G 1102 20 Rücklage in den Spezialreservefonds den Betriebs- ausgaben der gesamten Verkehrsanlagen zu, so steigen die Ausgaben auf 597 431 und bringen den Betriebskoeffizienten von 58,50 auf 80,4 v. H. in die Höhe. Der Überschuß würde dadurch auf 145 168,92 J und der Prozentsatz der Verzinsung des Anlagekapitals auf 1,58 v. H. herabgedrückt. Inzwischen hat sich indes die Erkenntnis geltend gemacht, daß die vorgenannten Rücklage- sätze für die Bahnen etwas zu hoch bemessen sind; ihre Anwendung läßt daher das wirtschaft- liche Erträgnis der Bahnunternehmung in einem etwas zu ungünstigen Lichte erscheinen und legt in unerwünschtem Maße Geldmittel dauernd fest, die dadurch der anderweiten Verwendung zu werbenden Zwecken entzogen werden. Aus diesen Gründen sind die oben gedachten Rücklagesätze für die Bahnen nach eingehender Prüfung mit Wirkung für das Rechnungsjahr 1908 auf fol- gende Werte ermäßigt worden: Für den eisernen Oberbau von 3 auf 2 v. H. des Beschaffungswertes, für die Lokomotiven von 5 auf 2½ v. H., für die Wagen von 3 auf 1½ v. H. des Beschaffungswertes. Der Satz von 6 v. H. für Holzschwellen konnte beibehalten wer- den, da Holzschwellen nur in geringem Umfange zur Anwendung kommen. Bei Annahme dieser Rücklagesätze ist eine Lebensdauer zugrunde gelegt für den eisernen Oberbau von 30 Jahren, für Holzschwellen von 15 Jahren, für Lokomotiven von 25 Jahren und für Wagen von 35 Jahren. Diese Lebensdauer dürfte den Bedingungen des Betriebes auf den Schutzgebietsbahnen mit ihrer geringeren Fahr- geschwindigkeit, den leichteren Betriebslasten und dem schwächeren Zugverkehr entsprechen. Hiernach ergibt sich nach den ermäßigten Rücklagesätzen eine jährliche Rücklage für die Togobahnen von nur 59 000 .¾ statt 122 000 “ (63 000 ¼¾ we- niger). Der Betrag von 36000 .7¼ für die Lande- brücke bleibt zunächst unverändert. Es werden demnach künftig vom Rechnungsjahre 1908 an zunächst jährlich 95 000 x in den Erneuerungs- fonds zurückgelegt; dieser Betrag erhöht sich ent- sprechend, sobald die in der Ausführung begriffene Berlängerung der Landebrücke vollendet sein wird. Außerdem find in einen Spezial-Reservefonds zur Bestreitung von Ausgaben, die durch größere Unfälle oder Elementarereignisse hervorgernfen werden, jährlich 5000 bis 10 000 “ zurück- zulegen, welche indes als Betriebsausgabe ver- bucht werden. Ülber die Verpachtung der gesamten Ver- kehrsanlagen vom Tage der Betriebseröffnung der Inlandbahn an, zunächst bis zum 31. März 1908, war mit der Gesellschaft Lenz & Co. in Berlin am 5./12. Februar 1907 ein Vertrag ab- geschlossen worden. Nach diesem Vertrage hat die Pächterin als Pachtzins von den Roheinnahmen aus dem Personenverkehr der Landebrücke die Hälfte, aus dem Güterverkehr der Landebrücke je 3 /“ für die Tonne beförderten Guts und ein Drittel der übrigen Roheinnahmen des Be- triebes zu zahlen, mindestens aber den über 110 v. H. der Betriebsausgaben aufkommenden Teil der Betriebseinnahmen. Nach der Abrechnung für die abgelaufene Pachtzeit, die sich indes auf 14 Monate, nämlich vom 1. Febrnar 1907 bis 31. März 1908, erstreckt, beläuft der Pachtzins sich tatsächlich auf 275028.#/7. Am 1. April 1908 trat ein neuer Pachtvertrag in Kraft, der mit der Deutschen Kolonial-Eisen- bahnbau= und Betriebsgesellschaft in Berlin auf 12 Jahre abgeschlossen ist und also am 31. März 1920 abläuft. In diesem ist von der Pächterin ein Mindestpachtzins von 306 500 .7 gewährleistet, während die Betriebseinnahmen nach Abzug der Betriebsausgaben, des gewährleisteten Mindest- pachtzinses und einer Enutschädigung für die Päch- terin im Betrage von 30 000 //, mit 9/10 dem Schutzgebietfiskus, mit 1/10 der Pächterin zufallen- Wenn man fordert, daß das Anlagekapital der Verkehrsanlage — rund 9 161 000 7 — mit 4 v. H. verzinst und mit 0,6 v. H. jährlich getilgt werden soll, so hätte der Betriebsüberschuß ohne die erforderlichen Rücklagen 421 4066. und mit diesen Rücklagen künftig 421 406 — 95 000 /, zusammen rund 516 406 4 zu betragen. Wie man sieht, sind die Verkehrs- anlagen in Togo von diesem Ziel heute noch ziemlich fern; immerhin erscheint die Hoffnung nicht unbegründet, daß es in einigen Jahren er- reicht wird, wenn man die Steigerung der Roh- einnahmen aus dem Verkehr der Landebrücke von Lome in den letzten drei Rechnungsjahren in