G 421 0 Citeratur. Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika. Auf Grund amtlichen Mate- rials bearbeitet von der Kriegsgeschichtlichen Abteilung 1 des Großen Generalstabes. Fünftes Heft. Preis 40 Pf., Verlag von E. S. Mittler & Sohn, Berlin. In dem soeben erschienenen fünften Heft bfr E# lstabs-Veröffentlichungen „Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika“, aus dem wir bereits einen interessanten Auszug zu bringen in der Lage waren, wird die Darstellung des Hottentottenkrieges fortgesetzt. Die Kämpfe gegen Cornelius und gegen Morenga sowie das Ende Hendrik Witbois und seines Stammes bilden den Inhalt der mit 10 Skizzen und 18 Abbildungen ausgestatteten voltstümlichen Schrift. Die fesselnd geschilderten Unternehmungen geigen die Zähigkeit und Tatkraft der deutschen Führung, die von einer opferwilligen Truppe auf das hingebendste unterstützt wurde, in gläu- zendem Lichte. Die außerordentlich schwierigen Märsche durch gänzlich unbekanntes und unsicheres Gelände, über Felsen und Steingeröll oder durch unwegsames Dickicht stellten ungewöhnliche An- forderungen an die Mannschaften. Bei manchen Abteilungen fehlte fast jede Art von Schuhzeng; Röcke und Hosen waren zerrissen, Pferde und Maultiere völlig heruntergekommen. Um so er- staunlicher erscheinen die erfolgreichen Taten unserer braven Truppen. Mit der fast voll- ständigen Gefangennahme der Trümmer der Witbois wurde nach tatkräftig geführten Schlägen und blutigen Gefechten die Niederwerfung des einst so stolzen Stammes besiegelt, die der Ober- befehlshaber General v. Trotha neben der Eroberung des Hererolandes stets als seine vor- nehmste Aufgabe angesehen hatte. Dem uner- schütterlichen Willen der kraftvollen Persönlichkeit des Generals v. Trotha ist es in erster Linic zu danken, wenn es auf einem Kriegsschauplatz von solch gewaltiger Ausdehnung überhaupt möglich wurde, in die kriegerische Tätigkeit der zahlreichen, weit im Lande zerstreut stehenden deutschen Ab- leilungen zielbewußtes, einheitliches Handeln zu bringen und die Macht des gefährlichsten Gegners der deutschen Herrschaft zu brechen. Bei der Heimkehr des Generals im November 1905 war bis auf den südlichsten Bezirk das Schutzgebiet dem deutschen Vaterlande von neuem erobert. Das im Sommer zu erwartende sechste Heft wird die Generalstabsschilderungen der „Kämpfe in Südwestafrika“, die in jedem deutschen Hause gelesen zu werden verdienen und in keiner Schul- und Volksbibliothek fehlen dürfen, zum Abs chluß bringen. Das Deutsche Kolonial-Gewerberecht. Von Dr. Edler v. Hoffmann. Berlin 1907. Wilhelm Süsserott. Das Buch ist der Abdruck einer in der „Zeit- schrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und Kolonialwirtschaft“ veröffentlichten Arbeit. Der Verfasser behandelt zunächst die Frage, inwieweit das Reichsgewerbe= und das Reichsstrafrecht in den Schutzgebieten eingeführt sind. Den Hauptteil des Werkes bildet eine Einzeldarstellung des deutschen Kolonial-Gewerberechts, die übersichtlich nach den einzelnen Materien und Schutzgebieten geordnet ist. Schon der Umfang des Werkes läßt erkennen, eine wie weit verzweigte Rechtsmaterie das koloniale Verwaltungsrecht darstellt, von dem der Verfasser doch nur einen Ausschnitt behandelt. Daß es einer wissenschaftlichen Bearbeitung nicht minder bedarf als das heimische Verwaltungs- recht, ergeben die in großer Menge auftauchenden, vom Verfasser in geschickter Weise entwickelten Zweifelsfragen, deren Lösung häufig ein Zurück- gehen auf grundsätzliche Fragen des Staats= und Bölkerrechts nötig macht. Es erscheint in hohem Maße dantenswert, daß der Verfasser sich einer solchen Mühe gerade be- züglich eines für die Praxis besonders wichtigen Teiles jenes Rechtsgebietes unterzogen hat. Er- heben sich vielleicht auch Bedenken gegen manche Ausführungen des Verfassers, so erscheinen die letzteren doch überall beachtenswert; ihre Be- gründung legt Zeugnis davon ab, daß der Ver- sasser mit wissenschaftlicher Gründlichkeit und kritischem Siun an seine Aufgabe herangetreten ist. Die Darstellung ist gleichwohl klar, auch für den Nichtjuristen verständlich. Die Arbeit bedeutet ohne Zweifel eine wertvolle Bereicherung der kolonialrechtlichen Literatur, und es ist nur zu begrüßen, daß sie nunmehr durch die Buchausgabe weiteren Kreisen zugänglich gemacht ist. Grotewold: Unser Kolonialwesen und seine wirtschaftliche Bedeutung. Bibliothek der Rechts= und Staatskunde Bd. 18a. Stuttgart. Verlag von Ernst Heinrich Moritz. Hierzu: Wirtschaftsatlas unserer Kolonien. Bearbeitet von Sprigade und Moisel. Uber die Absichten, die den Verfasser des verdienstvollen Werkchens bei der Beröffentlichung leiteten, spricht er sich selbst im Vorwort aus. Er hegt den Wunsch, „weitere Kreise über den wirklichen Wert unserer Kolonien aufzuklären und einer praktischen und wirtschaftlich nützlichen Ko- lonialpolitik Freunde zu werben — nicht im Sinne einer phantastischen, uferlosens Kolonialschwär-= merei, sondern sine ira ct studio auf Grund einer objektiven Würdigung der realen Tatsachen,