W 30 20 Der nahezu einzige Grund für die in Togo stattfindende ausgedehnte Waldrodung liegt, wie ich oben nachgewiesen habe, in der Gewinnung von Farmland. Der Eingeborene weiß nur zu gut, daß er mit seinen landwirtschaftlichen Kul- turen auf Waldboden höhere Erträge erzielt als auf Steppenboden. Daher unterzieht er sich auch gerne der einmaligen Mühe des Waldrodens, da sich diese durch reicheren Fruchtertrag auf Jahre hinaus lohnt. Bei dem ständigen Wechsel von Farmland hat die Entwaldung solche Dimensionen erreicht, daß es heute nur mehr eine verhältnis- mäßig geringe Zahl von Dorsschaften giebt, in deren Grenzen Waldungen liegen; die Mehrzahl ist bereits gezwungen, sämtliche Felder auf Steppengebieten anzulegen. Die Bewohner der Steppe erzielen aber ebenfalls die zu ihrem Lebensunterhalt nötigen Erträge, wobei noch große Flächen unbebaut bleiben. Bei dem ge- ringen Bewaldungsprozent unseres Schutzgebiets stellt somit die Waldrodung in denjenigen Land- schaften, deren Bewohner zur Anlage ihrer Felder Wald= und Steppengebiete zur Verfügung haben, eine Handlung von einzelnen dar, welche un- nötigerweise das öffentliche Interesse gefährdet und welche daher ein auf sämtliche Waldungen solcher Gebiete ausgedehntes Rodungsverbot rechtfertigt. Die geplante Aufforstung von Steppengebieten, um dadurch die klimatischen Extreme Togos allmählich zu lindern und zu beseitigen und den fortschreitenden Austrocknungs- prozeß zu hemmen, wird nur dann Erfolge in dieser Hinsicht erzielen, wenn die Waldverwüstung aufhört, durch welche alljährlich Hunderte von Hektaren Wald verschwinden. Sollte jedoch das nach meiner Ansicht notwendige Rodungsverbot für sämtliche Waldungen des Schutzgebiets nicht durchführbar sein, so ist hingegen unbedingt ge- boten die Erhaltung des Waldes überall da, wo ihm die Eigenschaft eines Schutzwaldes zu- kommt, wo er also unmittelbar Einfluß auf die Feuchtigkeitsverhälmisse und zwar auf Quell= bildung wie Wasserabsluß und wo er Einfluß auf die Festigkeit des Bodens hat. Es ergeben sich sonach hinsichtlich der Lage folgende Merk- male, nach denen in Togo ein Wald als Schutz- wald anzusehen ist: Alle Waldungen auf Berg- kuppen und Höhenzügen, an steilen Bergwänden, Gehängen und sogenannten Leiten, ferner solche rundum und in der näheren Umgebung von Quellen und stehenden Gewässern oder längs fließender Gewässer sind Schutzwaldungen. Nach dieser Definition ist sämtlichen während dieser Reise angetroffenen Waldungen Schutz- wald-Eigenschaft zuzusprechen, denn alle bestocken Quellgebiete und Flußläufe und nahezu alle liegen auf Höhenzügen. Ein besonderes Augen- merk aber ist auf die Erhaltung des noch vor- handenen Waldes zu richten in dem langge- streckten von S. W. nach N. O. ziehenden Ge- birge, das westlich der Straße Gudewe, Ete, Ssodo, Agome Kotukpa liegt, weil hier der Wald in enormem Maße die Wasserstandsverhältnisse zweier wichtiger Flüsse, nämlich des Amu und des Schio, zu beeinflussen vermag. Die Strecke Ele-Misahöhe ist mir aus eigener Anschauung noch nicht bekannt, daher unterlasse ich es hier, die unbedingte Erhaltung des Waldes jetzt zu befürworten, obwohl nach der Karte zu urteilen auch hier die Waldschonung geboten erscheint. Die beiden Flüsse Schio und Haho gehören in ihrem ganzen Laufe dem Schutzgebiete an; sie durchströmen beide das wirtschaftlich bereits mehr erschlossene südliche Togo von N. nach S. Es ist daher der Gedanke naheliegend, durch eine künstliche Bewaldung der Quellgebiete die Wasserstandsverhältnisse beider Flüsse und somit auch die allgemeinen Feuchtigkeitsverhält- nisse eines großen Gebietes Südtogos günstig zu beeinsflussen. Sonach müßte die Aufforstung in zwei Quellgebieten einsetzen. Nach meinem Dafürhalten hat aber eine Verteilung der Auf- forstungsversuche auf zwei Flußgebiete eine Zer- splitterung der Wirkungen zur Folge. Ein Aus- weg bestände darin, für die Aufforstung eine Fläche auszuwählen, welche einen Teil der Quellgebiete beider Flüsse einschließt. Das hierzu geeignetste Gebiet wäre das zwischen Ele und Kubamwepo gelegene. Die Wirkung einer Auf- forstung hier würde nach der ganzen Lage in erster Linie dem Quellgebiet des Schio zu gute kommen, zum geringeren Teile nur dem Haho- gebiete. Das Quellgebiet des Schio ist aber in zwei Beziehungen begünstigter als jenes des Haho; es hat erstens mehr Gebirge und zweitens mehr Wald. Eine Aufforstung ist also nicht in dem Maße dringlich wie im Hahogebiete. Für den Bezirk Misahöhe wäre es vielleicht eine dankbare Aufgabe, eine entwaldete Höhe direkt westlich des Rasthauses Ele wieder zu bewalden. Eine sehr geeignete Holzart hierfür wäre Ficus elasticae. Das Flußgebiet des Haho hat nur in seinem obersten, nördlichsten Quellgebiet Ge- birge und Wald, welch letzterer hier unter allen Umständen vor Rodung geschont werden muß. Eine Aufforstung in diesem nördlichsten Quell- gebiet, das aus zahlreichen Gräben und kleinen Flüssen besteht, halte ich zunächst nicht für not- wendig, da ein Teil dieses Gebietes noch be- waldet ist und ferner nach den vorliegenden Vegetationsverhältnissen noch Aussicht besteht, daß sich ein Teil selbst bewalden wird, wenn es ge- lingt, Brandreservate zu schaffen. Für wichtiger