W 1078 20 und Rechtsanschauungen, dem die heiligen Über- lieferungen anvertraut werden. Mit dieser Methode ist es möglich, bei durch- schnittlich zwei Stunden täglicher Beschäftigung in etwa sechs Monaten auch aus Eingeborenen, die und deren Mundart dem Europäer bis dahin fremd waren, zwar nicht erschöpfende Erkundung, aber doch unerwartet viel neues sprachliches und völkerpsychologisches Material beizubringen, an dem andere, die jahrelang unter dem Volk ge- lebt haben, ahnungslos vorbeigegangen sind. " Vorlefung über Rolonilales Bergrecht. Der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im Reichs-Kolonialamt Haber hat sich zur Übernahme einer Vorlesung über koloniales Bergrecht an der hiesigen Bergakademie während des bevorstehenden Winterhalbjahrs bereit erklärt. Die Einrichtung der neuen Vorlesung erschien angezeigt, weil auf das koloniale Berg- recht in keiner der vorhandenen Vorlesungen ein- gegangen wird, die Bedeutung des Gegenstandes in neuerer Zeit aber erheblich zugenommen hat. Es darf wohl angenommen werden, daß außer den Studierenden des Bergfachs, welche die Ab- sicht haben, später in die Kolonien zu gehen, auch die an der Universität und am Olrientalischen Seminar auf den Schutzgebietsdienst vorzuberei- tenden Verwaltungsbeamten ein Interesse an der Vorlesung haben werden. Feststellung einer Südbsee-Insel. Wie von Kapitän Lenz (Reichspostdampfer „ Sigismund") nach guten Beobachtungen fest- gestellt wurde, ist die auf der deutschen Admirali- tätskarte verzeichnete Allison-Insel nicht vor- handen. Dagegen ist die mit „Vorh.?“ auf 1° 24 s. Br. und 143° 37,5“ 5. Gr. angegebene Südsee-Insel tatsächlich vorhanden. Diese Insel ist etwa 20 m hoch und lagert rings um eine etwa 30 bis 40 m breite Sandbank. Sichtwechsel auf RKustrallen. Viele der seitens europäischer und anderer außeraustralischer Häuser gegen Verschiffungen nach Australien auf die dortigen Empfänger gezogenen Wechsel lauten auf „Sicht nach Ankunft des Dampfers oder Segelschiffes“. In allen solchen und anderen Fällen, wo die Vorzeigung des Wechsels und damit sein Verfalltag hinausge- schoben werden, sollen in Zukunft seitens der mit Australien arbeitenden Banken einheitliche Verzugs- zinsen erhoben werden: bei Tratten, gezogen gegen Verschiffungen mit Segelschiffen: ¼ v. H. für jede 15 Tage oder einen Teil davon; bei Tratten, gezogen gegen Verschiffungen mit Dampfern: ⅛ v. H. und, falls der Verzug mehr als 7 Tage beträgt, derselbe Satz wie bei Seglerverladungen: ¼ v. H. für jede 15 Tage oder einen Teil davon. Diese Verzugszinsen sollen von den Bezogenen erhoben werden. Das Abkommen trat am 1. Juli 1908 in Kraft. (Bericht des Handelssachverständigen beim Kaiserl. Generalkonsulat in Sydney.) Heue französische Gesellschaften. Die Anlagehefte zum „Journal Officiel“ vom Monat Juni und Juli d. Is. enthalten u. a. folgendes über Neugründungen französischer Ge- sellschaften: Compagnie des Mines de Sénégambie. Französische Gesellschaft in Bildung mit Sitz in Paris, 11 Rue Richepanse. Kapital: 3 Millionen Franken. Gründer: Compagnie française d’études et d’entreprises coloniales, 11 Rue Richepanse in Paris. Zweck: Mineralische Ausbeutung der Becken der Flüsse Gambie und Falémé (West- afrika), insbesondere Förderung goldhaltigen Sandes durch Baggern in diesen Flüssen und ihren Zuflüssen. Société française de la Guinée Auri- fere. Gegründet am 9. März 1908, Sitz: 25 Rue Le Peletier, Paris. Gründer: H. Guilmin. Aktienkapital: 200 000 Fr. Zweck: Aussuchen, Förderung und Aufarbeitung aller Erze in allen Ländern, insbesondere von gold= und diamant- haltigen Erzen in Westafrika, Guinea, Oberguinea, Senegal, Niger und an der Elfenbeinküste. Her- stellung, Verkauf, Export und Import von Kolo- nialwaren. Société minière Ouest-Africaine pour T’étude et le developpement des mines d'or à la Cete d’lvoire et à la Guinse franceise. Französische Gesellschaft in Bildung, Sitz in Paris, 14 Rue de la Pépinière. Gründer: E. Kister. Kapital: 400 000 Fr. Zweck: Verwertung der eingebrachten Rechte, betreffend Erlaubnis zum Schürfen nach Gold und Ausbeutung von Gold- lagerstätten, besonders in Bondonko und Fran- zösisch -Guinea. Société Métallurgique de Mégrine. Französische Gesellschaft in Bildung, Paris, 13 bis, Rue des Mathurins. Aktienkapital: 1200000 Fr. Zweck: Errichtung und Betrieb einer Fabrik zur