G 871 20 Verschiedene Citteilungen. Studlenreise des Drof. Dr. Tischler. Am 29. Juli d. Is. hat der außerordentliche Professor der Botanik an der Universität Heidel- berg, Dr. Georg Tischler, dem das Reichsstipen- dium zum Besuch des botanischen Gartens in Buitenzorg auf Java für das Rechnungsjahr 1908 verliehen worden ist, von Genua die Ausreise dahin angetreten. Prof. Dr. Tischler wird neben Untersuchungen von vorwiegend theoretischem In- teresse über die Ursachen der Unfruchtbarkeit bei gewissen Bastarden und über das Vorkommen von Geotropismus bei Luftwurzeln auch Studien über die Bestäubung und Befruchtung tropischer Nutzpflanzen, welche für die praktische Botanik von Wichtigkeit sind, obliegen. Er hat fernerhin die Beschaffung von Vergleichs= und Beobachtungs- material über tierische und pflanzliche Schädlinge übernommen und wird auch die Frage der Stick- stoffanreicherung des Bodens in den Bereich seiner Unternehmungen ziehen. Nach einem Aufenthalt von etwa vier bis fünf Monaten auf Java wird Prof. Tischler über Ceylon, wo er sich Ausschlüsse über die dort gewonnenen Erfahrungen bei der Leguminosenkultur verschaffen will, und Aden sich nach Deutsch-Ostafrika begeben, um während eines Zeitraums von etwa zwei bis drei Monaten im Biologisch-Landwirtschaftlichen Institut zu Amani seine Studien fortzusetzen. eEnichtung einer Bergwerksschule in Transvaal. Der Entwurf eines neuen „Gold-Law“ für Transvaal, der im März d. Is. veröffentlicht worden ist, sieht unter anderem die Einrichtung eines staatlichen Bergwerks vor. Ein an die Verwaltungsbehörden gerichtetes Zirkular des Law Department gibt über die Zwecke und Einrichtung des zu erwerbenden Berg- werks näheren Aufschluß. Danach soll das Berg- werk hauptsächlich als Lehranstalt für junge Süd- afrikaner bestimmt sein, die gelernte Bergleute werden wollen. Die Lehranstalt soll unter dem Beistande der Chamber of Mines von der Re- gierung geführt werden. Die Lehrzeit soll drei Jahre betragen; die Lehrlinge werden außer freier Wohnung und freiem Lebensunterhalt ein kleines Gehalt beziehen. Die Lehrlinge sollen hauptsächlich in Untergrundarbeiten beschäftigt werden. Die Veldkornets sollen jetzt baldigst aus ihrem Distrikte geeignete junge Leute zwischen 17 und 25 Jahren den Verwaltungsbehörden namhaft machen. Es steht zu erwarten, daß im Parlament ein lebhafter Kampf um das Gesetz entbrennen wird, da die Bergwerkshäuser dem Plane der Regierung keine Sympathien entgegenbringen. Lehrbuch für Krithmetik in arabischer Sprache. Für die ägyptischen staatlichen Sekundär- schulen wird ein neues Lehrbuch für Arithmetik in arabischer Sprache verlangt. Es muß in ge- eigneter Weise die in einem vom Unterrichts- minister zusammengestellten und erhältlichen Spezial-Lehrplan für Arithmetik ausgeführten Stoffe behandeln. Das Buch soll in tadellosem Arabisch, in klarem Stil geschrieben sein und auch die in dem Lehrplan für Primärschulen enthaltenen Stoffe mit berücksichtigen. In einem Anhange sollen Lösungen für alle in dem neuen Lehrbuche enthaltenen Aufgaben gegeben werden. Entwürfe zu dem Lehrbuch müssen dem Ministerium (NMi- nistere de l’Instruction Publique) spätestens bis zum 31. Januar 1909 vorgelegt werden. Dem Verfasser des durch Urteil des Ministeriums ausgewählten besten Buches wird eine Summe von 150 ägyptischem Pfund gezahlt unter der Bedingung, daß er alle Rechte an dem Werke dem Ministerium überträgt, auch die Überwachung der Drucklegung und das Korrekturlesen ohne besondere Entschädigung übernimmt. (Journal Ofticiel du Gouvernement Exyptien.) Besteuerung von Agenten und handlungsreisende in Westaustralien. · Nach dem Grund= und Einkommensteuer-Ver- anlagungsgesetze vom Jahre 1907 (Land and Income Tax Assessment Act 1907) wird in Westaustralien von allen Personen und Gesell- schaften, die sich zum Vertriebe von Waren im Staate ständig oder vorübergehend vertreten lassen, eine Einkommensteuer erhoben, die für das Jahr 1907/08 auf 4 Pence für jedes Pfund Sterling des Einkommens festgesetzt ist, für das letzte Halb- jahr vom 1. Jannar bis 30. Juni 1908 jedoch nur mit 2 Pence für je 1 Pfund Sterling er- hoben werden soll. Die Steuer wird von den Agenten dieser Personen oder Gesellschaften oder von den ihrerseits entsandten Handlungsreisenden eingezogen. Um eine Kontrolle über die den Staat nur vorübergehend besuchenden Agenten und Reisenden zu haben, verbietet das Gesetz jedem in Westaustralien nicht ansässigen Agenten