W 309 20 konnten, und die Importeure Lieferungsaufträge von 10 000 Tonnen und mehr erhielten, die natürlich nicht zu erfüllen waren. Auch in Eng- land hob sich das Rindengeschäft um diese Zeit wieder; im Zusammenhang damit steht die Grün- dung verschiedener Unternehmungen zum Zwecke der Mangroverindenverwertung in Australien sowie auf Borneo.“) Im letzteren Falle handelte es sich um die Anlage einer Extraktfabrik: der zweite derartige Versuch nach dem Niedergang der Extraktindustrie auf Ceylon. Auch für die deutschen Kolonien Ostafrika und Kamerun wurden mehrere solche Unternehmungen geplant, es kam aber in keinem Falle zu einer Realisierung. · Der soeben geschilderte Entwicklungsgang der Mangroverindenverwertung bis zum Jahre 1905 findet in nachstehenden, dem „Handbock for East Africa, Uganda and Zanzibar- von 1906 ent- nommenen Exportziffern Britisch-Ostafrikas einen beredten Ausdruck: Ausfuhrwert in KL. 1900.01 1901/02 1902/03 1903·04 1904/05 999 909 690 1155 2016 In Portugiesisch-Ostafrika erreichte die Mangroverindenausfuhr nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsuls in Lourengo Marques im Jahre 1906 bereits einen Wert von etwa 7100 Milreis (etwa 32 200 4); davon gingen für 2722 Milr. nach Deutschland und für 3225 Milr. nach den Vereinigten Staaten. In Deutsch-Ostafrika dagegen entwickelte sich der Rindenexport sehr viel langsamer. Die im Jahre 1905 ausgeführte Rindenmenge betrug, wie oben erwähnt, nur etwa 1400 Tonnen, welche ausschließlich nach Deutschland gingen. Es erklärt sich dies damit, daß nur etwa 5600 ha, also ein kleiner Teil der in ihrer Gesamtausdehnung auf 40 000 ha geschätzten Mangrovewaldungen, für die Rindennutzung freigegeben wurden und daß die bis dahin alleinige Pächterin, die Firma Gebr. Denhardt von der Regierung durch Kontrakt zur Übernahme gewisser Bedingungen verpflichtet war, die die Nächhaltigkeit der Rindenproduktion gewährleisten sollen, ihren Umfang daher inner- halb gewisser bescheidener Grenzen halten. Daß in den Nachbargebieten, in denen die Mangrove- bestände kaum eine derartige Ausdehnung haben wie in Deutsch-Ostafrika, die Rindennutzung auf die Nachhaltigkeit Rücksicht nimmt, kann nicht an- genommen werden; man wird also auf eine Ab- nahme der letztjährigen hohen Ausfuhrziffern in *) Neuerdings gelangten auch Rindenproben aus Borneo nach Deutschland zur Untersuchung. S. Ver- handlungen des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees, 1908, Nr. 1, S. 28. absehbarer Zeit gefaßt sein dürfen. Auch scheint, wenigstens im portugiesischen Gebiet, das über- mäßige Abholzen der Mangroven bei der Rinden- gewinnung bereits zu Bedenken Anlaß gegeben zu haben, und die Regierung soll infolgedessen beabsichtigen, die erteilten Konzessionen nach Ablauf nicht mehr zu erneuern. Durch die vielfältigen größeren Versuche war nun zwar erwiesen, daß dem Mangrovegerbstoff in Form von Extrakt eine etwas größere Ver- wendbarkeit für die Gerberei zukommt; eine regel- mäßige Verwendung konnte jedoch auch das Mangroveextrakt nicht finden, da es sich eben den anderen, im Handel befindlichen Gerbstoffauszügen, insbesondere dem Quebrachoextrakt gegenüber, als nicht konkurrenzfähig erwies. Die Preisverhältnisse konnten sich unter solchen Umständen für die Mangroverinde nur wenig bessern.“) Eine Ande- rung war nur dann zu erhoffen, wenn der im Extrakt enthaltene rote Farbstoff unschäd- lich gemacht wurde. Die Entfärbung des Ex- traktes war bis dahin nur in ganz unvollkommenem Maße gelungen. Die große Bedeutung dieser Frage, nicht nur für die deutsche Gerbstoff= bzw. Lederindustrie, sondern auch für die Ausgestaltung der Mangrove- rindenverwertung in unseren tropischen Kolonien zu einem selbständigen Produktionszweig, hat der Deutschen Kolonialgesellschaft zu Anfang des Jahres 1905 Veranlassung gegeben, ein Preisausschreiben zu veranstalten"") für die Herstellung eines Mangroveextraktes, der dem Leder eine möglichst belle Farbe gibt, die auch unter dem Einfluß des Lichtes nur wenig nachdunkelt. Zwei Jahre gingen hin, bis diese Aufgabe von der Firma Carl Feuerlein in Feuerbach-Stutt- gart gelöst wurde. Das von ihr ausgearbeitete Verfahren, das nach sachverständigem Urteil den ge- stellten Anforderungen in jeder Hinsicht genügt, da es eine vollständige Entfärbung des Mangroveextraktes ohne wesentlichen Gerbstoffverlust gestattet, ist bereits patentiert worden.“"“"“) Wenn nun noch die Versuche über die Haltbarkeit der mit dem entfärbten Mangroveextrakt erzielten normalen Lederfarbe, die zur Zeit gemacht werden, ein günstiges Ergebnis liefern, dann darf die Frage der Unschädlichmachung des Mangrove- farbstoffs als gelöst angesehen werden. Hiermit wäre die Hauptschwierigkeit, die sich der Verwen- dung der Mangroverinde bisher entgegengestellt –. *) In den Monaten Juli bis September 1908 be- wegte sich der Preis der ostafrikanischen Mangroverinde zwischen 8 und 10,50 . , derjenige der Madagaskar- Rinde zwischen 10 und 11,25.4K (S. die Marktberichte des „Tropenpflanzger" für die betreffenden Monate). **) Deutsche Kol. Zeitung 1905 vom 15. Juni. * ) D. R. P. Nr. 198782.