W 832 20 Tarif- Nr. Benennung der Gegenstände Zollsatz für 1 kg 11 Branntwein aller Art mit einem Alkoholgehalt von mehr als 50 v. H. nach Tralles; alkoholhaltige Essenzen, Tinkturen und Auszüge zu Genußzwecken . .. 1 Liter 6,00 Mk. 12 Ather aller Art, einfache und zusammengesetzte zu Genußzwecken . 1-6,00- Anmerkungen zu Nr. 10 bis 12. 1. Bei der Ermittlung des Literinhaltes von Flaschen, Kruken usw · wird jedes angefangene Zehntelliter einer Flasche, Kruke usw. für ün ur volles Zehntel gerechnet und danach der gesamte Literinhalt estgeste 2. Zollfrei e a) Spiritus in fester Form. b) Der in Deutschland mit dem allgemeinen Denaturierungsmittel zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemachte Spiritus unter der Bedingung der Verwendung zu Brenn-, Motor= oder ge- werblichen Zwecken ie Abfertigung des denaturierten Sprits zum freien Verkehr darsd nur bei den Zollämtern an der Seegrenze erfolgen, sofern die Beteiligten nicht bereit sind, denselben wie Branntwein zu verzollen. ) Spiritus zu wissenschaftlichen Zwecken, erforderlichenfalls unter Nachweis der Verwendung. 4) Spiritus und Ather sowie- alkohol- und “therhaltige Flüssigkeiten zu Heilzwecken i Drogerien und ähnlichen Betrieben auf tt uu nötigenfalls unter UÜberwachung der Verwendung. Nähere Be- liimmungen über die Überwachung der Verwendung breiben vorbehalt nKe) Essenzen, Tinkturen und Auszüge zur Herstellung von Erfrischungs- getränken mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 3 v. H. nach Tralles. III. Tiere und tierische Erzeugnisse. 13 Lebendes Rindvieh für Schlachtzwecke 1 Stück 30,00 Mk. 14 Lebende Hammel und Karpater. 5,00 15 Frisches Fleisch von Vieh, auch gekühlt oder gefroren brutto 0,40 - Anmerkung zu Nr. 15. Fleisch, welches lediglich zur Erhaltung mit Salz bestreut, mit Salz- wasser begossen oder mit ähnlichen Mitteln behandelt worden ist, wird wie frisches Fleisch behandelt. 16 Milchbutter und Margarine 0,50 IV. Nahrungs= und Genußmittel, anderweitig nicht genannt. 17 Zucker (Rohr-, Rüben-, Stärke= und Fruchtzucker sowie andere gärungs- fähige Zuckerarten in jeglicher Form, auch Sirup und Melasse) 0,10 V. Feuerwaffen und Munition. 18 Ein= und mehrläufige Hinterladergewehre sowie Lause zu solchen . IStück20,00- 19 Sonstige Feuerwaffen einschließlich der Teschins . 1-5, - AmnerlnngzueroI Pistolen mit anbringbarem, sogenanntem Anschlagkolben sind wie Gewehre zu verzollen. 20 Pulver aller Art, Zündhütchen. brutto 1,00 = 21 Schrot . - „10 = 22 JPatronen und Patronenhülsen . -0,20-