GV 658 20 Für Elfenbein, das aus der Lado-Enklave kommt und im Durchgangsverkehre durch das Schutzgebiet durchgeführt wird, ist der Ausfuhrzoll zu entrichten, während für Elfenbein, das nicht im Durchgangsverkehre durch das Schutzgebiet durchgeführt wird, der Ein= und Ausfuhrzoll ohne irgendwelche Ermäßigung zu zahlen ist. Die Zollbehörde an der Eingangsstation kann hinsichtlich der Art, des Ursprungsorts und des Wertes der Waren diejenigen Nachweise fordern, die sie für erforderlich erachtet. (The Board of Trade Journal.) Spirituosen zölle in Süd-Migeria. Die Verordnung Nr. 1 vom Jahre 1909,“) betreffend die Erhöhung der Spirituosenzölle, ist durch die Verordnung Nr. 3 vom Jahre 1909, die am 1. April 1909 von der gesetzgebenden Versammlung der Kolonie genehmigt ist, wieder abgeändert worden. Die letzte Verordnung sieht dieselben Zölle vor, die früher in Kraft waren, mit der Ausnahme, daß der Zoll in keinem Falle weniger als 4 Schilling für die Imperialgallone betragen soll. (The Board of Trade Lournal.) Außerkhurssetung von Siibermünzen in Belgisch-Hongo. Eine Königliche Verordnung vom 14. April 1909 bestimmt auf Grund des Artikels 11 des Gesetzes vom 18. Oktober 1908, daß die Silber- münzeon von 5 Franken, 2 Franken, 1 Frank und 50 Centimen, die von dem Unabhängigen Kongo- staat gemäß Verordnung des König-Souveräns *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 348. Litera,tur-Verzeichnis. (Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaknon durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) Henoch: Adolf Lüderitz. Eine biographische Skizze nebst Veröffentlichung einiger bisher un- bekannter Briefe. Berlin, Verlag W. Süsserott. Preis 7 0,40. Miethe: Unter der Sonne Oberägyptens. Neben den Pfaden der Wissenschaft. Mit 45 Drei- farbenbildern und 163 Netzätzungen nach photo- graphischen Naturaufnahmen des Verfassers. Berlin 1909. Verlag Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). Preis geb. mit Goldschnitt. 7 16,—, Liebhaber-Ausgabe 7 25, —. Der Verfasser, Geheimer Regierungsrat Pro- fessor Dr. Miethe, Leiter des photochemischen vom 27. Juli 1887 geprägt sind, vom 1. Ok- tober 1909 ab in der Kolonie außer Kurs gesetzt werden. Bis zum 1. Juli 1911 werden diese Münzen durch das Kolonial-Schatzamt in Brüssel und durch die öffentlichen Kassen des Kongo, die von dem Kolonialminister zu bezeichnen sind, gegen Zahlungsmünzen umgetauscht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie weiter von allen öffentlichen Kassen der Kolonie bei der Entrichtung von Zöllen oder Steuern oder für jede andere Zahlung an- zunehmen. Durch Verordnung des Kolonialministers vom 19. April 1909 ist in Ausführung der vor- stehenden Königlichen Verordnung bestimmt worden, daß die vom Unabhängigen Kongostaat geprägten Silbermünzen von allen Kassen der Kolonie, die zur Finanzverwaltung gehören, gegen Zahlungs- münzen umzutauschen sind. (Bulletin Officich dn Congo Bele.) Kufhebung des Handeisvertrags zwischen Großbbritannien und Sanzibar. Der Handelsvertrag zwischen Großbritannien und Zanzibar vom 30. April 1886 ist durch Nertrag vom 4. November 1908 aufgehoben worden. Die nunmehrige Stellung der beiden Staaten zueinander ergibt sich von selbst, nachdem Groß- britannien inzwischen das Protektorat über Zanzibar übernommen und die früher von anderen Mächten") genossenen Exterritorialitätsrechte zu seinen Gunsten abgelöst hat. *) Wegen Aufhebung der deutschen Erterritoriali- tätsrechte ugl. „D. Rol. Bl.“ 1907, S. 692f#. Laboratoriums der Technischen Hochschule Berlin- Charlottenburg, ist bekannt als Bahnbrecher auf dem Gebiete der Farbenphotographie und als Schöpfer von hervorragenden Landschaftsaufnahmen in natürlichen Farben. Das vorliegende Buch verdankt seine Entstehung einer im letzten Winter nach den Grenzen Nubiens unternommenen wissen- schaftlichen Expedition, der die Aufgabe gestellt war, dort physikalische, photochemische und meteoro- logische Forschungen auszuführen. Was der Ge- lehrte damals erlebt und erschaut, darf nun der Leser fröhlichen Herzens und entzückten Auges nachgenießen. Denn wie der Verfasser die Sonne Oberägyptens in den Dienst seiner Kamera ge- zwungen hat, wie aus seinen wundervollen Farben- photographien der Glanz des Pharaonenlandes leuchtet, so sind auch seine Reiseschilderungen von