W 1032 20 Es ist nicht ausgeschlossen, daß noch andere Arten auch als Überträger fungieren, aber es ist nicht gelungen, die Krankheit in anderer Weise als durch Zecken von Tier zu Tier zu übertragen, 3. B. durch direktes Überimpfen des Blutes vom kranken Tier. Der Infektionsstoff geht auch nicht durch die Eier der Zecken über, d. h. die Larven aus den Eiern eines infizierten Weibchens können kein Rind krank machen, bevor sie nicht an einem kranken Tier gesaugt haben. Erst dann erlangen sie die Eigenschaft, daß das nächste Entwicklungs- stadium die Krankheit aus Rinder zu übertragen vermag. Die Maßregeln müssen daher in erster Linie gegen die Einführung von infizierten Rindern gerichtet sein; außerdem sind nach Möglichkeit die Zecken zu vernichten oder wenigstens an Zahl zu vermindern. Das wichtigste Gebiet für die Be- kämpfung ist die Natal= und Transvaalgrenze. Nach Transvaal wurde die Seuche 1902 aus Rhodesia eingeschleppt und sie hat sich über die Distrikte von Pretoria, Rustenburg und Zeerust verbreitet. Der der Grenze von Betschuanaland nächste Ausbruch ereignete sich in Linokana im Marico-Distrikt. Es wurde eine Verordnung er- lassen für den Verkehr mit Rindvieh und Landes- produkten aus Transvaal und Betschuanaland- Protektorate nach Kapkolonie, welche bestimmt: Die Einführung von Rindvieh aus Transvaal wird verboten, desgleichen die Einführung von Grasheu und Schilf. Die Einführung von Häuten, Fellen, Hörnern, Wolle und Mohair ist nur unter folgenden Bedingungen gestattet: Ge- trocknete Häute, Felle usw. müssen eine Bescheini- gung haben, daß sie sorgfältig zugerichtet sind, bei frischen muß eine Bescheinigung vorgelegt werden, daß sie vor kurzem sorgfältig desinfiziert worden sind. Die Bescheinigungen müssen vom Chefvererinär oder dessen Vertreter unterschrieben und von dem obersten Grenzpolizeibeamten der betreffenden Übergangsstelle gegengezeichnet sein. Wolle und Mohair müssen gut in Ballen verpackt und auf der Eisenbahn direkt für einen Ver- schiffungsort oder auf dem Landwege für irgend eine Bahnstation zwischen Mafeking und Forteen Streams bestimmt sein. Die Ballen dürfen auf dem Wege zum Hasenplatz nirgends geöffnet werden. Aus Betschuanaland darf Vieh nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung eingeführt werden. Für Schlachtvieh müssen ebenfalls Gesundheits- atteste beigebracht werden. Dann fordert der Kommissionsbericht die Er- neuerung und Ergänzung von Drahtzäunen an der Transvaalgrenze, wo sie noch von der Rinder- pestinvasion her beständen. Ferner soll die Poli- zeimannschaft zur Bewachung der Grenze und zur strikten Durchführung der erlassenen Vor- schriften verstärkt werden. In Natal ist die Krankheit (März 1904) zuerst erschienen in Zululand und hat sich von da schnell über den größeren Teil der Kolonie verbreitet. " Auch an der Natal-Kapkoloniegrenze ist ein Drahtzaun von der Rinderpest her vorhanden, der vervollständigt wird, und man zieht einen Parallelzaun, der eine Neutralzone von 50 Yards schafft. Die Grenzwache besteht hier aus 108 C. M. R. und 136 eingeborenen Polizisten, letztere immer zwischen den Weißen verteilt. Der Verkehr mit Vieh und Produkten ist gänzlich verboten. Mit Ausnahme von Gefrier- fleisch aus UÜberseeländern darf nichts über die Grenze. Jeglicher Grenzverkehr ist auf bestimmte Ülbergangsstellen beschränkt. Durch die Driften werden die Fahrzeuge bei Der Grenzüberschreitung mit Maultieren befördert. Das Eingeborenen- vieh an der Grenze soll mit Merkbrand versehen und scharf bewacht werden. Belehrungen der Farmer über das Wesen der Krankheit und die Vorbeugungsmaßregeln sollen durch die Regierung stattfinden und die Polizeiorgane sollen ermächtigt werden, alles Vieh, welches die Grenze über- schreitet, zu töten. Die größte Gefahr besteht in den Einge- borenenbezirken an der Küste. Im Falle eines Ausbruches hier können nur energische Maßregeln die Seuche tilgen. Diese sind: Einzäunen und Bewachen des infizierten Distriktes zur Verhinde- rung jeden Verkehrs mit Rindvieh, Tötung des kranken und der Ansteckung verdächtigen Viehes, Vernichtung der Zecken auf getöteten und ge- fallenen Rindern. Zur Verminderung der Zecken wird die An- lage von Badeeinrichtungen für das Bieh empfohlen. Für alle Krankheits= und Todesfälle unter dem Rindvieh in gefährdeten Bezirken soll die Anzeigepflicht eingeführt werden, was die Anstellung eines ausreichenden Veterinärpersonaks voraussetzt. Wirksame Heilmittel oder Verfahren zur Ver- leihung von Seuchenfestigkeit gibt es nicht. * Kuhbebung des Inter-Colonlal Counclli und Neu- regelung der Verwaltung der Central Soutb African Rallways. Mit dem 2. Juli 1908 hat der Inter-Colonial Council zu bestehen aufgehört. Demselben war die Unterhaltung der Polizeitruppe und die Ver- zinsung der 35 Millionen-Anleihe des Trans- vaal und der Oranjefluß-Kolonie übertragen,