W 148 2c□ aus der Kolonie Madagaskar nebst Zubehörgebieten bis zum 31. Dezember 1908 mit der Einschrän- kung verlängert, daß jeder Ausführer von Ochsen gleichzeitig eine dem zehnten Teile der ausge- führten Stückzahl Ochsen entsprechende Anzahl Kühe und Färsen ausführen kann. Diese Ver- günstigung darf jedoch nicht von einem Ausfuhr= posten auf einen anderen übertragen werden. Für die ausgeführten Kühe und Färsen wird ein Ausfuhrzoll von 2,50 Franken für das Stück erhoben. (Journal officiel de ln Républigquc Frunçaise.) Einführung des neuen Jolltarilfs auf den Cook- usw. Inseln. Der neue Zolltarif für Neuseeland ist vom 1. Januar d. Is. ab auch auf den Cook-Inseln Verschiedene Die Gründung eines Deportations-Verbandes ist jüngst hier in Berlin erfolgt. Der Verband erläßt einen Aufruf, in dem es heißt: „Zufolge der sich mehrenden selbständigen Schriften wie der Kontroversen in der Presse über die Frage, ob man in Deutschland eine Straf- verschickung von Verbrechern nach unseren Kolonien einführen solle, und in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Frage, die je nach der Art ihrer Lösung unseren Kolonien zum Nutzen oder Schaden gereichen konnte, hatte vor etwa zwei Jahren der damalige Vorsitzende des Deutschen Kolonial-Bundes einen „Deportations-Aus- schuß begründet, der sich eingehend mit dem Studium der gedachten, volkswirtschaftlich und kolonisatorisch außerordentlich wichtigen Materie zu befassen hatte. Dieser Deportations-Ausschuß unternahm es nach stattgehabter Prüfung zunächst, die verschiedenen Richtungen unter den Freunden einer Strafverschickung auf einem Mittelwege zu einigen. Nachdem ihm dies im wesentlichen ge- lungen, wandte er sich mit einer Eingabe an den Reichskanzler, in welcher dieser gebeten wurde, zunächst den Versuch einer fakultativen Strafverschickung von 500 Verbrechern nach den Admiralitäts-Inseln zur Ausführung zu bringen. Alsdann wandte sich der genannte Ausschuß im vergangenen Jahre in einer, zum Teil auf den Darlegungen des bekannten De- portations-Verfechters, Oberlandesgerichtsrats C. Wagner, bafierten Petition an den Deutschen Reichstag mit derselben Bitte. Die Petition wurde im November vorigen Jahres in der und den anderen in dem „Cook and other Islands Government Act 1901“ genannten Inseln in Kraft gesetzt. (rhe Board of Trade Journal.) Jollfreie Kusfuhr von fingora-Böchen und Siegen aus der Raopkolonie nach Deutsch-Südwestafrika. Die Gouvernements-Zeitung der Kapbkolonie vom 20. Dezember v. Is. veröffentlicht eine Be- kanntmachung des Gouverneurs vom 16. genannten Monats, nach welcher der Ausfuhrzoll von & 100 auf Angora-Böcke und -Ziegen bei der Ausfuhr aus der Kapkolonie nach Deutsch-Südwest- afrika in Zukunft nicht mehr zu erheben ist. ([Mitteilungen. Petitions-Kommission des Reichstages besprochen und der Regierung als Material überwiesen. Die Verhandlungen haben ergeben, daß die Frage erst dann als spruchreif zu betrachten sein wird, wenn sich breitere Volksströmungen zu ihren Gunsten bemerkbar machen. Nach reiflicher Erwägung dieser Sachlage hat sich auf Veranlassung und unter Beteiligung einer Reihe von Persönlichkeiten juristischer, kriminalistischer, volkswirtschaftlicher und kolonialer Richtung ein unabhängiger „Deportations- Verband gebildet, in welchem sich alle Freunde des Gedankens einer Strafverschickung zusammen- finden sollen. Der Deportations-Verband steht allelt Fragen der äußeren und inneren Politik, die sich nicht auf seine Zwecke und Ziele beziehen, durchaus neutral gegenüber, er wird also im Gegensatz zu dem früheren Deportations-Ausschuß auch damit rechnen dürfen, daß sich niemand aus kolonial- polikischen Gründen von seinen Bestrebungen fern hält, der diese an und für sich als zweckmäßig oder notwendig anerkennt. Der Deportations-Verband wendet sich daher an die Männer aller Parteirichtungen und an alle die Kreise des deutschen Volkes, welche eine geeignete Anderung des Strafvollzuges für notwendig erachten und der Ansicht sind, daß es weiterhin nicht angängig sei, die größer und größer werdenden Scharen von Verbrechern aller Art unaufhörlich wieder in die gesittete Gesellschaft hinein zu lassen. Er wendet sich auch an diejenigen, welche sich der Einsicht nicht verschließen wollen, daß an