628 offizieren und Unterbeamten. Kartograph Freier und Unteroffizier Bernhardt erlagen in Gorna bzw. Kunde dem Schwarzwasserfieber. Die astronomischen Arbeiten wurden von v. See- fried, Winkler, v. Reitzenstein, Mailles, Dartignac und Georg ausgeführt. Wie dies schon der Fall war bei allen früheren internationalen Grenzverträgen, welche sich auf geographisch wenig erforschtes Gebiet beziehen, so erschien es bei der damaligen Unkenntnis der Geographie des Grenzgebietes auch der 1894 zur Festsetzung einer Grenze zwischen Kamerun und dem oberen französischen Kongo-Gebiet eingesetzten Kommission als das Zweckmäßigste, Breiten= oder Meridian-Grade und gerade Verbindungslinien zwischen einzelnen in ihrer geographischen Lage einigermaßen bekannten Orten als Grenze zu nehmen. Die Hauptaufgabe der neuen Kommission war nun in Rücksicht auf die Bestimmungen des Artikel 1 und des Paragraphen III des Ab- kommens von 1894 (Kolonialblatt vom 16. März 1894) den 15. Grad östlicher Länge von Green- wich und den 10. Breitengrad im Grenzgebiet sowie die geographischen Koordinaten der Orte Bania, Gasa, Kunde und des Schari-Flusses am 10. Breitengrad und an seiner Mündung in den Tschad-See zu bestimmen. Für die astronomischen Bestimmungen hatte die französische Abteilung u. a. zwei Clandesche Prismen-Astrolabe zur Benutzung. Diese noch wenig bekannten Instrumente haben sich sehr gut bewährt. Die Chef-Kommissare kamen überein, eine Triangulierung im Grenzgebiet zu. unterlassen, vielmehr unter Ausnützung der vorzüglichen astro- nomischen Instrumente und der zahlreichen im Beobachten und Berechnen astronomischer Orts- bestimmungen ausgebildeten Offiziere die für die Kartenkonstruktion notwendigen Hauptkoordinaten lediglich durch astronomische Beobachtungen zu gewinnen. So wurden im Laufe der Expedition für eine dichte Reihe von Orten längs der Grenze die geographischen Koordinaten durch Längen- und Breitenbeobachtungen bestimmt. Das Gelände zwischen diesen astronomischen Stationen wurde dann nur mit dem Kompaß aufgenommen. Diese Methode der vorwiegend astronomischen Landesaufnahme empfiehlt sich wegen der ver- hältnismäßig geringen Kosten und der Zeit- ersparnis in allen nicht besonders wertvollen Kolonialgebieten, für welche auf Jahrzehnte hin- aus Karten im Maßstab 1: 300 000 oder in noch kleinerem Maßstab genügen. Absolute Längenbestimmungen wurden in Bania, Gasa, Kunde, Mbone, Kogboi (bei Koloi der Karte), Tara und Lere beide bei Bipare (Bifara des Grenzvertrages), Miltu und Dumran bei Miltu sowie in Fort Lamy ansgeführt. An diese Stationen „absoluter Länge“, deren Werte eine Genauigkeit von 1 bis 3 Zeitsekunden haben, schlossen sich dann zur Erlangung von Breiten- und relativen Längenwerten zahlreiche Neben- und Grenzorte an. Die Zeitübertragungen, für welche den Offi- zieren je 4 bis 10 Präzisions-Taschenuhren zur Verfügung standen, wurden für gewöhnlich in kurzen Rundtouren oder derart ausgeführt, daß nach etwa viertägigem Hin= und Rückmarsch auf demselben Wege der Ausgangsort wieder erreicht war. Solche Schleifen reihten sich im allgemeinen netz= oder kettenförmig aneinander. Der mittlere Fehler des Resultats einer solchen Uhrenreise war stets nahe einer Zeitsekunde. Die Differenzen zwischen den deutschen und den französischen Resultaten der mit verschiedenen Instrumenten angestellten astronomischen Beob- achtungen erwiesen sich immer als ganz gering. So wurden beispielsweise bestimmt: deutscherseits französischerseits nördl. östl. Breite nördl. östl. Länge Breite von Paris Breite von Paris Kunde 65° Z3“ 1“ 128 7.8 69 3“ 2“ 122 V.5 Lame 95 13’°52“ 125 12.3 9 13°52“ 12= 12·0 Bipare 99 38° 49“ 11939./6 99 38° 49“ 11839./2 Das gesamte Material der astronomischen Ortsbestimmungen der Kommission wird zur Zeit unter Leitung des Observators an der Göttinger Königlichen Sternwarte, Universitätsprofessor Dr. Ambronn, dem auch die Ausbildung der deutschen Offiziere zu verdanken ist, sowie unter Mitwirkung des Bureau des Longitudes in Paris nachgeprüft. Die für später zu erwartende ausführliche Publi- kation soll dann als Grundlage bei Herstellung einer deutsch-französischen Ostkamerun-Grenzkarte dienen. 7 Deutsch-Südwestafrika. Vom Bau der Südbahn. Nachdem der Reichstag am 12. März d. Js. der Fortführung der Eisenbahn Lüderitzbucht- Aus bis Keetmanshoop zugestimmt hatte, sind die weiteren Bauarbeiten unverzüglich in Angriff genommen worden. Nach einem soeben ein- getroffenen Telegramm des Kaiserlichen Gouverne= ments in Windhuk hat in diesen Tagen bereits die etwa 34 Kilometer lange Teilstrecke Aus- Schakalskuppe für Militärtransporte eröffnet werden können.