123 20 Nachweisung der dei den Jollämtern des Schutzgebiets Togo im Oonat Uovember 1908 fällig gewordenen Jollbeträge. (Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1909, Nr. 2, S. 61.) — — — — — —— Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen G ä Monat des Rechnungsjahres egen den gleichen Namen der Zollämter chnungsjah # Zeitraum des bei welchen die Zölle 1908 1907 Vorjahres fällig geworden sind Einfuhr Ausfuhr ZusammenEinfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger M - Jl- J- Il I M. ¼. Lome Zollamt 541,20 225,75 1 92 769,9583 041,35 244,00 83 285,359 11,60 – Anecho . - — — — 24 721,70 55,50 24 777,20 – 21777.20 Agbanake 133,95 7, 75 141.70 164,80 3,00 167,80 — 26,10 Tokpli. 149,15 0,50 149,951 138,70 3.75 143,45 — Noepe - 1376,70 706.00 2 082, 7 7550 398,25 1 973.,75 108,95 — Ho Zollhebestelle 419.10 564.25 983,35 887,.25 693,00 1 580,25 — 596,90 Kpandu - 274,15 142,.75 416,90 325,70 130,00 455.70 — 38.80 Kete-Kratschi - 254,65 7.00 261.65 232,00 4.75 236,.75 24,90 – Tetetu. - 28,00. — 28,00 71,30 — 71.30 — 13.30 Agome-Palime 150,35. — 150,35 —. — — 150,35i —- Im ganzen.30 55 154045 11552 112 6055 0 242 · —«15707,00 Deutsch-Südwestafrika. Deutschland zu beziehen. Dadurch, daß die Hörderung der Wollschafzucht. Nachdem das Protokoll der am 16. Juli vor. Is. im Reichs-Kolonialamt stattgehabten Beratung über die Förderung der Wollschafzucht in Deutsch-Südwestafrika dem Kaiserlichen Gou- vernement in Windhuk vorgelegen hat, können nunmehr die wichtigsten Ergebnisse jener Konferenz mitgeteilt werden. Auf die Frage, welche Rassen für den Import nach Südwestafrika zu empfehlen seien, einigte sich die Versammlung zur Annahme nachstehender Resolutionen: 1. Nur Merinorassen kommen für Südwest- afrika in Frage. 2. Tiere von mittlerer Größe mit geschlossenem Bließ sind entschieden zu bevorzugen, gleichviel ob sie Tuch-- oder Kammwolle liefern. 3. Das sogenannte Crossbred ist von der Wollschafzucht auszuschließen. 4. Bei Behandlung der einschlägigen Fragen ist das wirtschaftliche Interesse der Kolonie zu- nächst ohne Rücksicht auf die heimische Industrie in den Vordergrund zu stellen. Ferner einigte man sich dahin, daß das Zucht- vieh soweit als möglich aus Deutschland ein- geführt werden soll, im übrigen aber grundsätz- liche Bedenken gegen die Einfuhr aus der Kap- kolonie und aus Australien nicht zu erheben seien, wenn auch Australien als Bezugsland nur unter besonderen Vorfichtsmaßregeln in Betracht kommen dürfe. Böcke seien, wenn möglich, nur aus Mutterschafe vorläufig aus anderen Gebieten be- zogen werden müssen, ergibt sich schon von selbst eine Verteilung auf verschiedene Gebiete. Bezüglich der Vorbereitung der aus Deutsch- land zu Überführenden Tiere für die Reise ist folgendes zu beachten: 1. Nur kurz vor der Reise belegte Tiere sind zu transportieren. Transport im vorgeschrittenen Stadium der Mutterschaft ist zu vermeiden. 2. Während der Überfahrt sind die Tiere möglichst trocken zu halten, weil sie sonst nabel- krank werden. 3. Wenn die Käufer damit einverstanden sind, soll man die Tiere vorher scheren, da sie dann den Transport durch die heiße Zone besser ver- tragen. Bei der zuchten ist 1. von Zeit zu Zeit eine Auffrischung des Blutes durch neue Importe von Deutschland aus zu bewirken, um einer durch das Klima bedingten Entartung vorzubeugen. 2. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Zucht ist es wünschenswert, in der Kolonie Tierzucht- inspektoren anzustellen, die als Autoritäten für die Farmer zu gelten hätten und möglichsten Einfluß auf diese gewinnen müßten. Hierbei ist nicht an die sogenannten Schäfereidirektoren nach heimischem Vorbilde gedacht, weil den Tierzucht- inspektoren auch die Aufsicht über die Rindvieh- zucht zufallen müßte. Unterhaltung von Stamm-