10 20 Anlage l. Vordruck I. Verfügung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderrungen imit Abänderungen auch für Zwangsvollstreckung zu Herausgabe von Sachen zu verwenden!. 1 Amtsbeseichnung.) Datum. 1. Dollstrechungsverfügung. (Name und Beruf) in E schuldet dem FiskrsJ l(ogenaue Angabe der geschuldeten Summe und Entstehungsgrund der Schuld). Da Schuldner trotz Aufforderung diese Schuld bis heute nicht bezahlt hat, so wird gegen ihn hiermit die Zwangsvollstreckung verfügt und mit deren Vollziehung durch Pfändung von körper- lichen Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, gemäß §§ 808 ff. C. P. C. ...... (Dienststellung und Name des Beamten) beauftragt. Derselbe darf mit der Pfändung erst Tage,) nachdem die Anordnung dem Verpflichteten bekannt“") gemacht ist, beginnen. Üüber jede Vollstreckungsverhandlung hat er eine schriftliche Nach- richt mit kurzer Erwähnung der wesentlichen Vorgänge und der Namen der Personen, mit welchen verhandelt wurde, zu den Akten zu bringen. (Unterschrift:.. 2. Die Verfügung Ziffer 1 ist a) dem Verpflichteten bekannt“") zu machen; b) dem beauftragten Beamten in beglaubigter Abschrift zuzustellen. *) Zwischen der Bekanntmachung und dem Beginn der Vollstreckung soll eine mindesteus dreitägige Frist liegen, es sei denn, daß Gefahr im Verzug obwaltet (§ 1 Abs. 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 14. Juli 1905). **) Die in diesem Vordruck behandelte Verfügung kann durch Mitteilung zu Protokoll oder durch Zustellung bekannt gemacht werden. Die Zustellungen sollen mittels eingeschriebenen Briefes (Telegramms) oder durch Ubergabe der Urschrift oder einer beglaubigten Abschrift des zugustellenden Schriftstücks stattfinden (uogl. § 20 der Kaiserlichen Verordnung vom 14. Juli 1905 und Vordruck XI). Vordruck II. Dfändungs-- und Uberweisungsverfügung. (Amtsbegeichnung.) (Datum.) Der.........·......................................·......... schuldet dem Fiskus E (genaue Angabe der geschuldeten Summe und des Entstehungsgrundes der Schuld). Da er trotz Aufforderung diese Schuld bis heute nicht gezahlt hat, so wird hiermit die ihm gegen...............·........... in zustehende Geldforderung im Betrage von Mark gepfändet und dem Fiskus in Höbe seiner oben erwähnten Forderung nebst den durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen im Betrage von Mark zur Einziehung überwiesen. Zu diesem Zweck ergeht hiermit an den Drittschuldner das Verbot, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich ergeht an letzteren das Gebot, sich jeder Ver fügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung derselben, zu enthalten. Der Drittschuldner hat binnen Wochen, von der Zustellung") dieser Verfügung an gerechnet, der unterzeichneten Behörde zu erklären: *) Vgal. Anmerkung “) zu Vordruck I.