462 0 Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. den Couvernementsrat. Vom 16. März 1908. Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903, betreffend die Bildung von Gouvernementsräten, sind folgende Personen als außeramtliche Mitglieder des Gouvernementsrats für Deutsch-Südwestafrika berufen worden: 1. der Generalvertreter der Sonth West Africa Company, Ingenieur Toennessen in Grootfontein, 2. anstelle des in Deutschland weilenden Kaufmanns Busch in Keetmanshoop der Bäckermeister Franz Schuster in Lüderitzbucht. Windhuk, den 16. März 1908. Der Gouverneur. v. Schuckmann. Bekanntmachung des GCouverneurs von Togo, betr. den Couvernementsrat. Vom 31. März 1908. Gemäß der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903 (K. G. G. Bd. VII S. 284) werden für das Rechnungsjahr 1908 (1. April 1908 bis 31. März 1909) in den Gouvernementsrat berufen: 1. als außeramtliche Mitglieder: Kaufmann Armerding, Kaufmann Lempp, Missionar Däuble, Bauunternehmer Ring, Kaufmann Grunitzky, Pflanzungsleiter Woeckel; Pater Kost, 2. als außeramtliche stellvertretende Mitglieder: Kaufmann Ebner, Kaufmann Lutze, Missionar Diehl, - Klingler, Kaufmann Fette, Pflanzungsleiter Schleinitz. Pater Schönig, Lome, den 31. März 1908. Der Gouverneur. J. V.: Dr. Meyer. oDersonalie. — Mit Genehmigung des Herrn Reichskanzlers hat der Staatssekretär des Reichs-Kolonial= amts, Wirklicher Geheimer Rat Dernburg, am 9. Mai d. Is. eine etwa fünfmonatige Infor- mationsreise nach Deutsch-Südwestafrika und den englischen Kolonien Südafrikas angetreten. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen Legationsrat im Reichs-Kolonialamt Dr. Angelo Golinelli die Erlaubnis zur Annahme und An- legung des ihm von Seiner Majestät dem König von Italien verliehenen Großoffizierkreuzes des Ordens der Italienischen Krone zu erteilen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem kommissarischen Ersten Referenten beim Gouvernement von Südwestafrika, Regierungsrat Dr. Hintrager, den Roten Adler-Orden vierter Klasse mit Schwertern am weißen Bande mit schwarzer Einfassung zu verleihen.