# 692 20 Versuchsstation der Vereinigten Staaten widmet jetzt dem Tabakbau bedentende Aufmerksamkeit und hat nach Angaben des Leiters der Station gute Erfolge gehabt. Während jedoch in der Ananas-, Sisal= und Kautschuk-Kultur bedeutendere Kapitalien angelegt sind, können sich einheimische Kapitalisten immer noch nicht entschließen, die zum Tabakanbau im großen nötigen bedeutenden Kapitalien herzugeben. Einige Kaffeepflanzer halten sich immer noch, trotzdem überall ohne Nutzen gearbeitet wird, in der Hoffnung, daß die Vereinigten Staaten doch noch einen Schutzzoll auf Kaffee einführen werden. Der Kaffee gedeiht auf Hawaii gut und ist erster Güte, da aber die Beeren nicht wie in anderen Ländern zu einer bestimmten Jahreszeit reifen, sondern der Kaffee das ganze Jahr hin- durch blüht und reif wird, sind die Arbeitskosten für das dauernde Einsammeln der Beeren so bedeutend, daß ein Nutzen bei den jetzt herrschen- den Preisen nicht erzielt werden kann. Die Reiskultur, welche in den letzten Jahren infolge niedriger Marktpreise bei hohen Arbeits- löhnen und Landrenten ziemlich danieder gelegen hat, scheint sich jetzt wieder zu erholen, und kürzlich wurde daher eine Gesellschaft gebildet mit vor- nehmlich deutschem Kapital. Die von der Regierung in Washington an- geregte und gewünschte Besiedelung der Ha- waiischen Inseln durch kleine Farmer europäischer Abkunft macht wenig Fortschritte trotz eifrigster Bestrebungen der Lokalregierung. Durch Bahn- bauten auf der Nordseite der Insel Oahn und auf den Inseln Hawaii und Kauai sowie durch Hafenbauten in Hilo auf Hawaii und auf den anderen Inseln, die projektiert oder in Angriff genommen sind, werden geeignete Ländereien erst erschlossen und die nötigen Verbindungen der fraglichen Ländereien mit dem Markte geschaffen werden müssen. Ob sich dann eine Besiedelung im obigen Sinne wird durchführen lassen, bleibt abzuwarten. Während in früheren Jahren San Francisco ausschließlich den Markt beherrschte, nehmen seit der Katastrophe auch andere Städte an der West- küste der Vereinigten Staaten an dem Handel mit diesen Inseln Teil. Bedeutende Vorteile für den Handel werden von den projektierten Festungs- bauten auf der Insel Oahn erwartet. Da ameri- kanischer Zement den Bedarf im Westen augen- blicklich kaum decken kann, dürfte vielleicht deutscher Zement in Hawait einen größeren Markt sinden. Auch größere Flotten= und Truppen-Statio- nierungen werden im Anschluß an den Festungs- bau erwartet mit entsprechendem Vorteil für den Handel. Der Touristenverkehr nach den Hawaischen Inseln hat dauernd zugenommen und bildet eine nicht zu unterschätende Erwerbsquelle für die Hotels und Detailgeschäfte. Die Wahlen auf den Inseln haben im letzten Jahre ein verhältnismäßig günstiges Resultat er- geben, und hegt man mehr und mehr Vertrauen darauf, daß die Eingeborenen für das Land gute und dienliche Gesetze schaffen. Das Berichtsjahr ist in wirtschaftlicher Be- ziehung im allgemeinen günstig gewesen, und die Aussichten für die Zukunft haben sich besser ge- staltet als je zuvor. In Washington bringt man diesen Inseln erhöhtes Interesse entgegen. Anßerst liberale Bewiliigungen für Hafenbauten, Leucht- Türme und -Feuer, Befestigungen und Banten zeugen davon, daß man die Bedeutung Hawaiis für die Union mehr und mehr erkannt hat, und daß diese Inseln auch in Zukunft auf gebührende Berücksichtigung rechnen dürfen. (Bericht des Kais. Konsulats in Honolulu.) Pflanzungs- und Handelsgesellschaften auf Ceyion. Die „Times of Ceylone hat die Jahres- berichte der in Ceylon bestehenden Pflanzungs- und Handelsgesellschaften gesammelt und unter dem Titel „Ceylon Produce and Commercial Companz’ Results in Buchform heransgegeben (Preis 1,50 Rupien oder 2 Schilling). Auf- geführt sind darin alle Gesellschaften, welche im Laufe des ersten Vierteljahrs 1907 ihre General= versammlung abgehalten haben. Das Buch liegt während der nächsten vier Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin, Wilhelmstr. 74, für Interessenten zur Einsicht- nahme aus. Nach Ablauf dieser Frist kann es auf Antrag auch an auswärtige Interessenten auf kurze Zeit übersandt werden. Aufhebung der exterritorialltätsrechte in Jangibar seltens des Deutschen Reichs. Die auf Erterritorialitätsrechte bezüglichen Vorschriften des Freundschafts-, Handels= und Schiffahrtsvertrags mit Zanzibar vom 20. De- zember 1885 sind laut Verordnung vom 11. Juni d. Is. mit der Maßgabe außer Anwendung gesetzt worden, daß die Angehörigen des Deutschen Reichs und der deutschen Schutzgebiete sowie die deutschen Schutzgenossen im Sultanate Zanzibar fortan der Gerichtsbarkeit der dort von Groß- britannien eingerichteten Gerichte unterworfen sind. Die bei den deutschen Konsulargerichten für das Sultanat Zanzibar anhängigen bürgerlichen Rechts- streitigtkeiten und Strafsachen werden von diesen