W 13 20 Da Sie dieser Aufforderung binnen der genannten Frist nicht — nicht vollständig — nach- gekommen find — da Sie dieses Verbot am übertreten haben —, wird gegen Sie eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe von Mark festgesetzt. Zugleich werden Sie aufgefordert — binnen einer Frist nnNXKXKXKXKAaaaaaa :- von Zustellung““) dieses Schreibens an gerechnet, der Polizeiverfügung vv. , nachzukommen — das Verbot künftig zu beachten —, widrigenfalls gegen Sie auf eine Geldstrafe von Mark erkannt werden wird. Gegen diese Verfügung ist Beschwerde an den Gouverneur zulässig. Dieselbe ist bei der unterzeichneten Behörde innerhalb von 2 Wochen (3 Monaten), von der Zustellung“') dieses Schreibens an gerechnet, anzubringen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzte Geld- strafe wird vollstreckbar, falls innerhalb der vorgesehenen Frist keine Beschwerdeerhebung erfolgt. (Adresse.) (unterschuit) .... ")Vgl.dieAnmertung")quordrnckL Vordruck VIII. Polizeiliche Strafverfügung. Kaiserl. Bezirksamt. . Kaiserl. Station. (Datum.) Dolizeiliche Strafverfügung. ......................................................... (Name, Vorname und Beruf), wohnhaft in .................................... , hat amm (genaueBe- zeichnung des Tatbestandes der Übertretung). Die Übertretung ist bewiesen duch í í en ................................................ Es wird deshalb gegen den Beschuldigten wegen OWW7V77n25D (kurze Bezeichnung der begangenen Straftat) auf Grund des -, (Bezeichnung der Strafvorschrift) eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe von Mark festgesetzt. Gegen diese Strafverfügung ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig. Derselbe ist binnen der Frist 0dn . (2 Wochen), (3 Monaten), von der Zustellung) dieser Verfügung an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde oder bei dem Bezirksrichterin schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. Die Strafverfügung wird vollstreckbar, falls ein solcher Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist nicht erfolgt. (Unterschrift.) *r Val. Anmerkung **) zu Vordruck I. Vordruck IX: Strafbescheid. Kaiserl. Bezirksamt. ... Kaiserl. Station. (Datum.) 1. Strafbescheid. (Name, Vorname und Beruf), wohnhaft in .............................. , hat am in (genaue Be- zeichnung der Zuwiderhandlung) Die e Zuwiderhandlung ist bewiesen durc .......................................................... EswtrddeshalbgegendenBeschnldtgtenwegen (lntzeBezetchnungderbegangenenStraftat)aufGrunddes ..... (Bezeichnung der Strafvorschrift) eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe popnv# Mark festgesetzt.