W 145 20 zielt haben. Es sind monatlich 40 bis 50 Tons verschifft worden. (Nach einem Berichte des Rais. Konsulats in Loureneo Marqucs.) RKusbeutung von Dbosphatlagern in Klgler. Nach Durchführung der in dem Senatus- Consult von 1863 vorgesehenen Operationen, die im Jahre 1889 begonnen haben, sollen nunmehr die im Süden von Tebessa gelegenen Phosphat- lager in Tasbent der Ausbeutung zugängig ge- macht werden. Zeitungsnachrichten zufolge, die anscheinend offizieller Quelle entstammen, wird ein Erlaß des Generalgouverneurs bekannt ge- macht werden, der, wie dies für außerordentliche Fälle vorgesehen ist, durch Anschlag mit der Wirkung veröffentlicht werden soll, daß seine Be- ##mmungen sofort in Kraft treten. Von diesem Zeitvunkt ab können Interessenten ihre Gesuche zur Vornahme von Schürfungsarbeiten auf den in Rede stehenden, dem Stamme der Baracha- Allaouna zugehörigen Ländereien bei den zustän- digen Behörden anbringen. Da jene sowohl im Zivil= als Militärterritorium belegen sind, so sind die an den Generalgouverneur zu richtenden Ein- gaben entweder dem Präfekten von Constantine oder dem Generalkommandanten dortselbst zu übergeben oder an sie zu übersenden; dabei ist il bemerken, daß das Gebiet des oben bezeich- neten Stammes in 12 Douars geteilt worden ist, von denen der von D’'Youks im Zivilterritorium, die übrigen im Militärterritorium belegen sind. Die Gesuche müssen, um berücksichtigt zu verden, in Gemäßheit der Bestimmungen des Lekrets vom 25. März 1898 abgefaßt, auf tempelpapier geschrieben sein und unter anderm olgendes enthalten: 1. Name, Vorname, Nationalität und Wohnsitz es Gesuchstellers; 2. genaue Angabe der Fläche, für welche die mkmächtigung zur Vornahme der Schürfungs- rbeiten beantragt wird. » Hat dann die Registrierung des Gesuches attgefunden, so muß innerhalb 15 Tagen eine (ganzung desselben dahin folgen, daß der An- Ghhueller au einem bestimmten Ort des Departe- n9 n Constantine einen Wohnsitz begründet und * die Fläche, die er ausbeuten will, behufs ebung ihrer Grenzen einen Plan im Maß-= abe von 1•: 10 000 oder 1:20 000 in doppelter efertigung einreicht. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Algier vom 9. Dezember 1907.) rn Ausbeutung der Wälder in Korea. Neben den ausgedehnten Forsten am Yalu und Tumen kommen auf der Halbinsel Korca größere Wälder an dem oberen Laufe des Tai- dong (Provinz Süd-Pyöng-an) und des Tschung- tschöng (Provinz gleichen Namens) sowie im Innern der Provinzen Kangwon und Kyöngsang vor. Es handelt sich überwiegend um Tanne und daneben Kiefer und Lärche. Im übrigen findet man trotz günstiger natürlicher Vorbedin- gungen im Lande nur noch schwache Reste von Waldvegetation. In den dicht bevölkerten Landes- teilen kommen nur Kiefernwaldreste und wuchernde Eichenausschläge vor. Nach sachverständiger Schätzung sind in Koren gegen 10 Millionen Hektar Land vorhanden, das zur Beforstung geeignet ist. Davon sind 90 v. H. zur Zeit völlig entwaldet. Um der koreanischen Bevölkerung die Vorteile eines rationellen Forstbetriebs vor Augen zu führen, hat die japanische Generalresidentur ein Programm aufgestellt, wonach in den Jahren 1907 bis 1912 in der Nähe von Söul, Pyöng- hang und Taiku auf neun verschiedenen Par- zellen mit einer Gesamtfläche von etwa 3300 ha 17 800 000 Bäume (Tanne, Eiche, Lärche, Zeder und Kastanie) gepflanzt werden sollen. Die Ge- samtausgaben werden auf 293000 Ven angegeben. Daneben soll eine im September 1906 eröffnete land= und forstwirtschaftliche Schule unter Korca- nern Kenntnisse im Waldanban verbreiten. Im Oktober 1906 ist zwischen der koreanischen und japanischen Regierung ein Abkommen ge- schlossen worden, das die Ausbentung der auf der koreauischen Seite gelegenen Wälder am Yaln und Tumen zu einem gemeinschaftlichen Unter- nehmen der beiden Regierungen macht. Das Betriebskapital ist vorläufig auf 1 200 000 Yen festgesetzt worden; jede Regierung trägt die Hälfte hierzu bei; am Reingewinn sind die beiden Re- gierungen gleichmäßig beteiligt. Die Verhand- lungen zwischen China und Japan wegen Grün- dung eines ähnlichen Unternehmens, das die Ausbeutung der auf dem nördlichen (mandschu- rischen) Ufer des Dalu und Tumen gelegenen Waldungen zum Gegenstande haben sollte, haben bisher zu keinem Ergebnisse geführt. Japan wird daher vorläufig auch weiterhin die seit Ausbruch des Krieges begonnene Abholzung der mandschu- rischen Dalu= und Tumenforsten allein unternehmen. Zur Durchführung des japanisch-koreanischen Holzfällungsunternehmens ist im Mai 1907 in Antung an der Yalumündung eine Forststation (Eirin shio) errichtet worden, die der Leitung des japanischen Generals Kojima untersteht. Die Station wird am Nalu drei Zweigstellen errichten und zunächst mit 700 Japanern und 1000 Ko- reanern arbeiten. Man rechnet im großen und