S V748 20 als ernsten Anlauf zur Schaffung eines Lymph-= gewinnungsinstitutes ansehen darf. Das bei der Aufimpfung und Aberntung geübte Verfahren unterscheidet sich nicht wesentlich von dem vor einigen Jahren von mir selbst in Togo erprobten. Versuche über die Dauer der Haltbarkeit der Vakzine usw. lagen nicht vor. Neu war mir die angeblich mehrmals mit gutem Erfolge geübte Auffrischung der Kälberlymphe vermittels einer Passage durch den Esel. Die zur Lyomphegewinnung nötigen Kälber werden von den Eingeborenen gegen eine Entschädigung von 1½ Fr. täglich geliehen. Der Transport der Lymphe ist für einen großen Teil des Landes durch die Bahnbeförderung sehr erleichtert. Für alle Stationen, die nicht an der Bahn liegen, wird sie stets durch eigene Eilboten befördert. Um die VBakzine beim Versand mög- lichst kühl zu halten, bedient utan sich verschiedener Verpackungsarten. Auf nicht zu große Ent- fernungen werden die Lymphröhrchen im Innern eines Stückes von einem Bananenstamme ge- borgen, der seinerseits wieder von einem Holz- gitter umschlossen ist. Die Boten haben Auftrag, überall, wo sie frisches Wasser auf ihrem Wege antreffen, ihr Paket einzutauchen. Für vieltägigen Transport ist diese Verpackung nur dann emp- fehlenswert, wenn unterwegs der bald in Fäulnis übergehende Bananenstumpf gewechselt werden kann. Sonst wird für große Entfernungen die in luftdicht verschlossenen Kapillaren befindliche Lymphe in einen Holzblock verpackt, der in einem mit Wasser gefüllten Segeltucheimer plaziert wird. Der Eimer wird mit frischen Blättern bedeckt und das Wasser in ihm mehrmals täglich erneuert. Während der heißesten Tagesstunden muß der Bote rasten. Die Hauptmenge der jetzt zur Verimpfung gelangenden Lymphe kommt noch aus den Instituten des Senegal, ein kleinerer Teil auch aus Frankreich. Bei der verhältnis- mäßig großen Zahl von Arzten ist, wie nicht anders zu erwarten, die Summe der alljährlich im Lande vorgenommenen Impfungen weit größer als sie bei uns bisher gewesen ist. Eine der Hauptaufgaben der Inlandsärzte, an der auch mit großem Eifer gearbeitet wird, besteht in der Durchimpfung ihrer Bezirke. Die Vakzination ist obligatorisch für alle Eingeborenen im 1., 11. und 20. Lebensiahre. Beim Ausbruch einer Pockenepidemie im Busche wird sehr energisch vorgegangen: alle Wege rings um den verseuchten Ort werden bis zum Erlöschen der Epidemie streng gesperrt, Er- krankte werden isoliert, die Hütten, in denen Pockenfälle vorgekommen sind, ohne weiteres niedergebrannt. VII. Wohnungs= und Bauhygiene. Wenn man von der unbestreitbaren Tatsache ausgeht, daß die Hygiene eines ganzen Ortes zu einem großen Teile abhängig ist von der Hygiene seiner einzelnen Gebäude, so ergibt sich von solbst die doppelte Forderung, erstens keine unhygie- nischen Wohnungen zu dulden: Wohnungshugiene, zweitens überhaupt keine Baulichkeiten erstehen zu lassen, die den Gesetzen der Hygiene wider- sprechen: Bauhygiene. Zur Uberwachung der ersteren hat man in unseren westafrikanischen Schutzgebieten die ersten schüchternen Anfänge ge- macht, die letztere unterliegt noch keinerlei ärzt- licher Kontrolle. Die Verordnungen, die auf diesem Gebiete seit einigen Jahren für die Cote de Guinée (und gleichermaßen für das ganze französische Westafrika) erlassen worden sind, be- dürfen zwar auch noch der Ausgestaltung, doch bieten sie bereits eine den tropischen Verhält- nissen angepaßte erste Grundlage. Es verlohnt sich deshalb, kurz über sie zu berichten. Zur Aus- führung eines Neubaues oder einer umfang- reicheren Reparatur bedarf der Bauherr an Orten mit Kommunalverwaltung der Genehmigung des Maire, sonst des Bezirksleiters. Dem Gesuche ist ein Bauplan in doppelter Ausführung beizu- fügen sowie eine detaillierte Schilderung aller nicht aus der Baufkizze ersichtlichen Wohnungs- einrichtungen. Eins der beiden Exemplare wird der Behörde eingereicht, das andere dem Arzie, der mit der Wahrnehmung des Service d’hygiène municipal betraut ist und der darüber zu wachen hat, daß die bauhygienischen Vorschriften ein- gehalten werden. Sein Urteil muß vor Erteilung der Bauerlaubnis eingeholt werden. Spätestens einen Monat nach Eingabe seines Gesuchs muß der Antragsteller Antwort erhalten. Das Gut- achten des Arztes wird dem Bescheide im Wort- laut beigefügt. Verschiedene Baumaterialien sind für Europäer= wohnungen von vornherein verboten, wie z. B. Laterit, Lehm mit Stroh, Teerpappe, Stroh- dächer. Holzbauten für Wohnungszwecke werden nur dann geduldet, wenn zwischen dem Erdboden und dem Fußboden des untersten Wohnraumes ein freier Abstand von mindestens 1,50 m bestebt, der nicht zur Ablagerung von Kisten oder ähn- lichen Dingen benutzt werden darf, sondern un- behindert der Ventilation zu dienen hat. Die beim Kapitel „Moskitobekämpfung“ erwähnten Bedingungen müssen natürlich vor allem erfüllt sein. Ferner muß in jedem für Wohnungszwecke dienenden Gebände und in jedem Ladenraum, der Europäern zu häufigem Aufenthalt dient, der Fußboden von einer JIsolierschicht gebildet sein. Als Mindestforderung für diese wird eine 15 cm hohe Schicht massiven Mauerwerkes verlangt, das