W V790 20 In Togo ist neu eingetroffen: Am 14. Juni 1908 Leutnant Frhr. v. Reitzenstein; vom Heimats- urlaub sind am 14. Juni 1908 im Schutzgebiet wieder eingetroffen: Zollamtsassistent Lang und die Stationsassistenten Schulz und Hauffe. Mit Heimatsurlaub in Deutschland eingetroffen: Stationsassistent Monts. Deutsch-Südwestafrika. Im Schutzgebiet sind am 15. Juni eingetroffen: Gerichtsassessor Werner, Landmesser Henze, Bmauptzollamtsvorsteher Herz, ziegler, Verkehrssteuerpraktikant Mattern, die bolizeisergeanten Wilhelm Papenhoff, Friedrich "b 9 Nowakowsky und Hans Keller. Aus dem Schutzgebietsdienst entlassen ist mit dem 17. Juni Zollaufseher Schulte. Zu Polizeiwachtmeistern sind ab 1. Juli er- nannt die Polizeisergeanten Laurin und Urner. Angenommen sind als Polizeisergeanten: Oskar Junge, Friedrich Kleinau, Gustav Wollert, Johannes Hapke, Nikolaus Esper, Rudolf Rogge, Karl Füchsel, Otto Schmidt II, Carl Rudzinski, Hermann Raab, Georg Kirstein, Josef Alefelder, Wilhelm Haberland, Martin Gerichtsaktucr Quenzer, Paul Döhler, Ludwig Maletz, Georg Notzold, Ferdinand Woywod, Henry Hoff- Auf Heimatsurlaub sind gereist: am 2. Juli Bezirksamtssekretär Fett; am 10. Juli die Polizei- sergeanten Max Reinecke und Bruno Vogel; am 11. Juli Gouvernementssekretär Christiansen und der Inspektionsoffizier von der Landespolizei, Leutnant Freytag. Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben von Hamburg aus angetreten: Am 22. Juli 1908: Feldwebel Vogel und Sergeant Winkler; am 12. August 1908: Oberleutnant Lutter. Datriotische Gaben. Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben eingegangen, für welche hiermit nochmals der Dank des Kommandos ausgesprochen wird: Vom Vaterländischen Frauenverein, Abteilung Moys bei Görlitz, eine Kiste Liebesgaben mit Tabak, Zigarren, Strümpfen, Taschentüchern, Zigaretten, Tabakspfeifen, Zigarrenspitzen, Büchern und Zeitschriften. EEEC&2 R chtamtlicher Teisddnb Die wirischaftliche eueumug des südwenafriranischen Schusgebiets. Von Regierungsrat Dr. v. Eschstruth. Der Nutzen einer kolonialen Erwerbung kann sich für das Mutterland in sehr verschiedener Weise geltend machen. Durch Belebung des Handels, Imports wie Exports, durch Aus- beutung von Erzlagern und sonstiger natürlicher Vorräte, der Bodenkraft wie der Eingeborenen- Arbeitskraft, schließlich durch Ausdehnung des heimischen Volksstammes mittels Verpflanzung auf das Tochterland, d. h. durch Siedlung. Im konkreten Fall pflegt natürlich der Nutzen einer einzelnen Kolonie häufig in verschiedenen dieser Richtungen zutage zu treten. Je nach- dem aber ihr Hauptzweck entweder in Er- schließung des Handels auf bereits vorhandener Basis oder in Erzeugung von Werten durch Ausbentung der natürlichen Boden= und Ent- wicklung der eingeborenen Arbeitskräfte oder aber schließlich in Ansiedlung der kolonisierenden Be- völkerung besteht, kann man von Handelskolonien, von Pflanzungskolonien oder von Siedlungs- kolonien sprechen. Das ist nicht etwa eine theoretisch-akademische, sondern eine ganz eminent praktische Frage. Denn, je ausgesprochener die Bedeutung einer Kolonie vorwiegend in einer der genannten Richtungen gipfelt, desto aus- gesprochener müssen Verwaltungsorganisation und Gesetzgebung, wirtschaftliche Einrichtungen und Eingeborenenpolitik diesem besonderen Charakter der Kolonie, ihrem Lebenszweck, angepaßt und entsprechend ausgebildet werden, desto schwerer und weittragender — ganz besonders in der Eingeborenenpolitik — pflegen sich Unklarheiten über den Kolonisationszweck oder falsche Wege zu seiner Verwirklichung zu rächen. Ist ein Kolonialgebiet nach Lage, Klima und politischen Verhältnissen überhaupt für eine breite Besiedlung mit der Bevölkerung des Mutter- lands geeignet, so pflegt die Siedlungsfrage sehr