GE 890 2 nur für wissenschaftliche Zwecke bestimmt ist, ferner Hautspiritus. Anlage 1. Solltarif. Amtliche Vergütung Tarif. für Teragwicht. Lr. Benennung der Gegenstände Tarifsatz sheie Verpachung in jern Bemerkungen und für Bruch bei Einfuhr in Flaschen A. Einfuhrzölle. 1 Zigarren . 1000 St. 20 Mk. Zu 1 und 2 2 igaretten 1000 St. 4 Mk. ISs 1000 St. 3 „LLabak und alle nicht besonders g re gn 3 100 St. genannten Tabalfabrikate 1 kg netto 3 Mk. 20 v. H. Tara= ommt der Teilbetrag des vergütung. 4 i) Spiritus, Trinkbranntwein, gorifäbigen Jollsatzes zur Liköre aller Art, alkohol- 5 v. H. Bruchvergü- 4 *! haltige Essenzen . 1 Liter 4 Mk. tung bei Einfuhr in Zu 4, 5, 6, 7: b) Südweine und Süßweine . 1 Liter 2 Mt Flaschen, falls bei Bei Einfuhr in Flaschen c) Schaumweine * * der Deklaration eine kommen für die Flasche bis 5 Alle nicht benannten ** « Post von mindestens zu 0,40 Liter die Hälfte, von Weine 1 Liter 1 Mk. 100 Flaschen jeder mehr als 60 Liter bis zu 6 Ziier jeder Art 1 Liter 0,40 Mk. Getränkeart ange= 0. 75 Liter drei Viertel, von 7 Apfelweine und sonstige rr meldet wird. mehr als 0.75 Liter bis zu weine 1 Liter 0,60 Mk. 1 Liter die vollen Tarifsätze 8 Alle übrigen Gegenstände. so- zur Erhebung. weit sie nicht ausdrücklich für zollfrei erklärt sind 10 v. H. des Wertes B. Ausfuhrzõlle. 1 Kopra 1 Tonne zn 1000 xg Zu 1, 2, ö: 10 Für weniger als 1000 kg 2 Trepang 1 Tonn- ZU 000 kg kommt der Teilbetrag des Klasse 4 00 Mk. gaie Jollsatzes zur B 832* Erhebin (6 . 0- g Szur das kg 5 Mk. Zu 2 4 S siat alen, echte das Stück 10 Mk. n*! Garzensschleen. 5 Perlmutterhaltige Muscheln die Toune zu 1000 kg fiah); K a) Perlmutterschalen 00 Mk. fisch, Fn u. b) alle übrigen perlmutter- Klasse C alle übrigen Arten. baltigen Muscheln und 10 Mk. 6 aré Wbäld Teile sol- cher und 1 Stück 2 Mk. 7 r Teite * un dern 1 Stück 0,50 Mk. Sollfrei fsind: D Benennung der Gegenstände: 1 Alle vom Gouvernement selbst eingeführten Gegenstände. 2 Alle Gone der Leilerlichen Marine und der Reichspostverwaltung zu dienstlichen Zwecken eingeführten nstãn 8 Die von chüsilcchen Missionen, Kirchengesellschaften, Kranken= und Heilanstalten eingefilhrten Gegen- stände, die ummittelbar den Zwecken des Gottesdienstes, des Unterri r Krankenpflege dienen; auf Grund einer auf der Zollanmeldung abzugebenden derrichts, und, bt des Vorstehers der christlichen Niederlassung oder der Anstalt. 4 Spiritus für wissenschaftliche Zwecke, auf Grund einer Bescheinigung des Anmelders, daß der Spiritus