GV 676 26 Als Kopfschmuck dienen die Federn eines kleinen Vogels, namens ngongamakossi, als Halsschmuck Löwen= und Leopardenkrallen. Ferner darf nur der Sultan ein Leopardenfell tragen. Nie habe ich hierzulande — wie vielfach ander- wärts — beobachtet, daß ein Sultan eine un- bewohnte Gegend (Pori) zu seinem Lande rechnet. Sein Land ist da, wo seine Leute sitzen, und da diese sehr viel wandern, so kann es vor- kommen, daß heute das Land eines Sultans sich dort befindet, wo vordem sein Nachbar saß. Die Untertanen sitzen übrigens durchaus nicht durchweg dicht beisammen, die Leute verschiedener Sultane sind vielmehr vielfach bunt durcheinander- gemischt und zum Teil weit von ihrem Herrn entfernt, sie fühlen sich aber trotzdem als dessen Sklaven. Man sieht hieraus, daß es sich bei der Sultans- würde lediglich um Herrschaft über Menschen, nicht über Land handelt. Stirbt der Sultan, so begräbt man ihn im Rindviehstall. Außen um den Stall herum pflanzt man eine lebende Hecke aus einem Dornbusch, namens mtuma. Die innere bisherige Ein- zäunung läßt man allmählich verfallen. Das Grab besteht aus einem senkrechten Schacht und einem wagerechten Stollen, der sich daran an- schließt und in dem die Leiche liegt. Beim Be- gräbnis, das am Morgen nach dem Tode statt- findet, sind die Großen des Reiches (Idunas) zugegen. Volksmengen aus dem ganzen Lande sind anwesend und vertilgen erhebliche Mengen Pombe. Über die Wahl des Nachfolgers scheint kein allgemein gültiges Gesetz zu bestehen. Soviel mir bekannt geworden ist, folgt im Norden meist ein Sohn, im Süden des öfteren ein Bruder des Sultans. Sicher ist jedenfalls, daß der aus- gesprochene Wille des Sultans bezüglich der Person seines Nachfolgers nicht ausreicht, um diesem die Thronfolge zu sichern, daß vielmehr die Idunas als eine Art von Kurfürsten ein ge- wichtiges Wort mitsprechen. Ist die Wahl erfolgt, so wird sie mit Trink- gelagen gefeiert. Natürlich wird auch festgestellt, wer den verstorbenen Sultan behert hat, also an seinem Tode schuld ist. Kamerun. Ubersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgeblets Kamerun“) im ersten Viertel des Helendersade 1907 im Vergleich mit dem Handel im leichen zeitraum des Vorjahres. Im » sm . I. Viertel I. Viertelzunahme Abnahme Benennung der War « *) 9 er Warengruppen 100E 1000 Wert Mk. Wert Mk.Wert Mk. Wert Mtk. A. Einkfuhr. I. Ergeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der zugehörigen Nebengewerbe: a) Körner= und Hülsenfrüchte . .. 161 537 193 580 — 32 043 b) Knollengewächse. Gemüse und Früch te . . 38 095 32 411 5 684 — c) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Genußmittel. 227283 121223 106 060 — 4) Getränke (außer Mineralwasser) 238 217 212 959 25 258 — ) Sämereien, lebende Pflanzen und Futermiitelk 1 3306 1149 187 — 1) Faserpflanzen — 29 — 29 6) Erzengnisse der Forstwirtschaft. 221269 42255 182 011 — Zusammen I. 890 737 603 606 287 131 — II. Tiere und tierische Ergeugnisse: D n) Lebende Tiere 2864 2911 — 17 b) Fleisch und tierische Erzeugnisse aller Art . 4019031241416 10404i — Zusammen II 404 82 250 327 154 500 — III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 246311 182 940 63 371 — IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen ... 37719 28 313 9 106 — V. Chemische und Pharmagentische Erzeugnisse (außer Schießbedarf und Sprengmi 78915 61 960 160 955 VI. Tertil= und Filzwaren, Vit d ngogeaenstände usw. (außer Lederwaren) 1 285 7189 893 714 391 999 — VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch. tunrichnerwanen 44 631. 40 102 4229 — VIII. Gummi= und Kautschukwaren 2295 2432 — 137 ) Die Ziffern über den Handel Garunas liegen noch nicht vor und konnten daher in diesei Ubersicht noch nicht berücksichtigt werden.