G 76 20 4. Die zollfreie Einfuhr von Waren, außer Spirituosen, welche in der portugiesischen Provinz Mozambiquc erzeugt sind. (The Board of Trade Journal.) Erlaudnisscheine für die Einkuhr derauschender Getränke in die Oranjeflußholonie. Laut einer in der „Orange River Colony Government Gazette“ vom 14. November 1908 erfolgten Bekanntmachung vom 11. November 1908 verstößt die Einfuhr berauschender Getränke in die Oranjeflußkolonie, ohne daß im voraus ein Einfuhrerlaubnisschein beschafft ist, gegen die Be- stimmungen der Liquor Licensing Ordinance Nr. 8 vom Jahre 1903, die in Zukunft streng durchgeführt werden sollen. Die Erlaubnisscheine, welche für berauschende Getränke gefordert werden bei der Einfuhr in Mengen, die nicht geringer sind als diejenigen, für deren Verkauf eine Großverkaufslizenz erfordert Magistrate“ oder „Special Justice of the Peace“:; in einem solchen Erlaubnisscheine muß die nähere Bezeichnung und Menge des zur Einfuhr be- stimmten Getränkes sowie der Ort, woher es be- zogen und wohin es zu liefern ist, und ferner, ob es in Südafrika hergestellt oder aus über- seeischen Ländern eingeführt ist, ersichtlich gemacht werden. (Ihe Board of Trade Journal.) Beschränkung der Einfuhr von Bienen, bonig und Wachs in die Kapholonie. Laut einer Proklamation der Regierung der Kapkolonie, Nr. 394 vom Jahre 1908, ist die Einfuhr von Bienen sowie ihrer Larven und Eier in die Kapkolonie, außer für die Regierung der Kolonie. verboten. Die Einfuhr von Honig und Bienenwachs (einschließlich der künstlichen Waben) ist nur mit vorher eingeholter schriftlicher Er- laubnis des Ministers für Landwirtschaft gestattet. wird, sind im voraus erhältlich bei einem (Ebenda.) „Resident Magistrate“, „Assistant Resident Vermischtes. bie Bevölwerung der Kappolonie. 1891: Weiße 24,68 v.H., Nichtweiße 75,32 v.O Die Bevölkerung der Kapkolonie in ihren 1901 24,05 — 75,85. gegenwärtigen Grenzen wird im Statistical Re-1907, -24,35 OD 75,65 gister 1907 am Schlusse des verflossenen Jahres auf insgesamt 2 507 500 Köpfe, und zwar 610 680 Weiße und 1 896 820 Farbige, d. h. Eingeborene (Kaffern, Fingos, Betschnana-Hottentotten), Asiaten und Mischlinge, geschätzt. Ein Vergleich dieser Bevölkerungsziffern mit den Ergebnissen der beiden BVolkszählungen von 1891 und 1904 erbringt folgendes Resultat: Gebiet der Kapkolonte von 1891 Weiße Nichtweiße Total Zählung von 1891: 376987 1150237 1527224 Zählung von 1904: 569 441 1553541 2122982 Gebiet der Kapkolonie von 1904 u. 1907 *) Weiße Nichtweiße Total Zählung von 1904: 579741 1830 063 2409804 Schätzung Ende 1907: 610680 1896 820 2507500 Was den Prozentsatz der weißen zur farbigen Bevölkerung der Kolonie anlangt, so stellte er sich, wie folgt: ] Dazugekommen sind gegenüber 1891 die Gebicte von Pondoland und British Betschuanaland. Das Verhältnis der weißen Rasse zur farbigen Bevölkerung ist demnach in den gedachten Jahren ungefähr das gleiche (1: 3) geblieben. Innerhalb der Grenzen der Kolonie, wie sie zur Zeit der Zählung von 1891 bestanden, ist die Bevölkerung von 1891 auf 1904 (dem Jahre der letzten amt- lichen Zählung), wie folgt, angewachsen: Weiße um 51,05 v. H., Bantustämme um 38,28 v. H., Misch= und sonstige farbige Rassen um 26,42 v.O. Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte betrug Ende 1907 bei einem Gesamtflächeninhalt von 276995 englischen Quadratmeilen ungefähr 9 Ein- wohner auf die Quadratmeile, und zwar 2,2 Weiße und 6,8 Farbige. Innerhalb der einzelnen Teile der Kolonie unterliegt die Bevölkerungsdichte natürlich sehr erheblichen Schwankungen. So weist der am dichtesten besiedelte Kapdistrikt mit 213 167 Scelen etwa die dreißigfache Bevölke- rungszahl auf von dem ungefähr 16 mal so großen, der Südostecke des deutsch-südwestafri- kanischen Schutzgebiets benachbarten Distrikt Kenhart (6909 Einwohner).