W 1027 20 Die Abnahme der Einfuhr im Jahre 1907 gegenüber 1906 ist auf die Verringerung der Besatzung und die fortgesetzte Abwesenheit des Atlantischen Geschwaders zurückzuführen. Der Kohlenhandel der letzten fünf Jahre läßt sich aus folgender Übersicht erkennen: Kohleneinnehmende Eingenommene Jahr Dampfer Zahl Tons 1903 1218 122 259 1904 1 291 153 257 1905 911 95 053 1906 1 378 162 837 1907 1 511 184 906 Das Jahr 1907 weist den größten Absatz von Kohlen seit 1901 auf, in dem 217 927 Tons von 1855 Schiffen eingenommen wurden. Wäh- rend des Jahres 1907 (und 1906) bunkerten 169 (56) ausländische Kriegsschiffe (einschließlich der Torpedofahrzeuge) 28 053 (23 190) Tons (Colonial Reports-Annual 1908, Nr. 563.) Dle Entwichlung der Industrie im Staate Deufüdwales. Ülber die Fortschritte, welche die Industrie des Staates Neusüdwales seit dem 1. Januar des Jahres 1901, dem Zeitpunkte der Vereini- gung der australischen Kolonien zum australischen Bunde (Thbe Commonwealth of Australia) ge- macht hat, gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß: Jahr Zahl der Zahl der boschasucten Arbelter Jährliche Beniebe mämnlich eiblich insgesamt Zunahme 1901: 3367 54556 1764 66230 — 1902: 3396 54326 11943 66269 +— 39 1903: 3476 52453 13180 65633 — 636 1904: 3632 53457 14579 68036 2403 1905: 3700 56111 16064 72175 4139 1906: 3861 59979 17843 77822 —+ 5647 1907: 4387 66667 20527 87194 + 9372 (he Journal of Commercc of Victorin and Melbourne Prices Current.) Einfuhr wurzelkranker Kartoffeln nach Transvaal. In einer Regierungsbekanntmachung vom 11. August d. Is. warnt das Landwirtschafts- departement vor der Einfuhr von Saatkartoffeln, die mit der Wurzelfäule (nectria solani, Pers.) behaftet sind; Kartoffeln, bei denen diese Krankheit in einer Ausdehnung von 1 v. H. oder mehr festgestellt wird, werden vernichtet oder an den Absender zurückgesandt. (Trhe Gorernment Gazette.) Räucherung importierter Pflanzen im Uganda- Drotehtorat. Der Gouverneur des Uganda-Protektorats hat unter dem 14. Februar 1908 eine Verordnung, betreffend Räucherung importierter Pflanzen, er- lassen. Er kann danach gewisse Häfen oder Plätze für die Einfuhr von Pflanzen bestimmen. Alle in das Protektorat eingeführten Pflanzen, ein- schließlich ihrer Verpackung, müssen auf Anweisung der botanischen Behörde hin geräuchert werden. Der Räucherungsprozeß soll derartig ausgeführt werden, wie es die botanische Behörde zur Zer- störung eines etwa vorhandenen pflanzlichen oder tierischen Parasiten für notwendig erachtet. Die botanische Behörde kann vom Importeur ver- langen, daß er sie über die Verwendung der Pflanzen nach der Räucherung auf dem laufenden hält. Der Gouverneur kann auf dem Verord- nungswege für den Transitverkehr von unge- räucherten Pflanzen durch das Protektorat Sorge tragen. Auf Ubertretungen steht eine Geldstrafe bis zu 1000 Rupien oder Gefängnisstrafe (mit oder ohne schwere Arbeit) bis zu zwei Monaten, oder beides. Alle Pflanzen, die entgegen den Bestimmungen eingeführt werden, sowie die Ver- packung verfallen der Konfiskation. Jolltartfänderungen der Goldküfte (westlich des Volta). Durch Verordnung des Gouverneurs der Gold- küstenkolonie vom 4. August d. Is. sind die Zölle für die Einfuhr der nachgenannten Waren nach dem Gebiete westlich des Volta, wie folgt, geändert worden: bis oll Schill. Poe. E—W Branntwein, Genever, Rum, Liköre und vermischte Spiri- tuosen und Branntweine, die nicht so mit einem anderen Artikel versüßt oder versetzt find, daß ihr Stärkegrad durch Sykes Hydrometer nicht fest- gestellt werden kann, bei einer Stärke von höchstens 12½ Grad unter Normalstärke Imperialgallon oder ein Bruchteil davroon Für jeden Grad oder Teil eines Grades über 12½ Grad unter Normalstärke ein Zuschlag Imperialgallon oder ein Bruchteil davno . Alkoholische Bitterliköre, Genever und Liköre, die so mit einem