W 180 20 Vorschriften für die Einfuhr von Opium nach Matal. Laut Bekanntmachung des Kolonialsekretariats in Natal vom 14. August 1906 (Nr. 477·1906) sind für die Einfuhr von Opium folgende be- sonderen Vorschriften erlassen: 1. Opium darf nur auf Grund einer vom ollkollektor anszustellenden Erlaubnis eingeführt werden, und dem Zollkollektor muß der Nachweis erbracht werden, daß derartiges Opium nur für medizinische Zwecke bestimmt ist. 2. bis 4. usw. 5. In diesen Bestimmungen soll der „Opium“ umfassen Opium, in Kugeln geformt; die Blätter oder Umhüllungen, worin Opium= tugeln eingewickelt gewesen sind; alle Zuberei- lungen aus Opium oder Morphium sowie alle Alkaloide des Opiums oder alle Zubereitungen, in denen Opium oder Morphium oder irgend ein Alkaloid daraus einen wesentlichen Bestandteil bildet und die zum Rauchen, Kauen, Verzehren oder Einspritzen gebraucht werden oder gebraucht werden sollen; Opiumabfall oder Rückstände von zubereitetem Opium, die zum Rauchen gebraucht worden sind, gleichviel ob sie wieder zum Ge- brauche zubereitet sind oder nicht. ihe Natal (lorerumen (inzeitc. Nr. 15. August 1906.) Begriff 3559 vom Solltarilfänderung auf den Coch- ufw. Insein. Durch eine Verordnung im Rate vom 6. No- vember 1906 ist die Ratsverordnung vom 2. August 1905, soweit sie den Zoll auf schwarzen Rollentabak betrifft, mit Wirksamkeit vom 1. De- zember 1906 aufgehoben. Gleichzeitig ist in der Verordnung bestimmt, daß der Zoll auf schwarzen Rollentabak bei der Einfuhr nach den genannten Inseln 1 Schill. für das Pfund (statt 3 Schill. 6 Pre. für das Pfund gemäß dem Zoll= und Steuergesetz vom Jahre 1888) betragen soll in allen Fällen, in denen dem Zollkollektor genügend nachgewiesen wird, daß der wirkliche Fakturen- wert zur Zeit der Einfuhr nicht höher ist als 1 Schill. 3 Pce. für das Pfund (anstatt bisher 1 Schill. für das Pfund). rhe Board ol Trade Journal.) eErhebung der einfuhr-ölle in Gold auf Haltl. Gemäß einem huitianischen Gesetze vom 21. August 1906 müssen die Einfuhrzölle, die früher in ihrer Grundtaxe sowie mit den Zu- schlägen von 331/1 und 50 v. H. in haitianischem Papiergelde zu dem jeweiligen Tageskurs und mit dem Zuschlage von 25 v. H. in amerikani- schem Golde zu zahlen waren, vom 23. August 1906 ab in amerikanischem Golde oder in haitia- nischem Papiergelde zum Umrechnungssatze von 300 v. H. entrichtet werden. Um einer etwaigen durch die Zollerhöhung herbeigeführten Teuerung der Lebensmittel vorzubengen, ist der Regierung im Artikel 5 des gedachten Gesotzes die Befugnis cingeräumt, nötigenfalls durch einfache Verord- nung für Lebensmittel die bisherigen niedrigeren Zollsätze wieder einzuführen. :leNlonkeur. Journal otfficich cise -epuhbline F'llaiti. vom 22. August 19000.) Jur wirtschaftlichen Lage in Haiti im Jahre 1905.06. Das Rechnungsjahr 1905.06 hat den ersehnten geschäftlichen Aufschwung in Haiti nicht gebracht. Zwar war die Kaffecernte des Jahres mit etwa 75 000 000 engl. Pfund bedentend besser als die des Vorjahres, die sie um etwa 30 000 000 Pfund überstieg. Auch die Kakavernte war größer als im Vorjahre, und der Ertrag der Baumwolle war gut. Trotzdem hielt sich die Goldprämie während der ersten 9 Monate auf der Höhe von über 480 vH. Erst ein Gesetz, das die Be- zahlung der Zölle in Gold oder haitianischem Papiergeld zum Zwangskurse von 300 vH. vor- schrieb, hatte ein Sinken der Prämie um etwa 150 vH. zur Folge, wozu auch die von der Re- gierung durchgeführte regelmäßige Einziehung und Verbrennung des Papiergeldes beitragen mußte. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Kapital- kraft des Landes läßt sich aber kaum durch der- artige finanzgesetzliche Maßregeln heben. Auch ein mit so reichen natürlichen Hilfsmitteln aus- gestattetes Land wie Haiti kann keine wirtschaft- lichen Fortschritte machen, wenn die Bevölkerung der Bewirtschaftung des Landes und der Bear- beitung seiner Erzeugnisse nicht eine durch die Konkurrenz des Weltmarktes gebotene Sorgfalt zuwendet, sondern sich mit dem begnügt, was ihr die Natur gibt. Für die Zeit vom 1. Oktober 1905 bis 31. Jannar 1906 wird die Einfuhr in Haiti insgesamt auf 1 481 924 8 geschätzt, und dieser Wert soll sich in folgender Weise verteilen: Vereinigte Staaten von Amerika 860 645 5 Frankreich 198 075 = England 281 531 . Deutschland 57 461 Andere Länder 81212 = Hieraus würde für das Jahr 1905/06 auf eine Zunahme der Einfuhr aus Deutschland ge- schlossen werden dürfen. Wenn auch Deutschland, was den Wert der Einfuhr anlangt, zur Zeit hinter den Vereinigten Staaten, Frankreich und England weit zurücksteht, so ist doch der Groß-