GW 192 20 " r J, Roint der Verwaltung der Eing gelegenh in der ganzen Kolonie betraut werden sollten. Sie sollen keine Gerichtsbarkeit haben, aber in der Lage sein, über die Beamten in der Aus- übung ihrer Verwaltungstätigkeit eine Art Auf- sicht auszuüben. Die Zahl der Beamten muß vermehrt werden. Die Eingeborenen-Häuptlinge sollten mehr als Friedensrichter behandelt, ihre Gerichtsbarkeit sollte mehr zu einer territorialen als persönlichen gemacht werden, und sie sollten förmliche Bestallungsurkunden erhalten und förm- licherweise von den Eingeborenen = Kommissaren in ihr Amt eingesetzt werden. Die Machtvoll- kommenheit des Gouverneurs als des hcbchsten Oberhauptes sollte erweitert und klarer festgestellt werden. Das Amt des Ministers für Eingeborenen- Angelegenheiten sollte unabänderlich in der Hand des Premierministers liegen. Man sieht daraus, daß alle diese Empfehlungen auf dem Grund- gedanken beruhen, die Würde und Verantwort- lichkeit, die mit der offiziellen Stellung verknüpft sind, hervorzuheben und das System der per- sönlichen Herrschaft zu stärken. Wir können nur den allerkürzesten Auszug aus den anderen Vorschlägen der Kommission geben. Sie wünschen, daß die Erreichung der Befreiung von den Eingeborenen-Gesetzen für die zivilisierten und gebildeten Eingeborenen leichter und sicherer gemacht werde. Die Mehrheit der Kommissare ist für die Wahl von zwei oder drei Mitgliedern des Parlaments durch die nicht mehr unter den Eingeborenen-Gesetzen stehenden Eingeborenen und zwar für die Wahl von solchen Mitgliedern, die durch geheime Abstimmung aus Europäern auszuwählen wären, die von dem Gouverneur und seinen Räten ernannt worden sind. Der Bericht bemerkt, daß nicht einer von den vielen gebildeten und außerhalb der Eingeborenen-Ge- setze stehenden Eingeborenen, die sich über die Frage der direkten parlamentarischen Vertretung sehr eindringlich äußerten, die Ansicht vertrat, daß einer ihrer Rasse Mitglied des Parlaments sein sollte. Die Kommission erachtet die weitgehende Ver- schuldung der Eingeborenen, gegenüber Europäern und Asiaten für ein großes lbel, das ernste Auf- merksamkeit verdient. Sie empfiehlt, daß Zinsen zu einem höheren Fuße als 15 v. H. pro Jahr nicht klagbar sein, und daß die Gerichtshöfe die Macht haben sollten, alle Umstände, die zu einem Darlehn führten, genau zu untersuchen. Wo ein Darlehn gegeben wird, um Arbeit zu sichern, sollte der Vertrag nur im Zivilprozeßverfahren erzwingbar sein, aber nicht unter der Akte betr. Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Kommissare sind der Ansicht, daß die Auferlegung der Kopfsteuer ein Mißgriff war, und daß die Eingeborenen-Besteuerung nochmals durch- gesehen oder in der Form einer einzigen Steuer, nämlich der Hüttensteuer, befestigt werden sollte, einer Art der Besteuerung, die von den Ein- geborenen gut verstanden wird und die bei der Eintreibung keinerlei Schwierigkeiten verursacht. Gleichzeitig mit dieser Anderung reden die Kom- missare der Abschaffung des Fronarbeitsystems das Wort: Da die Natur dieses Systems in Natal oft mißverstanden und falsch dargestellt worden ist, sollen hier die Ausführungen des Berichts über den Gegenstand etwas ausführlicher wieder- gegeben werden. Das Frondienstsystem ist nur in Kraft in den Ansiedlungen von Natal und in den Ein- geborenen-Reservaten im Zululand. Die Häupt- linge werden ersucht, Leute entsprechend der Größe ihrer Stämme zu liefern. Die Zahl der im Dienst Befindlichen beläuft sich durchschnittlich auf 3000 mit einer Arbeitsdauer von sechs Mo- naten. Diese offensichtlich hohe Zahl von Ein- geborenen wird zur Unterhaltung von nahezu 6000 Meilen Straßen in Natal und im Zulu- lande verwendet und besteht aus ungefähr 15 v. H. der Gesamtzahl der jungen Leute allein in den Natal-Ansiedlungen. Sie bekommen eine reich- liche Ration Maismehl, werden mit Zelten und Hütten ausgestattet und erhalten einen Lohn von 20 Schilling per Monat. Es besteht kein be- sonderes System des Wechsels oder der Be- schränkung in den Aushebungen. Vieles ist beil der Art der Auswahl der Leute den Launen und der Parteilichkeit des Häuptlings und seiner „In- dunas“ überlassen, von denen man weiß, daß sie die gleichen Leute immer und immer wieder aus- heben, während Günstlinge und diejenigen, die sie (und zwar oft recht erheblich) bestechen, ganz und gar frei bleiben. Eine kürzere Arbeitsdauer als sechs Monate würde an und für sich schon die Unbeliebtheit dieses Frondienstes erheblich vermindert haben. Die Departements für ein- geborene und öffentliche Arbeiten und die Beamten hätten schon lange einige einfache Regeln auf- stellen können, durch die das System von einigen der am meisten bemängelten Übungen befreit worden wäre. Nicht ein einziger sollte z. B. an- gehalten werden können, für mehr als zwei oder drei Dienstperioden ausgehoben zu werden; die Löhne für jede folgende Aushebung hätten sollen erhöht werden. Für junge, unfertige Burschen sollte eine niedrigere Rate bezahlt werden als für Männer, und diejenigen, die eine vernünftige Anzahl privater Dienstleistungen nachweisen können, sollten von einer oder mehreren Perioden öffentlicher Beschäftigung befreit oder, wenn möglich, über- haupt nicht zu einer solchen herangezogen werden. Obwohl die Arbeit an den Wegen höchst unpopulär ist, namentlich wegen ihres Zwangs-