W 262 20 Der Handel zulschen dem ägypiischen Sudan und RAbessinlen über Cambela. Der Handel zwischen dem ägyptischen Sudan und Abessinien über Gambela hat erst vor einigen Jahren begonnen, seitdem die Anglo-Sudan- Regierung die Konzession Gambela erworben hat. Gambela (von den Eingeborenen Finkjo ge- nannt) liegt auf dem rechten Ufer des Baro 435 m über dem Meere an der Stelle, wo der Baro beginnt schiffbar zu werden (auf Marchands Karte Pinkao genannt). Die Konzession der Anglo-Sudan-Regierung ist 1 aqkm groß, auf 40 Jahre gegeben zu dem Zweck, daselbst eine Handelsstation zu errichten. Es befinden sich da- selbst 1 ägyptischer Mamur, 1 ägyptischer Zoll- beamter, 1 abessinischer Dolmetscher und 13 suda- nische Polizeisoldarten. Es wehen daselbst die ägyptische und englische Flagge. England ist be- rechtigt, seine Dampfer von Khartum dorthin nach Belieben verkehren zu lassen, und verpflichtet, die Zollerhebung zu kontrollieren und auszuführen, alle Unkosten zu decken und dem Negus die Hälfte des Bruttogewinns der Zolleinnahme zu zahlen. Ein Beamter des Negus befindet sich zur Zeit zwar in Gambela, jedoch ohne Befugnisse. Gambela ist anglo-ägyptisches Terrain. Mehrmals im Jahre kommt ein englischer Inspektor zur Revision dieser Station, die zum Gouvernement Kodok (Faschoda) gehört. Der Handel begann im Jahre 1904, regel- mäßig verkehren die Dampfer seit 1905. Die Schiffahrt beginnt im Juni und endigt im No- vember, richtet sich jedoch nach dem Wasserstande, so daß die Schiffahrt zuweilen einen Monat früher oder später beginnt oder endigt. Fahrplanmäßig verläßt am 8. jeden Monats ein Schiff Khartum, trifft am 20. in Gambela ein, verläßt dasselbe am 21. und erreicht Khartum am 30. oder 31. Unregelmäßigkeiten kommen vor. Die Schiffe sind kleine Hinterraddampfer mit 1 bis 6 Kabinen für Passagiere, die ihre Bedienung und ihren Proviant selbst mitbringen müssen; 2 Barken werden zur Aufnahme der Waren mitgeschleppt. Ausgeführt werden über Gambela: Kaffee, Wachs, etwas Gold, Zibeth und Häute, auch Maultiere. Eingeführt werden hauptsächlich: Baum- wollstoffe, etwas Perlen, Glaswaren und Pro- visionen für Europäer. Die Ausfuhr bewertete sich im Jahre 1904 auf 445 E. = 9256 Mk., 1905 anf 2945 E. 61256 Mk., 1906 auf 7654 E. 4 = 159 203 Mk. Sie bestand fast ausschließlich zur Hälfte aus Wachs, zur anderen Hälfte aus Kaffee. Im Jahre 1907 (1. Jannar bis 1. Juli) wurden ausgeführt: Wert: 39277kg Kaffee 1781 L 37045 Mk. 213390 Wachs 4969- — 103355 = 360 Stück Häute 112 — 2330 160 = Maultiere 635-- = 13582= zusammen 156312 Mk., womit die Ausfuhr und der Handel dieses Jahres fast erschöpft sein dürfte. *- Außerdem führte die Imperial Ethiopian Rubber Comp. Ltd. im Jahre 1907: 520 Kantar -— 26 t Kautschuk über Gambela aus, das der Kontrolle des Zollamts in Gambela nicht unter- liegt. Sie ist in Goré, Buré, Sajo, Gedami, Djimma und Kaffa seit 1906 vertreten. Als Inhaberin des Monopols für Kautschuk in Abessinien zahlt sie ihre Steuern (12 v. H. pro Frasila und außerdem 10 v. H. des Wertes) direkt an den Negus; in Gambela zahlt sie keine Steuern, sondern läßt ihre Waren als Transit nach London gehen. Ihre Gesamtausfuhr betrug im Jahre 1906: 10 Tons, im Jahre 1907: 43,5 Tons Kautschuk. Der Preis desselben be- trägt beim Einkauf 10 bis 12 Maria-Theresien- taler pro Frasila (17 kgP) und beim Verkauf in London 15 bis 20 2 pro Kantar (50 kg). Die Gesellschaft beabsichtigt, im Jahre 1907 in der Ebene von Gambela eine Kautschukpflanzung zu beginnen; der Boden und die klimatischen Ver- hältnisse sind von einem Experten als vorzüglich begutachtet worden. Die Einfuhr bewertete sich im Jahre 1904 auf 682 E. L = 14 186 Mk., 1905 auf 7090 E. C — 146 472 Mk., 1906 auf 19 649 E. L — 408 699 Mk. und war 1907 bedeutungslos. Die Einkaufspreise der Güter in Goré sind etwa folgende: 1 Frasila (20 kg) Kaffee 2 bis 3 8 (M. T. Taler), 1 Frasila (17 kg) Wachs 7 bis 8 8, 1 Ochsenhaut 1,5 bis 3 5, 1 Ziegenhaut 0,2 bis 0,5 #5, 1 Frasila (17 kg) Kautschuk 10 bis 12 8, 1 Maultier 30 bis 40 8, 1 Okett (289) Gold 28 bis 35 S, 1 Okett (28 9) Zibeth 1 bis 1,5 S. In Gambela wird von der Sudanregierung laut Abmachung mit dem Negus folgender Zoll erhoben: für Kaffee 6 v. H., für Wachs 6 v. H., für Häute 10 v. H., für Gold 6 v. H., für sonstige Waren 6 v. H. ihres Wertes. Bei der Verzollung werden zur Zeit den Waren folgende Werte zugrunde gelegt (veränderlich nach der Marktlage): 1 Kantar (50 kg) raffiniertes Wachs — 330 Piaster (66 Mk.), 1 Kantar rohes Wachs — 280 Piaster (56 Mk.), 1 Kantar Kaffee — 130 Piaster (26 Mk.), 1 Rotl (1 kg) Zibeth — 130 Piaster (26 Mk.). Einfuhrgüter werden mit 9 v. H. ihres Wertes verzollt, Transit-Ein-