W 418 20 Die Bahovenkultur in Surinam. Schon lange, bevor die sogenannte Krülloten- krankheit ihren verderblichen Einfluß auf die Kakaokultur fühlen ließ, wurde durch maßgebende Persönlichkeiten in Surinam auf die Gefahr der bisherigen Gepflogenheit hingewiesen, den Ertrag des Landbaues hauptsächlich von nur einem Produkte abhängig zu machen. Die Krisis in der Kakaokultur, eine Folge des epidemischen Auf- tretens der Krüllotenkrankheit, hat diese Gefahr auf empfindliche Weise dargetan. Der Landban Surinams schien dem Untergange nahe. Nach Jahren des Kampfes gegen das fort- wuchernde Übel war die Gefahr nahe, daß die Plantagen nach und nach völlig ausgegeben und der Verwilderung überlassen werden würden. Ein in Gebäuden und Eindeichungen angelegtes Kapital von Millionen würde damit verloren ge- gangen sein. Dieser kritische Zustand öffnete endlich die Augen der Beteiligten. Man begriff, daß die Einführung neuer Kulturen dringend nötig war. Jedoch die Mittel waren durch den Kampf mit der Kakaokrankheit erschöpft. Ein Ersuchen um finanzielle Unterstützung zum Fortsetzen des Kampfes wurde durch das Gorvernement ab- gewiesen, wobei man mit Recht anführte, daß nicht mit Sicherheit zu sagen wäre, ob die Krank- heit der Kakaokultur zu Ende käme und mit welchen finanziellen Mitteln des Gouvernements geholfen werden könnte. Darauf wurde der Ge- danke reif, mit Hilfe des Gonvernements neue Kulturen anzulegen. Schon lange hatte sich die Aufmerksamkeit auf die günstigen Resultate bei der Verschiffung von Bakoven (Bananen) von den Britisch-Westindischen Inseln gerichtet. Nun meinte man aber in Surinam, daß die Kolonie in zu großer Entfernung von den Vereinigten Staaten und von Europa liege, um Bakoven in frischem Zustande dorthin verschiffen zu können. Durch die Landbauprobestation wurden im Laufe des Jahres 1904 Proben vorgenommen, und diese bewiesen, daß der Abstand kein Hindernis der Verschiffung bildete. Die erste öffentliche Besprechung der Ein- führung der Bakovenkultur mit finanzieller Unter- stützung des Gouvernements wurde in einem Hauptartikel der Zeitung „Onze West“ vom Oktober 1904 gedruckt. In derselben Zeitung wurde wenig später vorgeschlagen, unter Bei- fügung eines genauen Kostenanschlages eine Petition an den Gouverneur zu richten wegen finanzieller Hilfe für die Bakovenkultur. Dieser Gedanke wurde durch die Vereeniging voor den grooten Landbouw aufgenommen in einer Ver- sammlung Ende Oktober 1904. Die Petition mit dem Kostenanschlage wurde von der Ver- einigung im Jannar 1905 eingereicht. In der Zwischenzeit wurden Schritte getan, um junge Pflanzen von der vorteilhaftesten Sorte Bakoven, hauptsächlich Groß-Michel= oder Bananen- Bakoven, von Jamaika kommen zu lassen, und zwar durch Privatleute sowohl als auch durch das Gouvernement. Im April 1905 reichte der Gouverneur bei der Volksvertretung einen bedeutungsvollen Ent- wurf ein, in welchem vorgeschlagen wurde, durch Vorschüsse auf die Arbeitskosten zum Anpflanzen von 3000 ha mit Bakoven anzuregen, um da- durch den Landbau vor drohendem Untergange zu bewahren und namentlich die bestehenden Plantagen in Stand zu erhalten. Der Entwurf wurde durch die Volksvertretung (die Kolonialen Staaten von Surinam) mit allen Stimmen angenommen in der Sitzung vom Juli 1905. In der Zweiten Kammer der Generalstaaten in Holland fand der Entwurf keine ungeteilte Zustimmung, und erst nach langen Debatten wurde er im Dezember 1905 mit 65 gegen 8 Stimmen angenommen, aber unter dem aus- drücklichen Vorbehalt, daß das Geld nicht eher dürfe gebraucht werden, bis die Verschiffung und der Verkauf der Früchte richtig geregelt wären. Einige Tage später wurde auch durch die Erste Kammer der Generalstaaten der Entwurf mit 31 gegen 9 Stimmen angenommen. Der Koloniale Rat trat nun in Unterhand- lung mit dem Kon. West-Ind. Maildienst wegen Verschiffung der Früchte und mit der Ned. Handels- Maatschappy wegen Gewährung ihrer Hilfe bei dem Verkaufe. Die Unterhandlung zwischen dem Rat der Kolonie und dem Kon. West-Ind. Mail- dienst scheiterte an gewissen Bedingungen, welche diese Gesellschaft wegen der Berschiffung stellen zu müssen meinte. Durch einen Agenten der Ned. Handels My. wurden jedoch in Boston Unterhandlungen angeknüpft mit der United Fruit Company, welche sozusagen das Monopol in den Vereinigten Staaten für den Verkauf von Bakoven hat. Bei diesen Unterhandlungen wurde das Gouvernement von Surinam vertreten durch Dr. C. J. J. van Hall, Inspecteur van den Landbouw in West Indie. Im März 1906 teilte Dr. van Hall mit, daß die Fruit Company im allgemeinen bereit wärc, die Früchte in Surinam anzukaufen und einen Stell- vertreter schicken würde, um den Zustand in Surinam kennen zu lernen sowie die Unter- handlungen mit dem Gouvernement von Surinam fortzusetzen. Der Stellvertreter der Fruit Comp. besuchte verschiedene Plantagen der Kolonie, und es wurde ein Kontrakt entworfen, welcher später beinahe unverändert durch beide Parteien au- genommen wurde. Nach diesem Kontrakt werden die Früchte gegen feste Preise, die saisonweise geändert werden können, in Paramaribo gekauft,