W 43 20 Der Sammlung ist auch in diesem Jahre ein nach Schutzgebieten und Materien sachlich geord- netes Inhaltsverzeichnis sowie ein alphabe- tisches Register beigegeben. Das letztere ist, was sehr dankenswert erscheint, trotz knapper Fassung ausführlicher gehalten als in den Vorjahren. Auch sind jetzt im zweiten Teil — für den dritten Teil Kiautschon war dies schon früher geschehen — Hinweisungen auf die amtlichen Publikationsblätter (Anzeiger für Deutsch-Ostafrika, Amtsblatt für Kamerun und Togo usw.) ausgenommen worden. Geh. Leg. Rat z. D. v. Koenig: Handbuch des deutschen Konsularwesens. Siebente, ver- besserte Auflage. Berlin 1909. v. Deckers Verlag (G. Schenck), Königl. Hofbuchhandlung, SW19, Jerusalemerstraße 56. Preis für das zweibändige Exemplar 18. Die neueste Auflage des rühmlich bekannten Koenigschen Handbuches berücksfichtigt alle für die Praxis in Betracht kommenden Vorschriften, die bis zum gegenwärtigen Augenblick hinsichtlich des Konsularwesens ergangen sind. Sie übertrifft an Umfang die früheren Auflagen beträchtlich. Hinzu- gekommen ist u. a. ein Abschnitt über die handels- politischen Beziehungen Deutschlands, der sich — was ihm einen besonderen Wert verleiht — in der Hauptsache auf amtliches Material stützt. Der die Schiffahrtsangelegenheiten betreffende Teil ist mit Rücksicht auf die inzwischen ergangene Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 gänzlich umgearbeitet. Auch in dem vom Kassen= und Rechnmungswesen handelnden Abschnitte sind mehr- fache Anderungen und Ergänzungen vorgenommen. Ein dem Auslieferungswesen gewidmeter Para- graph füllt eine bisher bestehende Lücke aus. Endlich hat auch die Zahl der im Anhange ab- gedruckten Gesetze, Verordnungen, Bekannt- machungen usw. eine erhebliche Vermehrung er- fahren. U. a. ist die bisher nur schwer zugäng- liche Allgemeine Dienstinstruktion für die Konsuln, soweit ihre Bestimmungen noch Geltung haben, im Anschluß an das Gesetz über die Organisation der Bundeskonsulate vom 8. November 1867 mit abgedruckt worden. Auch die vorliegende Auflage des Werkes zeichnel sich durch eine UÜbersichtlichkeit der Dar- stellung aus, welche die Orientierung in dem um- fangreichen Rechtsstoffe wesentlich erleichtert. Die Sprache ist überall einfach und klar. Da die in dem Buche behandelten gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen vielfach, teils mittelbar, teils un- mittelbar, auch für die Kolonien Geltung haben, wird es auch den Behörden der letzteren als ein wertvolles Hilfsmittel dienen können. Wislicenus, Admiralitätsrat und Kapitänleut- nant a. D.: Deutschlands Seemacht sonst und jetzt. Nebst einem überblick über die Geschichte der Seefahrt aller Völker. Erläutert durch zehn farbige und 89 Textbilder von Professor Willy Stöwer. Dritte, neubearbeitete und stark erweiterte Auflage. Leipzig 1909. Verlag von Friedrich Wilhelm Grunow. Preis kartoniert # 7, —. Leutwein: „Du weitest Deine Brust, der Blick wird freier.“ Kriegs= und Wander- fahrten in Südwest. Berlin 1909. Deutscher Kolonial-Verlag (G. Meinecke). Preis brosch. ¾ 2,50, geb. M 3,650. Deeken, Oberleutnant im Westfälischen Train- Bataillon Nr. 7: Die Auswanderung nach den deutschen Kolonien unter Berücksich- tigung der wirtschaftlichen und klimatischen Verhältnisse. Eine kolonialwirtschaftliche Studie unter besonderer Zugrundelegung amtlicher und halbamtlicher Veröffentlichungen (mit Angaben über Auskunftsstellen, Rentabilitätsberechnungen usw.). Berlin 1908. Verlag von Wilhelm Süsserott (Koloniale Abhandlungen, Heft 2 1/22). Preis 0, 80. Pogge-Roggow: Rund um Afriko in siebzig Tagen. Berlin 1908. Verlag von Wilhelm Süsserott. Mit Illustrationen. Preis 0,50. Dr. Soskin: Der Tropenwirt. Landwirt- schaftlicher Kalender für die Tropen. Hilfs- taschenbuch für den täglichen Gebrauch. Erster Jahrgang 1909. Unter Mitwirkung namhafter Fachmänner. Wismar i. M. Hinstorffsche Ver- lagsbuchhandlung. Preis geb. 3. Dr. Burger: Die französischen Wörter ger- manischen Ursprungs. 2. Auflage. St. Pölten (Niederösterreich) 1909. Sydys Buchhandlung. Preis 4 0,85. Vertzehrs-Nachrichten. Die Postagentur in Nauru (Marschall-Inseln) ist zur Annahme von Postanweisungen nach Deutschland und zur Abwicklung von Nachnahmen auf Postpaketen und Postfrachtstücken bis 10 kg aus Deutschland ermächtigt worden.