750 20 es mir nicht möglich, eine genaue ärztliche Unter- scheidungsdiagnose dieser beiden Lepraarten nach ihren äußeren Symptomen zu erhalten. Man hat diese Unterscheidung natürlich aus rein prak— tischen Gründen aufgestellt und will damit die Bazillenträger unter den Leprösen von den zeit— weise bazillenfreien, in letzter Linie also wohl die vorgeschrittenen von den Anfangsstadien trennen. Die nicht ansteckenden Aussätzigen haben sich monatlich dem Arzte des Munizipaldienstes oder dem Arzte des Bezirkes bei dessen monatlichem Besuche vorzustellen. Alle Arzte, Lazarettgehilfen und Häuptlinge haben sofort Anzeige zu erstatten, sobald sich Anzeichen der Kontagiosität bei einem der ihrer Uberwachung anvertrauten Leprösen einstellen. Die ansteckenden Fälle — diese schwerwiegende Diagnose muß von einem Arzte gestellt oder bestätigt sein — werden während der Periode ihrer Kontagiosität isoliert bzw. interniert. Die Absonderung kann im eigenen Heimatdorfe des Kranken vorgenommen werden, falls die Familie sich dazu verpflichtet, die Isolierung selbst wirk- sam durchzuführen. Alle Kranken, bei denen keine genügende Isolierung auf diesem Wege möglich ist, serner alle hinfälligen und in weit fortgeschrittenem Stadium befindlichen Leprösen sollen in einem Asyle untergebracht werden. Die Häuptlinge und Familienältesten sind für die Durchführung der heimatlichen JIsolierung mit verantwortlich. Entweicht ein Kronker, so werden sie mit einer Geldstrafe von 100 bis 500 Fr. belegt. Die eigenmächtige Unterbrechung der Internierung wird an dem Kranken selbst mit 1 bis 15 Fr., im Wiederholungsfalle mit Ge- fängnis bestraft. Stand der Lepröse im Genusse der Isolierung innerhalb seines Wohnortes, so hat der erste Rückfall ihrer Durchbrechung seine zwangsweise Unterbringung in einem Asyle zur Folge. Die praktische Durchführung dieser Bestim- mungen ist noch in den Anfängen begriffen. Man sieht, wie die französische Regierung bei Lösung der Riesenaufgabe der Leprabekämpfung die Ein- geborenen selbst in weitgehendem Maße heranzu- ziehen sucht, was schon mit Rücksicht auf die Kostenfrage sehr erwünscht sein muß und, wie man offenbar hofft, auch mit wenig rigorosen Mitteln Erfolge zu erzielen. Was nun die eigentlichen Lepraasyle anbetriftt, so ist das damit erstrebte Endziel, daß jeder Be- zirk der Kolonie sein eigenes Lepradorf, seine „Village de ségregation erhalten soll. In der Cote de Guinée bestehen bisher aber erst drei solcher Dörfer (in Boké, Labé und Kankan). Diese Villages de ségrégation sind also lediglich zur Aufnahme der wenigen kontagiösen Aussätzigen bestimmt, deren Isolierung im eigenen Wohnorte nicht gewährleistet ist, oder die sich in vorge- schrittenem Stadium befinden. Das Gelände in der nächsten Nachbarschaft des Asyls wird den Insassen zum Ackerbau zur Verfügung gestellt. Die Lage wird so gewählt, daß jede andere An- siedlung noch mindestens 100 m von den Farmen der Asylisten abseits liegt; anderseits sollen fie nicht weiter als 4 km vom Wohnsitz des über- wachenden Arztes entfernt sein. Letzterer hat sie wöchentlich mindestens einmal zu besuchen. Ein farbiger Lazarettgehilfe, der in oder dicht bei dem Lepradorfe stationiert ist, hat dessen Be- wohner zu kontrollieren und auf die Ausführung der vom Arzt gegebenen Anordnungen zu achten. So weit als möglich werden den Leprösen von der Verwaltung Lebensmittel geliefert, die sie sich aber selbst zuzubereiten haben. Für Durchführung der Internierung und den Lebensunterhalt eines Leprösen steht dem Bezirksleiter die Summe von 200 Fr. jährlich zur Verfügung. Abgesehen von den eben skizzierten Anfängen in der Leprabekämpfung und den früher schon geschilderten Maßnahmen gegen die Pocken hat man noch nicht viel zur Eindämmung oder Ver- hütung anderer Volkskrankheiten tun können. Der Grund liegt, wie in unseren Besitzungen auch, in den beschränkten Mitteln. Gar nichts hat bisher in der Cöte de Guinee zur genaueren Erforschung oder Bekämpfung der Schlafkrankheit geschehen können, obwohl sie über das ganze Land verbreitet ist, glücklicher- weise in nicht gerade hohem Maße. Wahrschein- lich ist sie hier aber schon seit längerer Zeit endemisch. Eine eigenartige Behandlungsweise hat sich in einzelnen Teilen des Hinterlandes heraus- gebildet, wo die mohammedanischen Marabuts die geschwollenen Lyomphdrüsen des Halses exstirpieren. Einen Erfolg haben indessen die französischen Arzte von dieser Therapie bisher nicht gesehen. Im Gegensatz zu unseren Kolonien soll Tuber- kulose hier nicht selten sein. Sehr stark ist das Land mit Syphilis durchseucht, ohne das wirk- same Maßnahmen gegen ihre Meiterverbreitung hätten ergriffen werden können. Sehr günstig ist die Kolonie in der Alkohol- frage für die Eingeborenen gestellt, da es ge- lungen ist, den Schnapsimport in sehr engen Grenzen zu halten. Er beträgt jährlich nicht mehr als für rund 300 000 Fr. Zu verdanken ist dieses Resultat einem doppelten Grunde; erstens einem sehr hohen Einfuhrzoll auf Alkohol (2 Fr. pro Liter) und zweitens dem in der Guinee francaise weitreichenden Einfluß des Mohamme- danismus. Erwähnt sei schließlich noch, daß man im vorigen Jahre, als die Möglichkeit einer Pestein-