vinzen exportiert wird. In den östlichen Distrikten litten die Pflanzen unter Trockenheit, in Doab war die Ernte gut. Im Punjab (10,7 v. H.) hat die Indigo- fläche wegen Wassermangels in den Bewässerungs- kanälen um 40 v. H. abgenommen. TLabahkultur und handel Bengalens. Die Tabakernte Bengalens ist sehr bedeutend; das gewonnene Produkt wird größtenteils im Lande selbst verbraucht, und nur die billigen, ganz geringen Qualitäten gelangen zur Ausfuhr. Die Tabakkultur wird in primitiver Weise betrieben, so daß die gewonnene Qualität für den europäischen Bedarf wenig geeignet ist. Versuche, welche im Laufe der Jahre stattgefunden, um den Tabakbau zu heben, haben keine wesentlichen Resultate erzielt. Als hauptsächliche Distrikte kommen in Be- tracht Rungpore, Dinajpur und fast ganz Behar. Im Innenhandel find folgende Qualitäten bekannt: Rungpore, Poolah und Bispath, die letztere — niedrige — Qualität bildet den Haupt- bestand der Ernte. Es scheint, daß sämtliche Sorten aus einer Pflanze gewonnen werden, die je nach Größe und Qualität des Blattes in die obenbezeichneten Sorten eingeteilt werden. Im Dinajpore-Distrikt wird noch eine weitere Sorte „Bowreah Bispath“ gepflanzt, welche sich durch gute Farbe und großes Blatt vor den gewöhn- lichen Bispath-Sorten auszeichnet. Ein anderer Distrikt von Behar, Motihari, liefert ein besonders aromatisches und großes Blatt, der Tabak führt den Namen „Motihari“; ähnliche Qualitäten werden im Jalpaiguri-Distrikt ge- wonnen. Die Lagerbestände in Kalkutta mögen etwa 100 Tons betragen, sie dienen lediglich dem lokalen Konsum und dem Kleinhandel in der Umgebung der Stadt. Diese Lagerbestände sind stetig, mögen aber zur Zeit der Erntegewinnung zeitweilig anschwellen. Der größte Teil der Ernte gelangt während der Monate Februar bis April an den Markt. Die letzte Ernte gab ein schlechtes Ergebnis infolge von Hagelschaden im November 1907 und infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, von denen namentlich Rungpore, Dinajpore und Behar betroffen wurden. Der gewonnene Tabak eignet sich hauptsächlich als Rauchtabak für Pfeifen der Eingeborenen, 131 20 aus den besseren Sorten rollen sich die Ein- geborenen primitive Zigarren und Zigaretten. Der ganze inländische Rohtabakhandel spielt sich in primitiver Weise unter den Eingeborenen ab, Europäer nehmen daran keinen Teil. Vor zwei Jahren errichtete die „British American Tobacco Co.“ in Monghyr eine größere Fabrik mit dem Namen „Peninsular Tobacco Company“, welche 300 bis 400 Arbeiter be- schäftigt und hauptsächlich billige Zigaretten herstellt. Außerdem existiert eine unbedentende Zigaretten- fabrik, „The East India Cigarette Company“, in Belliaghata bei Kalkutta unter europäischer Leitung, sowie eine andere in Narcoldanga, welche den Namen „Globe Factory“ führt. Sämtliche Fabriken stellen Fabrikate für den inländischen Konsum her. Die Arbeitslöhne be- tragen 4 bis 8 annas pro Tag = 35 bis 70 Pf. Die Preise von Rohtabak stehen gegenwärtig sehr hoch und betragen pro maund von 82 lbs für: Bispath etwa 5/— R3z., Poolah etwa 11/— Be., Rungpore etwa 13/— Rs. und Motihari etwa 20— Bs. In früheren Jahren wurden neben Bispath auch Poolah und Rungpore in kleineren Quanti- täten nach Europa ausgeführt. Dies hat gänzlich aufgehört, und heute findet nur bei ganz günstigen Ernten und bei entsprechend niedrigen Preisen ein Export von Bispath-Tabak nach Rotterdam, Amsterdam und Antwerpen, auch Marseille statt. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Kalkutta.) Vorschrikten zur Erhaltung und Verbesserung der Beschaffenheit der Baumwolle in Britisch-Ostafrika. Durch eine in der „British East Africa Official Gazette“" vom 15. November 1908 ver- öffentlichte Verordnung Nr. 8 vom Jahre 1908, betreffend die Erhaltung und Verbesserung der Beschaffenheit der Baumwolle im britisch-ostafri- kanischen Schutzgebiet, ist der Gouverneur er- mächtigt worden, besondere Vorschriften zu erlassen für die Verteilung und Verwendung der Saat sowie für die Untersuchung der Saat, der Erträge an nicht entkörnter oder entkörnter Baumwolle und die Beaufsichtigung der Entkörnungs-Anstalten oder -Fabriken; ferner kann er die Verwendung und die Einfuhr von Samen einer bestimmten Art verbieten oder eine bestimmte Art von Samen, die verwendet werden soll, besonders bezeichnen. Die Ausfuhr minderwertiger Baumwolle oder von Baumwolle einer bestimmten Art kann ver-