W 198 20 Die Nutzhölzer auf den Dhilippinen. The Philippine Journal of Science vol. II fasc. 5 (Sect. Botany) enthält einen wertvollen Artikel: Philippine Wocds by Fred. W. Fox- worthy. U. a. werden darin von 55 Holzarten Photographien von Querschnitten, Angaben über spezisisches Gewicht, Farbe, Bearbeitungsfähigkeit, einheimische Namen, wissenschaftliche Namen, geo- graphische Verbreitung usw. gegeben. Das Heft liegt während der nächsten Wochen im Königl. Botanischen Museum Dahlem zur Einsicht aus. Kusbeutung von Dbosphatlagern in Algier. Im Anschluß an den früheren Artikel mit gleicher Überschrift (Kol. Bl. 1908, S. 145) kann mitgeteilt werden, daß der Beschluß (Arrêté) des Generalgouverneurs am 16. Dezember 1907 er- gangen ist. Durch ihn wird lediglich die Ge- nehmigung für die in Gemäßheit des Senats- konsults von 1863 vorgenommene Abgrenzung und Aufteilung des Gebietes des Brarcha-Allaouna- Stammes unter Mitteilung. des Ergebnisses des Verfahrens erteilt. Damit ist das Hindernis beseitigt, das bisher der Annahme und Genehmi- gung von Gesuchen um Aufsuchung und Aus- beutung der in diesen Territorien belegenen Phosphatlager entgegenstand. Bezüglich ihrer Abfassung gilt, wie ergänzend bemerkt werden mag, außer dem Dekret vom 25. März 1898 "relatif à la recherche et à Dexploitation des gisements de phosphates de chaux en Algérie: die dazu ergangene Ausführungsverordnung vom 16. Mai desselben Jahres (Reglement sur les autorisations de recherches de phosphates de chaux). Der Arreté ist gleichzeitig in den amtlichen Organen Le Mobacher vom 21. Dezember 1907 und dem Bulletin OÖfficiel du Gouvernement Général de V’Algérie: Nr. 1859 vom gleichen Datum veröffentlicht. Daß er auch durch An- schlag bekannt gemacht worden sei, erhellt nicht. Ein Exemplar der letzteren Veröffentlichung liegt während der nächsten Wochen im Reichsamt des Innern für Interessenten zur Einsichtnahme aus. Ihm geht ein Bericht vorher, der neben geschäft- lichen Notizen über den Stamm der Brarcha- Allaouna, über die geographische Lage, den Flächeninhalt, die Bodenbeschaffenheit, das Klima und die Bevölkerung ihres Gebietes Auskunft gibt und den Gang des Abgrenzungs= und Auf- teilungsverfahrens darstellt. Es handelt sich um eine Fläche von 968 829 ha 96 a, die zwölf Donaren zugeteilt ist. Als solche, in denen das Borkommen von Phosphaten bisher festgestellt ist, werden die Douara von Tasbent, Troubia und Gourigneur bezeichnet. (Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Algier.) Der Handel des Kongostaates 1906.“) Der Generalhandel des Kongostaates er- reichte im Jahre 1906 dem Werte nach die Höhe von 106 483 059,33 Fr. Es entfielen auf die Ausfuhr 76 781 358,86 Fr., auf die Einfuhr 29 701 700,47 Fr. Die Zunahme gegen das Vorjahr betrug 12 055 440,58 Fr. oder 12,77 v. H. Der Spezialhandel belief sich im ganzen auf 79755 419,78 Fr., von denen 58277830,70 Fr. auf die Ausfuhr und 21477589,08 Fr. auf die Einfuhr entfielen. Gegen das Vorjahr be- deutet dies bei der Ausfuhr eine Zunahme um rund 10 v. H. und bei der Einfuhr um rund 7 v . H. Bei der Ausfuhr (Spezialhandel) zeigen Kopal, Palmöl, Kakao und Reis eine Zunahme. Der Export betrug bei diesen vier Artikeln 868 735 kg, 1 994 628 kg, 402 429 kg und 91 019 kg; die Zunahme beträgt bei ihnen: 23271 kg, 72 304 kg, 207791 kg und 57 890 kg. Eine Abnahme zeigt die Ausfuhr von Erd- nüssen (im ganzen 17 347 kg), Kaffee (im ganzen 74 916 kg), Kautschuk (im ganzen 4 848 931 kg), Elfenbein (im ganzen 178 201 kg) und Palm- nüssen (im ganzen 4 895 570 kg). Sie betrug bei diesen fünf Artikeln 32 337 kg, 32 990 kg, 12 836 kg, 32 119 kg und 151 392 kg. Die vermehrte Ausfuhr einzelner Produlte würde die Steigerung der Gesamtausfuhrziffer nicht erklären; diese ist vielmehr eine Folge des höheren Marktwertes, besonders des Kautschuks, Elfenbeins und Kopals. Die Steigerung der Einfuhrziffer resultierte vornehmlich aus der vermehrten Einfuhr von Baumaterialien, Eisenbahnschienen, Briketts, Klei- dungsstücken und Wein. Auch die Spirituosen- einfuhr (4127 195,57 Fr.) ist gewachsen — eine Folge der bevorstehenden Erhöhung des Einfuhr- zolles. Der Anteil Belgiens betrug (Spezialhandel) bei der Einfuhr 15 285 291,56 Fr., bei der Ausfuhr 54 304 695,71 Fr. Bei der Ausfuhr (Generalhandel) betrug der Anteil Kameruns 876 050 Fr.; für Deutsch- land waren bestimmt Waren im Werte von 150 609,60 Fr. (Spezialhandel) bzw. 152 594,10 Fr. (Geeneralhandeh. Nach dem Bulletin Officiel de I’Etat Indépendant du Congo Nr. 9.