G 193 20 charakters, so ist doch die Frage nach ihrer rein persönlichen Seite vielleicht nicht so sehr von Be- deutung, da die Arbeiter gut behandelt werden und einen anständigen Lohn erhalten. Dieser ist viel höher, als er in der Regel von Farmern an ihre Arbeiter gezahlt wird. (Und selbst bezüg- lich dieses geringeren Farmerlohns hört man — nebenbei bemerkt — außer von den betroffenen Eingeborenen keinerlei Klagen.) Vom öffentlichen Standpunkt aus betrachtet, stellt der Frondienst einen gewichtigen der engeren Besiedlung der Eingeborenendistrikte entgegen- wirkenden Faktor dar. Denn, wie bestimmt ver- sichert wird, ist die Abneigung der Eingeborenen gegen den Frondienst so stark, daß viele davor zurückschrecken, in jenen Distrikten zu leben, selbst wenn sie anderswo eine Hüttenstener bezahlen müssen. Da aber der engere Zusammenschluß der Eingeborenen-Ansiedlungen einer derhervorragend- sten Charakterzüge der hier vorgeschlagenen Politik ist, so sollte alles, was dem vollen Erfolg dieser Politik entgegenwirken könnte, beseitigt werden. Zu dem, was imbesonderen gegen den Frondienst vorgebracht worden ist, kommt vor allen Dingen die gewaltige Kraft der heutigen öffentlichen Mei- nung hinzu, die der Fronarbeit in irgend einer Form aufs schärste abgeneigt ist. Es ist demgemäß dringend darauf hingewiesen worden, daß die Re- gierung ohne Zeitverlust einen befriedigenden Ersatz finden sollte, um Arbeitskräfte für die öffentlichen Arbeiten zu schaffen. Das kann nach den Anträgen der Kommission auf zweierlei Art geschehen: ein- mal durch das vorgeschlagene öffentliche Arbeits- bureau mit oder ohne private Anwerber oder Unter- nehmer, oder zweitens dadurch, daß mit den Häupt- lingen der Ansiedlung eine Vereinbarung getroffen wird, Leute für öffentliche Arbeiten anzuwerben, indem man sie belohnt mit einer nach der Kopfzahl zu berechnenden Prämie. Der Marktpreis der Löhne müßte bezahlt und der Vertrag müßte auf einer monatlichen Grundlage abgeschlossen werden. Kontrakte für Unterhaltung und Wiederherstellung der Wege in bestimmten Abschnitten würden not- wendigerweise bei der Erwägung irgend einer Ande- rung des Systems mit in Betracht zu ziehen sein. Die Aufhebung der Fronarbeit sollte nicht nur rein auf dem Papier ausgeführt, sondern öffent- lich verkündet und über die ganzen Ansiedlungen hin als ein Teil des vorgeschlagenen Programms erklärt werden. Falls dieses Programm ange- nommen würde, bestände es darin, daß die Be- siedlungssteuer wieder eine zweckmäßigere Form erhielte. Man würde nämlich die Abgaben inner- halb jener Distrikte in der Weise festlegen, daß die Hüttensteuer erhöht, die Kopfsteuer abgeschafft und die Hundetaxe abgeändert würde. Es ist von Wichtigkeit, daß die Abschaffung der Kopfsteuer zu- gleich mit dem Wechsel in der Besteuerung als solcher ausgeführt werden sollte. Die Aufhebung oder selbst Verkürzung der jetzt dem Oberhäuptling zustehenden Befugnisse, die Eingeborenen in Zeiten dringenden Bedürfnisses zur Leistung von Diensten für das öffentliche Wohl heranzuziehen, bildet keinen Bestandteil dieses Vorschlages. Diese Frage ist wohl erwogen worden; jene Befugnisse sollten aber keine Veränderung erleiden. Der Bericht in seiner Gesamtheit liefert viel Stoff zum Nachdenken. Die Natal-Regierung hat sich Zeit genommen, den Bericht zu prüfen, und sie hat es während der ganzen letzten parlamen- tarischen Session überhaupt abgelehnt, vor der Offentlichkeit eine Erklärung über ihre Politik in dieser Frage abzugeben. Ksiaten in Transvaal.) In einer Rede, die der Kolonialsekretär in Pretoria, Mr. Smuts, kürzlich gehalten hat, führte er aus, die Regierung habe nicht gedacht, daß die Registrations-Akte zu den gegen- wärtigen Schwierigkeiten führen würde. Er nahm Bezug auf die Tausende von falschen Erlaubnis- scheinen, welche während der letzten fünf Jahre verkauft worden sind, und stellte fest, daß während jener Zeit 1500 Verfolgungen von Indiern statt- gefunden haben, weil sie im Besitze falscher Er- laubnisscheine waren oder weil sie versuchten, ohne solche Erlaubnisscheine in das Land zu kommen. Das System der Fingerabdrücke war in Indien in Anwendung, hat dort aber keinen Widerspruch in religiöser Beziehung erfahren. Die Verordnung schützte die Indier, die gesetz- lich berechtigt waren, in Transvaal sich aufzu- halten. Die weiße Bevölkerung war bezüglich dieser Frage einmütig derselben Ansicht, und des- halb stimmte die Britische Regierung der Maß- nahme bei. Mr. Gandhi und seine Freunde aber entfachten eine Agitation und suchten Indier zusammen, die infolge davon sich davor fürchteten, ihre Eintragung zu beantragen. Unter Bezugnahme auf die Weigerung von Chinesen, sich der Verordnung zu unterwerfen, bemerkte Mr. Smuts, daß der chinesische Konsul ihm versichert habe, es beständen keine Bedenken gegen die Registrierung von Chinesen. Die Agi- tation und die Beschränkung waren weit ver- breitet, und das einzige, was die Regierung tun konnte, war, nach dem Gesetze zu verfahren. Ein guter Erfolg des Gesetzes war, wie der Kolonialsekretär ausführte, darin zu erblicken, daß 5000 Asiaten, die kein Recht hatten, sich in Trans- “) Aus The Times Weerklx Edirion-, 10. Ja- nuar 1908.