W 1231 2Ö · Holzwaren, nicht besond. angeführt 9412 8729 2 230 1 208 Die Ausfuhr Jamaikas verteilt sich auf die verschiedenen Länder, wie folgt: 1905/06 1904/05 9 + Großbritannien . 356 802 271209 Vereinigte Staaten von Amerika 1057 965 768 121 Kanada 111 706 126 693 Deutschland 41 362 42 819 Frankreich . 141 175 77561 Osterreich-Ungarn 10 136 28 381 Rußland 10 455 23348 Zusammen, einschl. der Ausfuhr nach anderen Ländern 1 813 180 1 436 725 Obige Aufpellung zeigt, daß sich haupt- sächlich die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Amerika vergrößert hat, dieses ist, wie schon bemerkt, darauf zurückzuführen, daß sich die Bananenausfuhr wieder gehoben hat. Die hauptsächlichsten Artikel der Ausfuhr waren: Ausfuhr 1905/06 1904/05 # # Kaffee. 134 283 85 173 Kakao 52 814 40 757 Bananen 842 882 514 191 Apfelsinen. 90 461 62 095 Sonstige Früchte 38 929 26 600 Ingwer 27 722 27233 Honig 10 185 9 684 Piment 80 268 136 969 Rum 98 923 92 576 Zucker .... 122 328 116 366 Zigarren u. Zigaretten 21 808 22274 Wachss 5269 5 693 Dividivi 1 104 529 Häute 8 601 6 000 Ziegenhäute 9 719 10 961 Stöcke 1 500 841 Blauholz. · 69 734 75 679 Sonstige Hölzer 10 551 920 Rindvieh (nach Kuba 2769 Stück — 16 568 L). 16 579 3273 Hüte ... 7315 3 164 Blauholzextrakt . 68 280 63 689 Zusammen, einschl. an- derer Artikel 1 843 180 1 436 725 (Bericht des Kais. Konsulats in Kingston.) TLarii für Pandelslizenzen in Belra (OOozamblaque). Am 1. September d. Is. ist in Beira, der Hauptstadt der von der Mozambigquegesellschaft verwalteten Gebiete Manica und Sofala, ein neuer Tarif für die Erteilung von Handels- lizenzen in Kraft getreten. Die jährlichen Gebühren für lungsreisende und Handelsagenten danach folgende: Klasse 2. Handelsagenten, mit oder ohne Geschäftsstellei in Beira, gleich- viel ob sie fremde Häuser ver- treten oder nicht, die Waren über See für Handelszwecke einführen oder Aufträge auf Lieferung von über See eingeführten Waren an- nehmen und Durchfuhr= und Aus- fuhrgüter landwärts und serwärts befördern dürfen . . 180 Milreis Klasse 3. Handelsagenten, die in Rhodesia ansässige Firmen ver- treten und Waren lediglich für dieses Land versenden, gleichviel ob es sich um Durchfuhrwaren, früher eingeführte oder in Beira gekaufte Waren handelt, und die ebenfalls Ware aus Rhodesia zur Ausfuhr über See versenden 45 Klasse 4. Handelsagenten, die ledig- lich innerhalb des Gebiets von Manica und Sofala Waren um- setzen, mit oder ohne Geschäfts- stelle in Beira Klasse 11. Handlungereisende ohne Geschäftsstelle in Beira, gleichviel ob sie Muster mit sich führen oder nicht, für jede Geschäftsreise 45 - Anmerkung. Handlungsreisende mit einer Geschäftsstelle in Beira oder solche, die sich länger als einen Monat in Beira aufhalten, haben die Gebühr der Klasse 2 zu entrichten. Im Tarif für Handelslizenzen sind auch fol- gende Abgaben für die Einfuhr, Ausfuhr und die Beförderung von Waren im Küsten- handel vorgesehen: 1. Eingeführte Waren. Ausgenommen sind: Gold= und Silbermünzen; Kohle; Materialien für Eisenbahnen, nicht unter 1 m Spurweite; Bau- materialien der Nummern 11, 34, 37 und 90 des Zolltarifs; Maschinen und Geräte für die Landwirtschaft und den Gewerbe- betrieb, mit Einschluß aller Ma- terialien für den Ackerbau und Hand- sind 22,5 1 v. H. d. Wertes