W 261 20 uchtamtlicher Teil Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. (Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) Deutsch-Ostafrika. Die Jentralbahn. Nach einer telegraphischen Meldung aus Dares- salam ist die Gleisspitze der Zentralbahn Ende Februar bei Kilometer 56 hinter Morogoro angelangt. Der geringe Fortschritt gegenüber dem vorigen Monat (vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 174) ist auf das verspätete Eintreffen des Dampfers „Somali“ zurückzuführen. Von der Usambarabahn. Die Bauleitung der Usambarabahn hat, nach- dem die Strecke Mombo— Mkumbara von der amtlichen Bauaussicht für betriebsfähig erklärt worden ist, den provisorischen Betrieb daselbst aufgenommen. Auf der genannten Strecke findet eine regel- mäßige Verbindung im Anschluß an die Betriebs- züge nur nach folgendem Fahrplan statt: Donnerstag: ab Tanga 7 Uhr vorm., an Mombo 145 nachm.; ab Mombo 210 nachm., an Mkumbara 310 nachm. Freitag: ab Mkumbara 720 vorm., an Mombo 820 vorm.; ab Mombo 845vorm., an Tanga 2 Fnachm. Mit diesen Zügen werden Personen und Stück- güter befördert. Personen müssen in Mombo umsteigen. Außerdem werden bis auf weiteres mit jedem täglichen Materialzuge Wagenladungen bis Mkumbara befördert, während Personen und Stückgüter mit diesen Zügen nur ausnahmsweise und ohne irgendwelche Haftung für Beschädi- gungen und Unfälle befördert werden können. Die Beförderung von Personen und Gütern er- folgt nach den Tarifsätzen der Betriebsstrecke Tanga— Mombo. eln Mordprozeß gegen Oenschenfresser. Vor dem Gerichte der Station Iringa spielte sich Ende Dezember ein umfangreicher Mord- prozeß ab. Es handelte sich um eine Gesell- schaft, die einen Menschenfresserbund bildete, um Männer und Weiber, die seit Jahr und Tag ihre Stammesgenossen, in erster Linie ihre eigenen Verwandten, vorzugsweise sogar ihre Kinder vergifteten, um ihre Opfer zu verzehren — kurz um einen Kanibalismus, wie man ihn sich scheuß- licher und tierischer überhaupt nicht vorstellen kann. Der Ubenaposten im Süden des Fringa- bezirks lieferte im Dezember 1908 eine Anzahl Bewohner dieser Landschaft wegen Giftmord- verdachts an die Station ein. Die sehr eingehend geführten Verhandlungen, bei denen die An- geschuldigten ausnahmslos geständig waren und zum Teile ganz offen über all die ekelerregenden Einzelheiten Auskunft erteilten, ergaben folgendes: Ein „Zauberer“, also ein mannigfacher Natur- gifte kundiger Mbena, namens Malukansi, war mit seiner Famile (Weib und zwei erwachsenen Söhnen) seit langem dem Genuß des Menschen- fleisches ergeben. Um sich in den Besitz dieses Leckerbissens zu setzen, warb er Weiber mit dem Versprechen, ihnen von seinen Zauberkünsten mit- zuteilen, wofür sie ihm ein Menschenopfer zu liefern hatten. Zu diesem Zwecke brachten die Weiber einen ihrer Verwandten, zumeist ihre leiblichen Kinder um. Die Leiche wurde den Genossen des Menschenfresserbundes, der sich, wenn wieder ein Opfer fällig war, bereits vorher in der Nähe zum Schmause zu versammeln pflegte, überantwortet. Der Körper wurde von den Genossen des Mahles zerrissen und das Fleisch roh auf der Stelle verschlungen. Alles nahm an diesem Mahle teil, gleichgültig, ob das Opfer das eigene Kind, der Enkel, der Bruder, ein anderer Blutsverwandter oder sonstwer war. Den Kopf bekam der Täter, um in dem Schädel das Gift für künftige Opfer zu bereiten. Bevorzugt wurde das Fleisch kleiner Kinder; die Weiber gaben an, „es sei so schön zart“, während ihnen das Fleisch Erwachsener wenig zusagte. Diesem Menschenschlächterbund gehörten außer dem Anführer Malukansi und seiner Familie acht Weiber, also insgesamt zwölf Köpfe an, die sämtlich mehrere Giftmorde auf dem Gewissen hatten; jedes einzelne Mitglied gab zu, daß es an einer ganzen Reihe kannibalischer Mahle be- teiligt gewesen sei. Auch einige Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren, die bei den Giftmorden Handlangerdienste zu tun hatten, wurden dafür mit dem Fleisch der Opfer belohnt. Die Verhandlung, in der selbst die Mütter, die ihre Kinder getötet und verzehrt hatten, mit erschreckender Gemütsruhe alle Einzelheiten wieder- gaben, stellte selbst an abgehärtete Nerven starke Anforderungen. Zehn Mitglieder der Verbrecherbande wurden zum Tode verurteilt; das Urteil ist vom Gouver- neur bestätigt worden und wird inzwischen voll- streckt sein. Von den weiteren Mitgliedern der Bande ist ein Weib in der Untersuchungshaft gestorben, während das andere Weib flüchtig ist.