W 709 20 eingeführt werden: Bohnen 80 000 dz, Pferde 1500 Stück, Esel und Maultiere 1300 Stück, Rindvieh 25 000 Stück, Schafe 100 000 Stück, Ziegen 1000 Stück, Schweine 1000 Stück, Wild, lebend oder erlegt (Wildschweine, Schildkröten usw.) 1500 kg, Geflügel 8000 kg. Für alle übrigen Erzeugnisse tunesischen Ur- sprunges und tunesischer Herkunft, die auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 1890 bei der Einfuhr nach Frankreich die Meistbegünsti- gung mit den gleichartigen fremden Erzeugnissen genießen, ist der Wert der nach Maßgabe des erwähnten Gesetzes und vorbehaltlich der in seinem Artikel 4 vorgesehenen Ausnahmen in der Zeit vom 1. Juni 1909 bis 31. Mai 1910 in Frank- Vermischtes. ein Kurfus zur Sinführung in das Studium der Schiffs- und Tropenkrankheiten wird vom 18. Oktober bis 27. November d. Js. in Hamburg abgehalten werden. Es ist beab- sichtigt, in diesem Kursus wiederum auch die tropischen Tierkrankheiten in ausgiebiger Weise zu behandeln. Litera,tur-Verzeichnis. (Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaknon durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) Die deutschen Kolonien. Zweihundertfünfzig Farben-Photographien nach der Natur. Unter Mitwirkung von Major Bethe, Hauptmann Dominik, Professor Dr. Fritsch, Direktor Hupfeld, Professor Dr. Krämer, Stabsarzt Dr. Kuhn, Professor Dr. Paasche, Hauptmann a. D. Volk- mann herausgegeben von Major Kurd Schwabe. Verlagsanstalt für Farben-Photographie, Weller & Hüttich, Berlin SW 68. Vorzugs-Sub- sktriptionspreis 200,— für das Exemplar (zehn Lieferungen) in zwei kunstvollen Pracht- einbänden. Die erste Lieferung dieses deutsch-kolonialen Prachtwerkes ist nach jahrelanger Vorbereitungs- reich zuzulassenden Mengen auf 6 Millionen Franken festgesetzt. (Journal officich de la République Françaisc.) Verdot des Verhaufs von Handelsspirituosen in Süd-migeria. Das Gesetz, betreffend den Verkauf von „Handelsspirituosen“" (Wacholderbranntwein und Rum) in anderen als den in der „Trade Spirits (Regulation of Receptacles) Ordinance“ vom Jahre 1906 bestimmten Gefäßen) ist am 1. April 1909 genehmigt und mit diesem Tage in Kraft gesetzt worden. (he Board of Trade Journal.) — — ”eÚÓÛŸ e — — — *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 500. arbeit und nach Überwindung mancher Schwierig- keiten nunmehr erschienen. Sie bringt den Anfang des Textes über Togo von Direktor Hupfeld und die Einleitung zum Kapitel Südwestafrika von Major Schwabe. Sechs Tafelbilder zeigen in hervorragender Farbenwirkung das Lagunen- dorf Soholo, Anecho, das Swakoptal, die Nau- kluft, das Erongogebirge und das Panorama von Groß-Windhuk. Da das Werk in umfassender Weise natur- gemäß erst nach seiner Vollendung gewürdigt werden kann, so müssen wir uns eine ausführ- liche Besprechung bis dahin vorbehalten. Soviel aber läßt sich schon nach der ersten Probe mit Zuversicht sagen, daß hier literarisch und künst- lerisch eine Schöpfung erhofft werden darf, der die Kolonialliteratur anderer Kulturvölker Gleich- wertiges kaum an die Seite zu stellen haben wird. Bleibtreu: Deutschland und England. Berlin 1909. Verlag von Karl Curtius. Preis brosch. 2—, geb. 3,—. Naumann: Das Volk der Denker. Eine Ansprache auf dem evangelisch-sozialen Kongreß zu Heilbronn. Berlin-Schöneberg 1909. Buch- verlag der „Hilfe“, G. m. b. H. Preis karto- niert 25 Pf. Verkehrs-Nachrichten. Nach einer Mitteilung des Reichs-Postamts ist die Zulassung der heimischen Taxe für Briefe im Ortsverkehr angeordnet worden. der Postanstalten in den deutschen Schutzgebieten In Syfang (Kiautschougebiet) ist am 29. Juni eine Reichs-Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. Die Worttaxe für Telegramme dahin ist dieselbe wie für Telegramme nach Tsingtau.