W 800 20 Gesamtüberblick. Die Arbeiten an der Manenguba-Bahn sind bis jetzt in befriedigender Weise vorgeschritten; es ist zu hoffen, daß, nachdem die Arbeitskolonnen völlig mit der Arbeit des Bahnbaues vertraut geworden sind, der Ban einen ungestörten raschen Fortgang nehmen wird. Cehrwerkstätten für Eingeborene. Ein Beispiel für die Erziehung der ein- geborenen Bevölkerung zur Arbeit — und zwar zu einer Arbeit, die sich über das Nivean der gewöhnlichen Tagelöhnerarbeit beträchtlich erhebt — liefert die Statistik, welche über die Frequenz der Lehrwerkstätten des Schutzgebiets geführt wird. Wie wir einem Bericht des Kaiserlichen Gouvernements entnehmen, hat sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren die Gesamt- zahl der eingeborenen Lehrlinge von 92 auf 138 erhöht. Nach den Arten ihres Handwerks scheiden sich diese 138 Lehrlinge in 24 Maurer, 43 Zimmerleute, 41 Tischler und 30 Schlosser und Schmiede. Eine unmittelbare Wirkung dieser Zunahme zeigt sich darin, daß bereits eine Entlastung der für die Schutzgebietsverwaltung erforderlichen Mobiliarbestellung eingetreten ist, weil die Verwaltung ihre Bedürfnisse zum großen Teil aus den Erzengnissen der Eingeborenen- Tischlerarbeit deckt. Ein Bild von den Leistungen dieser Arbeit geben die in der Deutschen Armee-, Marine= und Kolonialausstellung gezeigten Möbel. r*&*2Wl Deutsch-Südwestafrika. Von der Südbahn. Zur Fortführung der Eisenbahn Lüderitz- bucht—Kubub nach Keetmanshoop ist im Etat für 1906 die erste und im Etat für 1907 die zweite Baurate bewilligt worden, während die dritte, die Schlußrate, für 1908 vorgesehen ist. Die beiden ersten Raten entsprechen den Bau- kosten des Stückes Ans—Feldschuhhorn, die Schlußrate denen des Stückes Feldschuhhorn — Keetmanshoop. Der Bau des ersteren Stückes ist durch Ver- trag vom 20. Februar und 12. März 1907 der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Betriebs- gesellschaft zu Berlin übertragen worden. Wie den gesetzgebenden Körperschaften in den Etatserläuterungen zur Forderung der zweiten Baurate mitgeteilt worden ist, konnte die Absicht, zwecks Vermeidung weiterer Kosten für Ochsen- und Maultiertransporte mit der Gleisspitze so schnell wie möglich an den Endpunkt der Bahn zu gelangen, nur dann erreicht werden, wenn mit der Baufirma, noch im Laufe dieses Sommers die Vereinbarung über den Restbau getroffen wurde. In übereinstimmung hiermit hat nunmehr der südwestafrikanische Landesfiskus unter dem 25. und 27. Juli d. Is. zum Vertrage über den Bau des Stückes Aus—Feldschuhhorn der Lüderitzbahn mit der Generalunternehmerin dieser Strecke, der Deutschen Kolonial-Eisenbahn- Bau= und Betriebsgesellschaft zu Berlin, einen Zusatzvertrag abgeschlossen, durch den der Bau- der Endstrecke Feldschuhhorn —Keetmans- hoop in das Abkommen einbezogen wird. Danach soll die Bahn in ihrer ganzen Länge spätestens am 23. November 1908 betriebsfähig sein. Für jeden Tag der früheren oder späteren Erreichung dieses Ziels erhält oder zahlt die Baufirma 3000 Mk. Schon vor der Gesamt- eröffnung der Bahn werden die einzelnen Teil- strecken alsbald nach ihrer betriebsfähigen Her- stellung so weit dem Verkehr übergeben, daß sie die jetzigen Fuhrparkkolonnen ersetzen. Zur Innehaltung dieses Programms ist es nötig, stellenweise statt der endgültigen Bamwerke Provisorien auszuführen; deren Auswechselung soll erst nach der Eröffnung der Bahn geschehen und nebst der vollständigen Ausstattung der Linie so früh beendet sein, daß die Hauptabnahme aller Anlagen am 30. September 1909 erfolgen kann. Mit dem 1. Oktober 1909 wird demnach voraussichtlich der regelmäßige Betrieb beginnen. Neben den bisher genannten Leistungen liegt der Firma noch ob, die schon fertige, ebenfalls von ihr gebaute Vorstrecke Lüderitzbucht— Aus bis zum 30. September 1909 zu betreiben. An Vergütung für ihre vertragsmäßigen Leistungen und Lieferungen erhält die Firma als Ersatz ihrer Verwaltungskosten 850 000 Mk., ferner den Ersatz der übrigen Selbstkosten bis zur Höhe von 17 860 000 Mk. und schließlich als Gewinn 1 540 000 Mk., vermehrt um ein Zehntel des Betrages, um den die vorstehend er- wähnten Selbstkosten unter 17 860 000 Mk. bleiben, insgesamt jedoch nicht über 2 000 000 Mk. Auf diese Vergütung empfängt die Firma während der Banzeit bestimmte Abschlags- zahlungen bis zur Gesamthöhe von 90 v. H. ihrer normalen Forderung, die sich als Summe der unter a bis c genannten Beträge zu 2011 Millionen Mark berechnet, indes nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Bereitstellung der Mittel durch den Etat. Dieser Vorbehalt trägt dem Umstande Rechnung, daß die Schlußrate des Bankapitals erst im Etat für 1908 beantragt werden soll.