W 307 20 Entsprechend niedrig mußte die Bewertung der Mangroverinde ausfallen. Die Direktion der deutschen Gerberschule in Freiberg i. S. sprach sich in einem Gutachten dahin aus, daß der Rindenpreis am europäischen Hafenplatze sich nicht höher stellen dürfe als derjenige der billigsten im Gebrauch befindlichen Gerbmaterialien, das wäre 35 bis 40 Pf. pro Kilogramm Gerbstoff bzw. 12.“¾ für 100 kg lufttrockene Rinde, wovon noch die Kosten für das Mahlen und den Transport der Rinde bis zur Gerberei in Abzug zu bringen wären. Indessen haben die in den Jahren 1900 bis 1902 sowohl unter Vermittlung des Kaiserlichen Gouvernements in Daressalam, als durch die Firma G. Denhardt in Lamu versuchten größeren Mangroverindenverkäufe an die Firma Her- kommer & Bangerter in Stuttgart gezeigt, daß die Rinde verschiedentlich nicht einmal um diesen geringen Preis Abnahme finden konnte, vielmehr, um nicht unverkäuflich liegen zu bleiben, erheblich niedriger abgesetzt werden mußte. Bei der großen Auswahl an Gerbmitteln, die der Markt bietet, brachten eben die Gerber einem mit derartigen Mängeln behafteten Material nur ge- ringes Interesse entgegen, umsomehr, als seine Verwendung nach den bisherigen unzureichenden Erfahrungen immer noch im Versuchstadium bleiben mußte, was immerhin ein gewisses Risiko be- deutete. Bei einem so niedrigen Erlös konnte für den Importeur kaum mehr ein nennenswerter Ge- winn herausspringen, da die Selbstkosten, welche der Transport der Rinde bis zum europäischen Hafenplatz verursachte, verhältnismäßig hoch waren; an eine Verbilligung der Kosten, insbesondere der Seefracht, die von der Deutsch-Ostafrika-Linie auf 32,50 “ per Tonne Rinde festgesetzt worden war, konnte aber solange nicht gedacht werden, als die Linie nicht auf regelmäßige Beförderung großer Quantitäten rechnen konnte. Die Forstverwaltung im Rufiyi-Delta konnte unter solchen Umständen nur diejenige Rinde ver- werten, die beim Stammholzeinschlag für die Rufiyi-Industrie-Gesellschaft anfiel und deshalb keine besonderen Gewinnungskosten verursachte, da die geschlagenen Stämme vertragsgemäß entrindet zur Ablieferung gelangten. Dieses Rindenquantum wurde zu 800 bis 1000 Tonnen pro Jahr (da- von 600 bis 800 von Bruguiera) angenommen; man ermittelte es unter Zuhilfenahme eines be- stimmten, den heimischen Erfahrungen entlehnten Rindenprozents (12 bzw. 15), das indessen unter den vorliegenden Verhältnissen viel zu hohe Zahlen geben mußte. In der Folge zeigte es sich auch, daß ein derartiges Rindenquantum nicht im entferntesten geliefert werden konnte, zumal noch als weiterer nachteiliger Umstand hinzu- trat, daß ein Teil der Rinde nicht gewonnen werden konnte, weil das Holz zu ungünstiger Jahreszeit gefällt war. Die baren Auslagen, die der Forstverwaltung für die Tonne Rinde entstanden, waren etwa die folgenden: 1. Sammeln, Transport vom Schlagort bis zum Verschiffungsplatz am Rufiyi, Trocknen und Zerkleinern daselbst, i. Sa.rund 5 Rup. 2. seemäßige Verpackung einschl. Ver- packungsmaterial 7 3. Verladen und verfrachtung nach Daressalam .. . 8- 4. Umladekosten daselbst . ..5- 5. Fracht Daressalam—Hamburg 25 6. Lösch= und bagerspesen in Ham- burg 7,50 „ = 5 55 Rup. Hierzu kämen dann noch die mittelbaren Aus- gaben, wie Verwaltungskosten, Verzinsung und Amortisation der Anlagekapitalien (insbesondere der Transporteinrichtungen) mit ihrem ent- sprechenden Anteil. Damit würden die Selbst- kosten annähernd den Betrag von 60 Rupien oder 80 “ erreichen. Stellt man nun die Holz- fällungs= und Entrindungskosten noch in Rech- nung, was geschehen müßte, wenn die Nutzung nur der Rinde wegen erfolgen würde, dann wird nach Abzug der Selbstkosten vom Erlös kaum mehr soviel übrig bleiben, um das Rindengeschäft zu lohnen. Denn die im Rufiyi-Delta vor- handenen Mangrovebestände, wenn auch in ihrer Gesamtausdehnung (etwa 1600 ha) recht beträch- lich, sind, da die Mangroven sich in mehr oder weniger schmalem Saum dem Meeresufer entlang und eine bestimmte Strecke weit die Flußmün- dungen hinauf ziehen, über eine viel zu große Fläche verteilt und können deshalb bei weitem nicht so vorteilhaft ausgenutzt werden als eine gleich große, regelmäßiger gestaltete Waldfläche. Außerdem müßte ein nicht geringer Teil der Mangrovenbestände von der Rindennutzung über- haupt ausgeschlossen bleiben, entweder wegen zu geringen Alters bzw. buschartiger Beschaffenheit, oder auch, weil die bestandbildenden Baumarten nicht auf Rinde verwertbar sind. Die jährliche Nutzungsmasse, welche sich unter Wahrung der Nachhaltigkeit, bei Zugrundelegung eines 60 jährigen (dem Wachstum der Mangrove ungefähr entsprechenden) Umtriebes, einer durch- schnittlichen Holzmasse von 100 Festmetern pro Hektar sowie eines Rindenprozentes von 8 be- rechnet, nämlich: ½ oo X 100 X 0,08, also rund 1800 Tonnen,