch dem Privatkapital eine höhere Vordividende zugesichert worden ist. Man ging von der Er- kenntnis aus, daß für ein koloniales Unternehmen eine 5 prozentige Rente keinen genügenden Anreiz bietet, während von dem eine 8prozentige oder 10 prozentige Rente übersteigenden Betrag sehr wohl die Hälfte und mehr abgegeben werden kann. Auf dieser Basis sind mehrere Konzessionen teils abgeschlossen, teils in der Bearbeitung. Was dabei unter Umständen herauskommt, möchte ich an dem Beispiele der Premier Diamond Mine auseinandersetzen, bei der ohne jede Vordividende die Trausvaal-Regierung mit 60 Prozent an der Produktion und am Licquidationserlöse der Mine beteiligt ist. Bei 2 Millionen Karat Diamanten, die diese Mine nach anderthalb Jahren jährlich zu fördern in der Lage sein wird (im gegen- wärtigen Jahre sind bereits über 1 Million ge- fördert), gehören 1 200 000 Karat im Werte von je 30 Schilling der Regierung, das macht für das Transvaal ein Nettoeinkommen von 36 Millioimen Mark, und dessenungeachtet stehen die Aktien dieser Gesellschaft praeter propter 75 Pfund Ster- ling für eine Aktie von 1 Pfund Sterling nominal. Es ist natürlich nicht jede Mine eine Premier Diamond Mine, aber die Form der Konzession hat den Vorzug, daß sie eben an den Chancen des Unternehmens den Fiskus teilnehmen läßt, ohne ihn an den Lasten zu beteiligen, d. h. daß der Fiskus nichts ganz aus der Hand gibt von denjenigen Schätzen, die — ihm vielleicht selbst unbekannt — in seinem Besitz sind. Ist eine sehr leichte Art der Besteucrung für tätige Unter- nehmungen angezeigt, so muß ein anderes Prinzip befolgt werden bei solchen Unternehmungen, welche durch Untätigkeit der Entwicklung der betreffenden Landstrecken hindernd in den Weg treten, wie ins- besondere solche Landgesellschaften, welche nicht das Außerste für die Verwertung ihres Landbesitzes tun, und da bietet dann sowohl eine Grundwert- steuer und eine Werterhöhungssteuer eine geeignete Handhabe. Ich habe einige derjenigen Fragen enwisckelt, welche die koloniale Finanzpolitik und die Kolonial- politik Deutschlands überhaupt entweder heute oder demnächst zur Lösung stellt. Deutschland wird an seinen Kolonien nur dann eine Freude haben, wenn sie verständig und zielbewußt entwickelt und die Ausgaben auf ein Nötiges reduziert werden, die Einnahmen aber zur Entlastung des Staats- budgets gesteigert werden. Aus allem ergibt sich, daß gemäßigte Selbstverwaltung und Bau von Verkehrswegen dazu am geeignetsten sind. Aber wie jede koloniale Entwicklung müssen alle diese Dinge sehr langsam und überlegt, aber ziel- bewußt durchgeführt werden. Sie können nur ihre Wirkung äußern mit der Hebung des kolo- nialen Besitzes überhaupt, und auch diese Hebung kann ohne mancherlei Enttäuschungen, ohne eine vieljährige Arbeit, ohne große Zähigkeit nicht vor sich gehen. „Das ganze Geheimnis jeglichen Er- folges in Afrika heißt Geduld“, sagt schon Nach- tigal. Wir haben wertvollen, sogar sehr wert- vollen Besitz in unseren Kolonien. Wir haben verhältnismäßig günstige Eingeborenenverhältnisse. Wir haben mancherlei Lehrgeld bezahlt, aber wir müssen uns darauf einrichten, daß wir noch längere Zeit als Staat keine volle Befriedigung unserer Anslagen, als Private nicht überall glänzende Resultate haben werden. Aber die Entwicklung bisher ist nicht so unbefriedigend, wie sie von manchen Seiten angesehen wird, und die Erkenntnis über den Wert und die Aussichten der Kolonien ist im Steigen, so daß der Kreis derjenigen, die ein wirkliches Interesse an der